RS OGH 1964/6/1 Bkd34/64, Bkd26/83, 20Ds14/20v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.06.1964
beobachten
merken

Norm

DSt 1872 §2 C1

Rechtssatz

Die Bestätigung der Bekanntgabe eines unrichtigen, überhöhten Kostenbetrages und die nachträgliche Erklärung, einen bedeutenden Nachlaß als "Freundschaftsrabatt" bei Bezahlung zu gewähren, ist eine Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Anwaltsstandes.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0055626

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.06.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten