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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Verordnung betreffs Winter-Fahrverbote für Teilstücke eines Güterweges mangels Legitimation; Zumutbarkeit des VerwaltungsrechtswegesRechtssatz
Wenn sich die Antragsteller durch die angefochtene Verordnung gehindert sehen, während des darin festgelegten Zeitraumes (8. Dezember bis eine Woche nach Ostern) ihre Gaststätte mit "Straßenfahrzeugen" zu erreichen, so ist die Möglichkeit der Stellung eines Antrages auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung iS des §45 Abs2 StVO 1960 ein zumutbarer Weg zur Geltendmachung ihrer rechtlichen Interessen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, Straßenpolizei, FahrverbotEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1991:V19.1991Dokumentnummer
JFR_10089383_91V00019_01