Norm
DSt 1872 §2 C1Rechtssatz
Die Bestätigung der Bekanntgabe eines unrichtigen, überhöhten Kostenbetrages und die nachträgliche Erklärung, einen bedeutenden Nachlaß als "Freundschaftsrabatt" bei Bezahlung zu gewähren, ist eine Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Anwaltsstandes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0055626Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.06.2021