Norm: DSt 1872 §2 E
Rechtssatz: Die Verzögerung und die erst nach wiederholten Mahnungen erfolgte Zahlung von Kammerbeiträgen bildet das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes. Entscheidungstexte Bkd 38/69 Entscheidungstext OGH 02.02.1970 Bkd 38/69 Veröff: AnwBl 1973,104 Bkd 3/77 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 F
Rechtssatz: Die in Wahrung der Interessen der Klienten erstattete Anzeige gegen unbekannte Täter bildet auch dann kein Disziplinarvergehen, wenn dadurch ein Kollege persönlich angegriffen wird. Entscheidungstexte Bkd 41/69 Entscheidungstext OGH 26.01.1970 Bkd 41/69 Veröff: AnwBl 1972,240 European Case Law Identi... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 B
Rechtssatz: Fortgesetzte Doppelvertretung in einem Zivilverfahren, die aus einer unter Mitwirkung des Rechtsanwaltes abgeschlossenen Vereinbarung entstanden ist, beinhaltet eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht und der Treuepflicht und begründet die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C1
Rechtssatz: Der Rechtsanwalt, der seinem Klienten eine undeutliche Abrechnung erteilt, sodaß dieser nicht erkennen konnte, daß nur ein Teil der Kosten bereits von der Versicherung bezahlt wurde und ein weiterer Teil von ihm verlangt wird, begeht die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C2
Rechtssatz: Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes durch Preisgabe von Geheimnissen des ehemaligen Klienten im Kostenprozeß des Rechtsanwaltes. Entscheidungstexte Bkd 15/69 Entscheidungstext OGH 17.11.1969 Bkd 15/69 Veröff: AnwBl 1972,208 Euro... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 B
Rechtssatz: Wenn ein Rechtsanwalt in einem Rechtsstreit, der sich aus dem von ihm errichteten Vertrag ergeben hat, einen der beiden Vertragsteile gegen den anderen vertritt, so begeht er das Disziplinarvergehen der Doppelvertretung. Es ist unzulässig, daß ein Rechtsanwalt den Darlehensgeber gegen den Darlehensnehmer in einem Prozeß vertritt, wenn er vorher als Machthaber des Darlehensnehmers aufgetreten ist und die Errichtun... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 H
Rechtssatz: Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes, wenn ein Rechtsanwalt in Gegenwart des Richters und StAFs nach Schluß der Verhandlung zum Zeugen erklärt: "Wenn Sie noch einmal dorthin kommen, werden sie verprügelt". Entscheidungstexte Bkd 31/69 Entscheidungstext OGH 20.10.1969 Bkd 31/69 Veröff: AnwBl 1972,152 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 A
Rechtssatz: Dem Rechtsanwalt ist es an und für sich nicht verboten, sich um eine Vertretung zu bewerben. Wenn ein ehemaliger Konzipient eines verstorbenen Rechtsanwaltes bei Eröffnung seiner Kanzlei sich an die Klienten seines früheren Chefs wegen Weiterführung ihrer Rechtssachen wendet, so kann ihm dies nicht verwehrt werden. Entscheidungstexte Bkd 34/69 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 H
Rechtssatz: Die bloße Bewerbung eines Rechtsanwaltes um die Erteilung der Bevollmächtigung zur Vertretung im Prozeß ist weder eine Berufspflichtenverletzung noch ein Verstoß gegen Ehre und Ansehen des Standes. Entscheidungstexte Bkd 34/69 Entscheidungstext OGH 29.09.1969 Bkd 34/69 European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 E
Rechtssatz: Unbegründeter Vorwurf der mutwilligen Rechtsausübung gegenüber dem Kammeranwalt Disziplinarvergehen. Entscheidungstexte Bkd 18/69 Entscheidungstext OGH 29.09.1969 Bkd 18/69 Veröff: AnwBl 1973,69 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0054976 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C4
Rechtssatz: Nur dann, wenn der Rechtsanwalt seinen Klienten wider besseres Wissen beraten oder einen Prozeß geführt hatte, dessen Erfolglosigkeit er hätte voraussehen müssen, liegt eine disziplinäres Verhalten des Rechtsanwaltes vor. Entscheidungstexte Bkd 19/69 Entscheidungstext OGH 22.09.1969 Bkd 19/69 European... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 DRAO §9
Rechtssatz: Die in dem Brief des Rechtsanwaltes an die Gegenseite gebrauchte Wendung: "Etwas Stolz sollte man sich in solchen Situationen doch erhalten, denn ich kann mit nichts Schlimmeres vorstellen, als wenn ich mich als Mann in der Früh beim Rasieren nicht in den Spiegel schauen kann, weil ich mir eigentlich eingestehen muß, daß meine Handlungsweise meiner Familie gegenüber - um kein härteres Wort zu gebrauchen - v... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 I
Rechtssatz: Keine Überprüfung der Tätigkeit des Masseverwalters durch den Disziplinarrat bzw die Oberste Berufungskommission und Disziplinarkommission. Der Ersatz des vom Masseverwalter durch pflichtwidrige Führung seines Amtes dem Gemeinschuldner zugefügten Schadens ist mit Klage geltend zu machen. Entscheidungstexte Bkd 41/68 Entscheidungstext OGH 15.09.1969 Bk... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 E
Rechtssatz: Der Versuch, sich der Beitragspflicht zu einer sozialen Unterstützungseinrichtung des Berufsstandes zu entziehen, stellt eine Berufspflichtenverletzung dar; wenn es jedoch durch das Verhalten des Beschuldigten zu Exekutionsschritten gekommen und dieses Verhalten zur Kenntnis eines berufsfremden Personenkreises gelangt ist, verstößt dieses Verhalten überdies gegen Ehre und Ansehen des Standes. ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 B
Rechtssatz: Ein Rechtsanwalt, der erkennen mußte, daß bei der Verteidigung zweier Beschuldigter vor der Obersten Berufungskommission und Disziplinarkommission eine Interessenkollision vorliegt, begeht die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes. Entscheidungstexte Bkd 8/69 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C4
Rechtssatz: Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes bei nachträglichem einseitigem Einsetzen einer Gerichtsstandsvereinbarung in die schriftliche Vollmacht durch einen Rechtsanwalt. Entscheidungstexte Bkd 1/69 Entscheidungstext OGH 12.05.1969 Bkd 1/69 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 F
Rechtssatz: Ein Rechtsanwalt, der es vergißt, mit dem Kollegen vereinbart zu haben, keine Privatanklage einzubringen, begeht in der fahrlässigen Unterlassung, diese Vereinbarung aktenmäßig festzuhalten, das Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes. Entscheidungstexte Bkd 6/68 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 A
Rechtssatz: Die Behauptungen in einem Enthebungsantrag, der Rechtsanwalt sei persönlich nicht in der Lage die ihm als Masseverwalter obliegenden Aufgaben zu lösen und es seien Anwälte überhaupt nicht geeignet Probleme zu lösen, die vor allem buchmäßige und wirtschaftliche Fragen eines Konkurses betreffen; es wäre zweckmäßiger gewesen, einen Buchsachverständigen zum Masseverwalter zu bestellen, sind geeignet die Disziplinarve... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 A
Rechtssatz: Eine disziplinäre Verfehlung eines Anwaltes, die an sich keine Berufspflichtenverletzung darstellt, wird dadurch zur Berufspflichtenverletzung, daß sie der Anwalt in seiner Eigenschaft als amtlich bestellter Kurator begangen hat "weil der Anwalt durch amtliche Bestellung als Kurator eines Abwesenden gewissermaßen in einen gehobenen Pflichtenkreis gestellt wurde" (OGH 24.10.1935, AnwBl 1936,97). ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 H
