Entscheidungsgründe: 1.1. Die beiden Antragsteller begehren in ihren ausdrücklich auf Art140 B-VG gestützten (Individual-)Anträgen (G109/92 und G13/93) die Aufhebung des §5 Abs1 des Landesverfassungsgesetzes, LGBl. (Tirol) 15/1992, über Untersuchungsausschüsse, "insbesondere in den Worten '... insoweit ..., als bei Beweiserhebungen nach §2 Abs1 Medienvertretern der Zutritt zur Sitzung offensteht' ". 1.1.1. Der Antragsteller zu G109/92 (Dr. G G) brachte vor, er sei am 13. A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Antragsteller begehrt mit seinem auf Art140 (Abs1 letzter Satz) B-VG gestützten (Individual-)Antrag, den §29 Abs4 letzter Satz und den §30 Abs3 erster Satz des Weingesetzes 1985, BGBl. 444, idF der Bundesgesetze BGBl. 372/1986 und 298/1988, als verfassungswidrig aufzuheben. 2. Die hier in erster Linie bedeutsamen Vorschriften des Weingesetzes 1985 haben folgenden Wortlaut (die angefochtenen Bestimmungen sind hervorgehoben): "Qualitätsweine ... mehr lesen...
Index: 80 Land-und Forstwirtschaft80/03 Weinrecht
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragStGG Art5StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungWeinG 1985 §29 Abs4WeinG 1985 §30 Abs3
Leitsatz: Zulässigkeit des Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen
des WeinG 1985 betreffend das Verbot des Exports von Kabinett-
und Prädikatsweinen anders als in Flaschen abgefüllt; keine
Verfassungswidrigkeit der angefochtenen Bestimmungen im Hinblick
auf d... mehr lesen...
Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0001 Landesverfassung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art32B-VG Art33B-VG Art96B-VG Art117 Abs4B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragEMRK Art10Tir LandesverfassungsG über Untersuchungsausschüsse. LGBl 15/1992 §5 Abs1
Leitsatz: Zulässigkeit der Individualanträge auf Aufhebung der Bestimmung über
die Beschränkung der Öffentlichkeit von Untersuchungsausschüssen
auf Medienvertreter; Verstoß diese... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Antragsteller studiert nach seinem Vorbringen seit dem Wintersemester 1991/92 an der Universität Linz und bezieht Studienbeihilfe. Nachdem er während der ersten beiden Semester seines Studiums bei seinen Eltern gewohnt und den Weg vom Wohnort zum Studienort und zurück täglich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt hatte, fand er im Oktober 1992 Aufnahme in einem Studentenheim in Linz. Mit dem (vom Antragsteller in Kopie vorgelegten) Bescheid der Stipend... mehr lesen...
Index: 72 Wissenschaft, Hochschulen72/13 Studienförderung
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragStudFG 1992 §26
Rechtssatz: Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung des §26 StudFG 1992. Die angefochtene
Norm: ist (erst) durch die Erlassung des im Antrag erwähnten (vom Antragsteller in Kopie vorgelegten) Bescheides über die Gewährung einer monatlichen Studienbeihilfe in bestimmter Höhe für den Antragsteller... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Antragstellerinnen stehen als Vertragsassistentinnen in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist jeweils ein Institut der Universität Innsbruck. Mit ihrem auf Art140 Abs1 (letzter Satz) B-VG gestützten (Individual-)Antrag begehren sie die Aufhebung des ersten Satzes in §52 Abs2 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. 86, idF des ArtIII Z8 des Bundesgesetzes BGBl. 148/1988 (im folgenden: VBG 1948). 2. Die ange... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / IndividualantragVertragsbedienstetenG 1948 §51 Abs1 und Abs4VertragsbedienstetenG 1948 §52 Abs2
Leitsatz: Gleichheitswidrigkeit der die Gesamtverwendungsdauer von
Vertragsassistenten im Ausmaß von höchstens vier Jahren regelnden
Bestimmung des VertragsbedienstetenG 1948 mangels sachlicher
Rechtfertigung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B251/92 eine auf Art144 B-VG gegründete Beschwerde anhängig, die sich gegen einen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien wendet, mit welchem ein Bescheid der Österreichischen Ärztekammer gemäß §66 Abs2 AVG 1991 behoben und die Sache zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an die Österreichische Ärztekammer zurückverwiesen worden war. Diese hatte mit dem behobenen Bescheid den Antrag des Beschwerdeführers, er ist Fa... mehr lesen...
Index: 82 Gesundheitsrecht82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art140 Abs1 / AllgB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art144 Abs1 / LegitimationStGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungÄrzteG §13AVG §66 Abs2VfGG §86VfGG §88
Leitsatz: Zulässigkeit des Gesetzesprüfungsverfahrens trotz Vorliegen eines
bloßen Kassationsbescheides im Anlaßverfahren; Beschwer im
Anlaßverfahren gegeben; Präjudizialität der materiell-rechtlichen
Norm: ; Au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) §3 Abs8 Z5 des NÖ Kommunalstrukturverbesserungsgesetzes 1971, LGBl. 264 (im folgenden: KStrVG 1971), verfügt die Vereinigung der Marktgemeinde Messern und der Gemeinde Irnfritz - beide im politischen Bezirk Horn gelegen - zur Marktgemeinde Irnfritz. Die von der Vereinigung betroffenen Gemeinden haben gemäß §5 Abs1 KStrVG 1971 mit dem Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes - das ist seinem §9 zufolge der 1. Jänner 1972 - als eigene Gemeinden zu bestehen ... mehr lesen...
