Begründung: 1. Die Antragsteller begehren die Aufhebung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Rum vom 19. Dezember 1988 als gesetzwidrig, soweit mit ihm ein den Grundstücken der Antragsteller benachbartes Grundstück von Wohngebiet in Mischgebiet umgewidmet wurde. 2. Gemäß Art139 B-VG erkennt der Verfassungsgerichtshof über die Gesetzwidrigkeit von Verordnungen auf Antrag einer Person, die unmittelbar durch diese Gesetzwidrigkeit in ihren Rechten verletzt zu sein beha... mehr lesen...
Begründung: I. Mit einem auf Art139 (Abs1 letzter Satz) B-VG gestützten Antrag begehrt die Antragstellerin, die "Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau vom 28. August 1989, Zl. 16-7/20/89, mit der Maßnahmen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs für Gemeindestraßen im Bereiche der Gemeinde Seeboden erlassen werden, als gesetzwidrig aufzuheben." II. Der Antrag ist nicht zulässig: 1. Gemäß Art139 B-VG erkennt der Verfassungsgerichtshof über die Gesetzwidrigkeit... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragVfGG §57 Abs1 zweiter Satz
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrages wegen fehlender Darlegung der
Bedenken im einzelnen; nicht verbesserungsfähiger Mangel
Rechtssatz: Ein Antrag, der sich gegen den ganzen Inhalt einer Verordnung richtet, muß Bedenken gegen die Gesetzmäßigkeit al... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art139 Abs1 / Individualantrag
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrages auf Aufhebung einesFlächenwidmungsplanes wegen fehlender Legitimation; unmittelbarerEingriff in die Rechtssphäre der Anrainer erst durch den Bescheidüber die Erteilung der Baubewilligung
Rechtssatz: Zurückweisung eines Individua... mehr lesen...
Begründung: I. Die Gemeinde St. Peter am Wimberg stellte unter Berufung auf Art139 Abs1 letzter Satz B-VG an den Verfassungsgerichtshof die Anträge, die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach vom 29. Juli 1988, Schu-07/23/1988, mit welcher der Schulsprengel für die öffentliche gemischte Volksschule in St. Ulrich im Mühlkreis erneut festgesetzt wird, insoweit aufzuheben, als die Liegenschaften Pehersdorf 5 - 10, 25 und 28 sowie Hötzeneck 2 - 6, 19 und 20 dem Schulsprengel de... mehr lesen...
Index: L5 KulturrechtL5000 Pflichtschule allgemeinbildend
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragOö PflichtschulorganisationsG 1984Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach vom 29. Juli 1988. Schu-07/23/1988 (Festlegung zweier Schulsprengel)
Leitsatz: Zurückweisung von Individualanträgen einer Gemeinde auf Aufhebung
von Verordnungen, mit denen Schulsprengel für öffentliche
Volksschulen erneut festgesetzt werden wegen fehlender Le... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof sind zu B31/88, B32/88, B33/88 und B34/88 gegen weitgehend übereinstimmende Bescheide der Datenschutzkommission gerichtete Beschwerden protokolliert, denen jeweils folgender Sachverhalt zugrundeliegt: 2. Die Beschwerdeführer ersuchten mit getrennten, jedoch wörtlich übereinstimmenden Schreiben die Stadt Wien unter Berufung auf §1 Abs3 und §11 des Datenschutzgesetzes - DSG, BGBl. 565/1978, idF der Datenschutzgesetz-Novelle... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art139 Abs1 / GegenstandslosigkeitB-VG Art140 Abs6 erster SatzDSG 1978 §1DSG 1978 §1 Abs6DSG 1978 §5 Abs2 idF BGBl 370/1986 DSG 1978 §28 Abs1
Leitsatz: Grundrecht auf Datenschutz; Drittwirkung; Recht auf Auskunft
hinsichtlich automationsunterstützt verarbeiteter Daten
verfassungsgesetzlich gewährleistet; weiter Rechtsträgerbegriff;
verfassungsrechtlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: A. I. Die Salzburger Landesregierung stellte mit Schriftsatz vom 14. Dezember 1988 aufgrund ihres Beschlusses vom 12. Dezember 1988 gemäß Art139 Abs1 B-VG den Antrag, "den §4 Abs3 der Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 10. Juli 1973, BGBl. Nr. 352, betreffend Richtlinien für die Gewährung der Notstandshilfe (Notstandshilfeverordnung) in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 319/1988 wegen Gesetzwidrigkeit aufzuheben". Dieser Antrag ist beim... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art18 Abs2 / Verordnung Inhalt gesetzwidrigB-VG Art139 Abs1 / Gegenstandslosigkeit des VerfahrensB-VG Art139 Abs5 / FristsetzungB-VG Art139 Abs6 zweiter SatzNotstandshilfeV §4 Abs3 idF BGBl 319/1988 AlVG §36
Leitsatz: Aufhebung des §4 Abs3 NotstandshilfeV wegen fehlender gesetzlicher
Deckung durch §36 AlVG; keine Ermächtigung zu einer Regelung,
nach der das Überschr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Landeshauptmann von Wien erkannte mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 21. Juni 1988 den Beschwerdeführer schuldig, dadurch eine Verwaltungsübertretung nach §4 Abs2 der Wiener Fiaker-, Taxi- und Mietwagen-Betriebsordnung, LGBl. 21/1987, (Wr. BetriebsO 1987), begangen zu haben, daß er am 21. Feber 1988 in Wien ein Taxi im Fahrdienst verwendet und hiebei den Taxiausweis nicht an der Innenseite der Windschutzscheibe deutlich sichtbar angebrach... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabB-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallVfGG §88
Leitsatz: Sachentscheidung im Anlaßfall; keine Aufhebung einer im
Beschwerdeverfahren präjudiziellen Vorschrift; Abweisung der
Beschwerde; im Ergebnis erfolglose Anregung zur Einleitung
eines amtswegigen Normenprüfungsverfahrens; kein Kosten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. §15 Abs9 des Gesetzes vom 25. Juni 1974 über die Abfuhr und die Beseitigung von Abfällen (Abfallbeseitigungsgesetz), LGBl. für die Steiermark 118/1974, in der Fassung des Gesetzes vom 14. Juli 1987, mit dem das Abfallbeseitigungsgesetz geändert wird (Abfallbeseitigungsgesetz-Novelle 1987), LGBl. für die Steiermark 68, lautete: "Zur Abwehr oder Beseitigung der drohenden Gefahr für die Gesundheit von Menschen und Tieren, der Reinhaltung des Bodens, der Ge... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8240 Abfall, Müll
Norm: B-VG Art18 Abs2 / Verordnung Erlassung gesetzwidrigB-VG Art19 Abs1B-VG Art101B-VG Art139 Abs1 / PrüfungsmaßstabB-VG Art139 Abs4Stmk AbfallbeseitigungsG §15 Abs9Stmk MüllwirtschaftsG §34Verordnung über die Begrenzung des Einzugsbereiches und die Eingrenzung der Müllmenge der im politischen Bezirk Radkersburg gelegenen Müllbeseitigungsanlage (Mülldeponie) Halbenrain GesmbH, LGBl für die Stmk 98/1987 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 27. Juni 1988 wurde M T die gewerbebehördliche Bewilligung zur Änderung seiner Betriebsanlage - einem Sägewerk - auf dem Grundstück Nr. 2260, KG Ansfelden, erteilt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde, in der sich die Beschwerdeführerin als Anrainerin im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rec... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Beschluß der Abteilung II des Ausschusses der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer vom 28. Dezember 1987 wurde aufgrund der Leistungsordnung 1988 der Versorgungseinrichtung der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer, beschlossen am 28. November 1987, die monatliche Berufsunfähigkeitsrente des Dr. A-H S für das Jahr 1988 mit S 15.500,-- (14 x jährlich) zuzüglich einer Sonderzahlung von S 8.500,-- festgesetzt. 1.2. Mit Beschluß des Ausschu... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt / WillkürB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsgegenstandLeistungsO der Oö Rechtsanwaltskammer vom 28.11.87 und vom 30.01.88