Rechtssatz: Die Erweckung des Anscheines unredlicher oder unreeller Geldgebarung stellt schon für sich allein ein Standesvergehen dar. Entscheidungstexte Bkd 61/67 Entscheidungstext OGH 31.03.1969 Bkd 61/67 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0056075 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 F
Rechtssatz: Ein Verhalten eines Rechtsanwaltes, das lediglich den Zweck verfolgt, den Eindruck zu erwecken, der Standeskollege genieße einen schlechten Leumund, verstößt gegen § 2 DSt 1872 (Vorlage einer Ablichtung der Veröffentlichung über die zeitweile Einstellung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft, Hinweis auf eingeleitetes, jedoch eingestelltes Strafverfahren). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 G
Rechtssatz: Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, dafür zu sorgen, daß für die mündliche Verhandlung ein entsprechend unterrichteter Vertreter zur Verfügung steht. Entscheidungstexte Bkd 61/67 Entscheidungstext OGH 31.03.1969 Bkd 61/67 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0055113 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 E
Rechtssatz: Nur die Nichtbefolgung rechtsgültiger Anordnungen des Kammerausschusses bildet ein Standesvergehen. VwGH vom 08.07.1954, Z 1659, 1660/54 Entscheidungstexte Bkd 61/67 Entscheidungstext OGH 31.03.1969 Bkd 61/67 Beisatz: Mit zahlreicher Judikatur meist älteren Datums. (T1) Bkd 66/88 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 I
Rechtssatz: Die überdurchschnittlich lange Dauer der Übernahmsverhandlungen hinsichtlich einer Rechtsanwaltskanzlei und der dadurch bei der Allgemeinheit hervorgerufene Eindruck, es sei dem Beschuldigten lediglich um die unentgeltliche Übernahme von Klienten des verstorbenen Berufskollegen zu tun, bildet das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 G
Rechtssatz: Der Vorwurf der Parteilichkeit des Gerichtes in einer Aufsichtsbeschwerde stellt ein Standesdelikt dar. Entscheidungstexte Bkd 61/67 Entscheidungstext OGH 31.03.1969 Bkd 61/67 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0055107 Dokumentnummer JJR_19690331_OG... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C1
Rechtssatz: Gelder, die einem Rechtsanwalt mit einer ausdrücklichen Zweckbestimmung übergeben wurden, sind nach Wegfall des Zweckes zurückzuzahlen. Entscheidungstexte Bkd 61/67 Entscheidungstext OGH 31.03.1969 Bkd 61/67 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0055812 Dok... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 G
Rechtssatz: Es ist Entscheidungstexte Bkd 61/67 Entscheidungstext OGH 31.03.1969 Bkd 61/67 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0055169 Dokumentnummer JJR_19690331_OGH0002_000BKD00061_6700000_005 mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 D
Rechtssatz: Die Führung eines Zivilprozesses kann durchaus ein Standesdelikt darstellen (mit zahlreichen Entscheidungen älteren Datums). Entscheidungstexte Bkd 61/67 Entscheidungstext OGH 31.03.1969 Bkd 61/67 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0056274 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 DDSt 1872 §2 H
Rechtssatz: Wenn ein Rechtsanwalt mit seinem Vertragspartner eine außergerichtliche Kündigung vereinbart, darf er sich in den Einwendungen gegen die Aufkündigung nicht darauf berufen, daß das MG zur Anwendung zu kommen habe und daher nur gerichtlich aufgekündigt werden dürfe. Entscheidungstexte Bkd 69/68 Entscheidungstext OGH 17.03.1969 Bkd 69/68 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 I
Rechtssatz: Es ist Sache des Rechtsanwaltes, denjenigen Rechtsbehelf anzuwenden, der nach der Sachlage und Rechtslage anzuwenden ist; der Auftrag des Klienten - der als Laie dies nicht beurteilen kann - vermag den Rechtsanwalt nicht zu exkulpieren. Entscheidungstexte Bkd 31/68 Entscheidungstext OGH 10.03.1969 Bkd 31/68 Veröff: AnwBl 1971,317 ... mehr lesen...