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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung eines Bebauungsplanes mangels Legitimation der antragstellenden AnrainerinRechtssatz
Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Adlwang vom 14.12.89, Z Bau-265-1989, betreffend den Bebauungsplan Nr. 7 ("Hauselberger") der Gemeinde Adlwang.
Zu einem unmittelbaren Eingriff in die Rechtssphäre der Anrainer kommt es erst durch die Erteilung einer Baubewilligung, nicht jedoch bereits durch den Bebauungsplan. Daran vermag auch die Tatsache nichts zu ändern, daß der Grundstückseigentümer bereits - konsenslos - Bauführungen vorgenommen hat; im übrigen geht aus der von der Oberösterreichischen Landesregierung vorgelegten Äußerung hervor, daß bereits ein Baubewilligungsverfahren betreffend die nachträgliche Bewilligung anhängig ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, BebauungsplanEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1991:V554.1990Dokumentnummer
JFR_10088991_90V00554_01