Leitsatz: Bestimmung einer Berufsunfähigkeitsrente für einen Rechtsanwalt
aufgrund beschlossener, aber noch nicht kundgemachter
Leistungsordnungen; gesetzlos ergangener Bescheid; Willkür ... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung 1973
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art15 Abs1B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätGewO 1973 §74 Abs2 Z2GewO 1973 §77 Abs2GewO 1973 §81
Leitsatz: Erteilung der Bewilligung zur Änderung einer Betriebsanlage; keine
Willkür; kein Eingehen auf die Bedenken gegen die Gesetzmäßigkeit der
Flächenwidmung wegen fehlender Präjudizialität
Rechtssatz: Die der Gewerb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Verwaltungsgerichtshof beantragt gemäß Art139 Abs1 B-VG, §1 Abs3 dritter Satz sowie §6 Abs2 der Kanalgebührenordnung der Gemeinde Fulpmes vom 13. Februar 1975 in der Fassung des Beschlusses des Gemeinderates vom 15. Dezember 1977, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 9. Jänner bis 25. Jänner 1978, als gesetzwidrig aufzuheben. Die angefochtenen Bestimmungen lauten in ihrem Zusammenhang: "§1 Einteilung der Gebühren (1) Zur Decku... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8230 Abwasser, Kanalisation
Norm: B-VG Art18 Abs2 / Verordnung Inhalt gesetzwidrigB-VG Art89 Abs2B-VG Art135 Abs4B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätKanalgebührenO der Gemeinde Fulpmes vom 13.02.1975Tir LAO 1984 §154Tir LAO 1984 §155Tir LAO 1963 §156Tir LAO 1963 §157
Leitsatz: Fiktion einer neuerlichen Verwirklichung des Abgabentatbestandes;
Widerspruch einiger Bestimmungen der KanalgebührenO Fulpmes zu ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Verwaltungsgerichtshof beantragt gemäß Art139 Abs1 B-VG, die Verordnung des Planungsausschusses der Landeshauptstadt Salzburg vom 23. Januar 1985, Beschlußakt 48 B165, mit der der Bebauungsplan "3c" vom 22. Oktober 1951 hinsichtlich der Gp. 160/17, 160/18 und 160/21, KG Morzg, abgeändert wird, kundgemacht im Amtsblatt Nr. 4/1985, als gesetzwidrig aufzuheben. 2. Diesem Antrag liegt eine (zu Zl. 86/06/0042 protokollierte) Beschwerde gegen einen Be... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8200 Bauordnung
Norm: B-VG Art18 Abs2 / Verordnung Inhalt gesetzwidrigB-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsgegenstandB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsmaßstabVerordnung des Planungsausschusses der Landeshauptstadt Salzburg vom 23.01.1985. Beschlußakt 48 B 165, mit der der Bebauungsplan "3c" vom 22.10.1951 hinsichtlich der Gp 160/17. 160/18 und 160/21. KG Morzg, abgeändert wirdSbg BebauungsgrundlagenG 1968 §3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. §55 Abs8 StVO 1960 in der Fassung der 13. StVO-Novelle, BGBl. 105/1986, lautet: "Bodenmarkierungen gelten als straßenbauliche Einrichtungen und sind gemäß §98 Abs3 anzubringen bzw. zu entfernen." II. 1.a. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B112/88 ein Verfahren über die Beschwerde gegen einen im Berufungsweg ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung anhängig, mit dem der Beschwerdeführer wegen Übertretung des §24 Abs1 litc StVO 1960 bestraft w... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit ihrem auf Art139 letzter Satz B-VG gestützten Antrag begehren die Antragsteller, den - auch in ihrem Eigentum stehende Grundstücke erfassenden - Flächenwidmungsplan der Stadt Linz, Teil Mitte und Süd Nr. 1 (beschlossen vom Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz am 24. September 1987, kundgemacht im Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz Nr. 8/1988 vom 25. April 1988), als gesetzwidrig aufzuheben. Durch diesen Flächenwidmungsplan seien die bebauten Grundstücke der ... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art18 Abs2 / AllgB-VG Art139 Abs1 / AllgStVO 1960 §55 Abs8 idF BGBl 105/1986
Leitsatz: Gesetzliche Ermächtigung an die Verwaltung zur Erlassung von
Bodenmarkierungen als an die Allgemeinheit gerichtete Gebote und
Verbote unter gleichzeitigem Ausschluß ihrer Qualität als förmliche
Verordnung; wegen Widerspruchs zu Art18 B-VG und Art139 B-VG
verfass... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8200 Bauordnung
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragFlächenwidmungsplan der Stadt Linz Teil Mitte und Süd Nr 1. Beschluß des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz vom 24.09.1987Oö BauO 1976 §5
Leitsatz: Zurückweisung von Individualanträgen auf Aufhebung eines
Flächenwidmungsplanes der Stadt Linz; Umwidmung der bebauten
Grundstücke der Antragsteller in "Grünland-Grünzug";
Verwaltungsrechtsweg zum... mehr lesen...
Begründung: I. 1. In seinem Antrag vom 3. Juli 1989 begehrt der Einschreiter, der Verfassungsgerichtshof wolle gemäß Art139 B-VG die 47. Verordnung der Bundes-Ingenieurkammer vom 11. Juni 1979, Zl. 470/79, mit der die Gebührenordnung für Vermessungswesen erlassen und für verbindlich erklärt wurde, zur Gänze als gesetzwidrig aufheben, in eventu gemäß Art140 B-VG den zweiten Satz des Abs1 sowie die Absätze 2 und 3 des §31 IKG 1969 als verfassungswidrig aufheben. Er beantragt gleichze... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Antragsteller sind Eigentümer von Liegenschaften der KG Mautern bzw. der KG Kalwang. Sie beantragen die gänzliche Aufhebung der Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 6. August 1985, BGBl. 354/1985, betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der A9 Pyhrn Autobahn und der B113 Schoberpaß Straße im Bereich der Gemeinden Kalwang, Mautern in Steiermark und Kammern im Liesingtal. 2. Die angefochtene Verordnung lautet: ... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit ihrem als Beschwerde gemäß Art139 Abs1 B-VG bezeichneten Antrag begehren die Antragsteller, "die Verordnung der Gemeinde Orth/Donau vom 26.2.1987, womit der Flächenwidmungsplan geändert wird, als gesetzwidrig aufzuheben". Sie führen aus, durch die Flächenwidmungsplanänderung als Eigentümer bzw. Miteigentümer verschiedener Grundstücke dadurch in ihren Rechten verletzt worden zu sein, daß Teile ihrer Liegenschaften nunmehr rechtswidrigerweise als Verkehrsflächen... mehr lesen...
Index: 96 Straßenbau96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Norm: Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik, BGBl. 354/1985, mit der der Straßenverlauf eines Abschnittes der A 9 Pyhrn Autobahn und der B 113 Schoberpaß Straße bestimmt wirdBStG 1971 §4 Abs1 idF BGBl 63/1983 B-VG Art18 Abs2 / Verordnung Inhalt gesetzmäßigB-VG Art139 Abs1 / Individualantrag
Leitsatz: Zulässiger Individualantrag auf Aufhebung der Verordnung des
Bundesmini... mehr lesen...