Index: 1L1 GemeinderechtL1030 Gemeindestruktur
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsmaßstabB-VG Art144 Abs1 / BescheidB-VG Art144 Abs1 / LegitimationB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabNö KStrVG 1971 §3 Abs8 Z5VfGG §82 Abs1ABGB §1025
Leitsatz: Beschwerdelegitimation ehemaliger Mitglieder des Gemeinderates,jedoch nicht des Vertreters eines bereits verstorbenen ehemaligenGemeinderatsmitglied... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit dem auf Art140 Abs1 B-VG gestützten Individualantrag begehrt die antragstellende Gesellschaft die Aufhebung des §8 Abs2 und 3 sowie der Z2 des §14 des Kapitalmarktgesetzes, BGBl. Nr. 625/1991 (im folgenden: KMG), wegen Verfassungswidrigkeit. Dieser Antrag enthält Ausführungen zur Antragslegitimation und zu den verfassungsrechtlichen Bedenken, die die Antragstellerin gegen die bekämpften Regelungen hegt. 2. Die Bundesregierung erstattete auf Grund ihres B... mehr lesen...
Begründung: I. Der Antragsteller beantragt gemäß Art140 Abs1 B-VG die Aufhebung des §4 Abs4 Gerichtsgebührengesetz idF BGBl. 343/1989 wegen Verfassungswidrigkeit. Die genannte Bestimmung besagt, daß dann, wenn eine Eingabe im Weg des elektronischen Rechtsverkehrs (§§89a bis 89d GOG) eingebracht wird, die Gebühren durch Abbuchung und Einziehung (Abs2 Z2) zu entrichten sind und in diesem Fall ein höchstens abzubuchender Betrag nicht angegeben werden darf. Der Antragsteller sei ... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem auf Art140 Abs1 B-VG gestützten Antrag begehren die antragstellenden Bankinstitute die Aufhebung des §14 Abs11 des Kreditwesengesetzes, BGBl. 63/1979, idF der Bundesgesetze BGBl. 325/1986 und 18/1992 (im folgenden: KWG), wegen Verfassungswidrigkeit. Dieser Antrag enthält Ausführungen zur Antragslegitimation und zu den verfassungsrechtlichen Bedenken, die die antragstellenden Bankinstitute gegen die bekämpfte Regelung hegen. 2. Der Gesetzesprüfungsant... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art140 Abs1 / AllgKWG §14 Abs11
Leitsatz: Zurückweisung eines Gesetzesprüfungsantrags wegen entschiedener
Sache
Rechtssatz: Zurückweisung eines Antrags auf Aufhebung des §14 Abs11 KWG. Da die von den antragstellenden Bankinstituten vorgetragenen Bedenken im wesentlichen mit jenen übereinstimmen (§62 Abs1 ... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/03 Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragGGG 1984 §4 Abs4
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung der die Abbuchung
oder Einziehung von Gerichtsgebühren für Eingaben im Weg des
elektronischen Rechtsverkehrs vorsehenden Bestimmung des GGG 1984
mangels Legitimation infolge Anhängigkeit eines Beschwerdeverfahrens
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art140 Abs1 / AllgKapitalmarktG §8 Abs2 und Abs3KapitalmarktG §14 Z2
Leitsatz: Zurückweisung eines Gesetzesprüfungsantrags wegen entschiedener
Sache
Rechtssatz: Einstellung des Verfahrens hinsichtlich der Anträge auf Aufhebung des §8 Abs2 und Abs3 KapitalmarktG wegen Zurückziehung des Antrags. Zurückweisu... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Gestützt auf Art140 B-VG begehren die Antragsteller jeweils, §23 Abs7 des Rechtsanwaltstarifgesetzes (RATG) idF der Wertgrenzen-Novelle 1989, BGBl. Nr. 343/1989, als verfassungswidrig aufzuheben und ihnen gemäß §27 iVm §65a VerfGG den Ersatz der Kosten zuzusprechen. 1.2. Die angefochtene Bestimmung lautet: "(7) In Rechtsstreitigkeiten, in denen die Zahlung eines 5.000 S nicht übersteigenden Geldbetrages begehrt wird und ein bedingter Zahlungsbefehl (§448... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Einschreiter begehrt in seiner - nicht von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt eingebrachten - Eingabe, der Verfassungsgerichtshof möge von Amts wegen ein Gesetzesprüfungsverfahren zur Prüfung des §38 litc Grundbuchsgesetz (im folgenden kurz GBG) einleiten. Der Einschreiter führt dazu aus, "... es kann doch in einem Rechtsstaat nicht möglich sein, daß auf eine bloße Behauptung der Finanzbehörde hin eine Liegenschaft mit einer Pfandrechtsvormerkung belast... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit einer nicht durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt eingebrachten Eingabe führt der Einschreiter - er befindet sich derzeit im Landesgerichtlichen Gefangenenhaus Innsbruck - "Klage (Anklage) gegen die Republik Österreich und Justizverwaltung wegen Durchführung von Zwangsarbeit und Ausbeutung der Gefangenenarbeitskraft". Begründend führt er dazu aus, daß nach §44 Strafvollzugsgesetz (im folgenden kurz StVG) Arbeitspflicht für Strafgefangene bestehe, was nicht... mehr lesen...
Index: 25 Strafprozeß, Strafvollzug25/02 Strafvollzug
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungStVG §44StVG §120 ff
Leitsatz: Zurückweisung einer Eingabe eines Strafgefangenen gegen die
Arbeitspflicht und den dafür vorgesehenen Mindestlohn mangels
Zuständigkeit des VfGH
Rechtssatz: Zurückweisung einer Eingabe gegen die Arbeitspflicht für Strafgefangene und den d... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragRechtsanwaltstarifG §23 Abs7 idF BGBl 343/1989 Wertgrenzen-Nov 1989, BGBl 343
Leitsatz: Zurückweisung von Individualanträgen auf Aufhebung einer Bestimmung
des RechtsanwaltstarifG idF der Erweiterten Wertgrenzen-Novelle 1989
bezüglich der Begrenzung des Tarifs für Mahnklagen mangels
Legitimation infolge Beschreitung des Zivilrechtsweges ... mehr lesen...
Index: 20 Privatrecht allgemein20/11 Grundbuch
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragGBG 1955 §38
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags wegen Anwendung der
angefochtenen Bestimmung durch das Gericht; Vermeidung der
Doppelgleisigkeit des Rechtsschutzes
Rechtssatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung des §38 litc GBG 1955 mangels Legitimation; Anwendung dieser Bestimmung im Zug... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Der Unabhängige Verwaltungssenat im Land Niederösterreich stellte aufgrund seines Kammerbeschlusses vom 29. Juni 1993 unter Z Senat-AB-93-010 in einem bei ihm anhängigen Verfahren gemäß Art140 Abs1 iVm Art129 a Abs3 und Art89 Abs2 B-VG den Antrag, der Verfassungsgerichtshof möge "den §15 Abs4 des Gelegenheitsverkehrsgesetzes, BGBl. Nr. 85/1952 idF BGBl. Nr. 129/1993, zur Gänze als verfassungswidrig auf(...)heben." Der Antrag langte am 30. Juni 1993 beim Verfassu... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art140 Abs1 / Prüfungsmaßstab
Rechtssatz: Da sich die im Antrag des Unabhängigen Verwaltungssenats vorgetragenen Bedenken mit jenen decken, über die bereits mit E v 24.06.93, G262/92 ua, abgesprochen wurde, steht der neuerlichen Behandlung die Rechtskraftwirkung des genannten Erkenntnisses entgegen. Entsch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist auf Grund einer Anfechtung einer der wahlwerbenden Parteien bei der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl in der Tiroler Gemeinde Unterperfuß vom 15. März 1992 u.a. ein Verfahren zur Prüfung der Rechtmäßigkeit der Bürgermeisterwahl in dieser Gemeinde anhängig. Bei der Behandlung dieser Wahlanfechtung entstanden beim Verfassungsgerichtshof Bedenken ob der Verfassungsmäßigkeit der die Wahl des Bürgermeisters durch die Gesamthei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu Zl. B2069/92 das Verfahren über eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrundeliegt: Der Beschwerdeführer brachte im Juni 1992 beim Militärkommando Steiermark eine Erklärung nach §2 Abs1 des Zivildienstgesetzes 1986 - ZDG, BGBl. 679, idF der Zivildienstgesetz-Novelle 1991, BGBl. 675, (im folgenden: ZDG), ein, wonach er die Wehrpflicht aus Gewissensgründen nicht erfüllen könne u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die Antragsteller sind Eigentümer der Grundstücke Nr. 152/21 und 152/10, KG Reith bei Kitzbühel (Tirol). Sie beantragen gemäß Art140 Abs1 und Art139 Abs1 B-VG die Aufhebung 1. des ArtIII der 4. Novelle zum Tiroler Raumordnungsgesetz, LGBl. 88/1983, sowie 2. des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Reith bei Kitzbühel vom 6. April 1987, genehmigt mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 10. Juli 1987, soweit er die Grundstücke Nr. 152/21 u... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst44/01 Zivildienst
Norm: B-VG Art44 Abs1B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätZivildienstG §2 Abs1 idF BGBl 675/1991 ZivildienstG §2 Abs2 idF BGBl 675/1991 ZivildienstG §5 idF BGBl 675/1991
Leitsatz: Entstehen der Zivildienstpflicht und der Ausnahme von der
Wehrpflicht bereits ex lege durch die Abgabe einer den gesetzlichen
Erfordernissen entsprechenden Erklärung; Verstoß der Bestimmung des
ZivildienstG über den Eintritt... mehr lesen...