Index
10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung von Anträgen und Abweisung des Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe als aussichtslosRechtssatz
Zurückweisung des Antrags auf Aufhebung der Bestimmungen über den Anwaltszwang; Unzulässigkeit eines solchen Individualantrags.
Zurückweisung des Vorbringens gegen Bestimmungen über den Erwerb von Wohnungseigentum mangels konkreter Bedenken.
Zurückweisung des Begehrens auf Rückerstattung der Prozeßkosten für ein Beschwerdeverfahren vor dem VfGH; kein tauglicher Prozeßgegenstand eines auf Art140 B-VG gestützten Verfahrens.
Keine Zuständigkeit des VfGH zur Entscheidung über Amtshaftungsklagen und Schadenersatzbegehren.
Abweisung der Verfahrenshilfeanträge als aussichtslos.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Zuständigkeit, VfGH / Anwaltszwang, VfGH / Kosten, Zivilprozeß, VfGH / BedenkenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1995:G274.1994Dokumentnummer
JFR_10049773_94G00274_01