Norm
DSt 1872 §2 C4Rechtssatz
Dem Rechtsanwalt kann nicht zugemutet werden, alle einfachen und immer wiederkehrenden Kanzleigeschäfte (wie das Einlegen einer Vollmacht) persönlich vorzunehmen; er muß sich in dieser Hinsicht auf seine Kanzleiangestellte verlassen können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0055721Dokumentnummer
JJR_19630503_OGH0002_000BKD00005_6300000_001