Begründung: 1. Der Landesvolksanwalt von Vorarlberg beantragt gemäß Art139 Abs1 B-VG sowie gemäß Art58 Abs2 der Vorarlberger Landesverfassung, LGBl. 30/1984, die Aufhebung der Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über die Einleitung eines Umlegungsverfahrens im Ortsteil "Negrellistraße-Alpstraße" der Marktgemeinde Lustenau vom 8. Februar 1989, Zl. VIIa-371.134, soweit davon die Grundparzellen 5852/7, 5854/1, 5854/2, 5854/3 und 5855/2 betroffen sind. 2.a) Mit der Ver... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art139 Abs1 / GegenstandslosigkeitB-VG Art139 Abs1 / IndividualantragSatzung der Versorgungseinrichtung der Rechtsanwaltskammer Wien vom 21.05.74 §16 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrages mangels Betroffenheit desAntragstellers wegen Neufassung der bekämpften Verordnungsstelle;Erforderlichkeit des Vorliegens der Legitimation zur Anf... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand Verordnung der Vlbg LReg über die Einleitung eines Umlegungsverfahrens im Ortsteil "Negrellistraße-Alpstraße" der Marktgemeinde Lustenau vom 8.02.1989 betr bestimmter Grundparzellen Vlbg RaumplanungsG §37
Leitsatz: Zurückweisung eines Antrags des Landesvolksanwaltes auf Aufhebung der
Einleitungsverordnung bezüglich eines Umlegungsverfahrens g... mehr lesen...
Begründung: 1. Die Antragsteller begehren mit ihrem auf Art139 Abs1 (letzter Satz) B-VG gestützten (Individual-)Antrag die "Aufhebung der von der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Kuchl am 22. 8. 1989 beschlossenen, von der Salzburger Landesregierung mit Bescheid vom 6. 3. 1990 aufsichtsbehördlich genehmigten und in der Zeit zwischen dem 28. 3. und 17. 4. 1990 durch Kundmachung verlautbarten Verordnung Zahl EAP 030/0-32/1990 über die Abänderung des Flächenwidmungsplanes für d... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art139 Abs1 / Individualantrag
Rechtssatz: Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung der von der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Kuchl am 22.8.1989 beschlossenen von der Salzburger Landesregierung mit Bescheid vom 6.3.1990 aufsichtsbehördlich genehmigten und in der Zeit zwischen dem 28.3. und dem 17.4.1990 ku... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit dem vorliegenden, auf Art139 Abs1 (letzter Satz) B-VG gestützten, näher begründeten (Individual-)Antrag begehrt die Antragstellerin, die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt vom 9. Februar 1990, Z3439/82/80, mit welcher der Griffner-See als Laichschonstätte und als Winterlager für Fische erklärt wird, zur Gänze als gesetzwidrig aufzuheben. Die Antragstellerin bringt vor, sie sei Alleineigentümerin der Grundstücke, auf denen sich der verordnungsg... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragVerordnung der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt v 09.02.90, Z3439/82/80, mit welcher der Griffner-See als Laichschonstätte und Winterlager für Fische erklärt wirdWRG 1959 §15
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrages auf Aufhebung einer
Verordnung, mit der ein See zur Laichschonstätte und als Winterla... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit den nicht von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt unterfertigten und der Sache nach auf Art139 Abs1 letzter Satz B-VG gestützten Eingaben vom 13. und 31. März 1990 begehrte der Einschreiter M H als Obmann der "C-Arbeitsgemeinschaft" sowohl namens dieser Vereinigung als auch im eigenen Namen, der Verfassungsgerichtshof möge "die Verfassungsmäßigkeit des Verordnungsblattes Nr. 9 vom 1. September 1989, Bundesministerium für Unterricht" prüfen und Verfahrenshilfe... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art139 Abs1 / Individualantrag ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Abweisung des Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wegen
Aussichtslosigkeit; Zurückweisung des Individualantrags auf Prüfung
des Erlasses des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom
10.7.1989, Z36145/67-I/10/89
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit den vorliegenden, als "Beschwerde gem. Art140 Abs1 B-VG" bezeichneten (Individual-)Anträgen begehrt der Antragsteller, a) die Wortfolge "der Wirtschaftskörper Österreichische Bundesbahnen" im §33 Abs2 Z3 Arbeitsverfassungsgesetz, BGBl. 22/1974; b) die Wortfolge "für sechs Mitglieder steht der Personalvertretung der Österreichischen Bundesbahnen das Recht zur Erstattung von Vorschlägen zu" im §6 Abs2 Bundesbahngesetz, BGBl. 137/1969 idF BGBl. 401/19... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsgegenstandB-VG Art140 Abs1 / IndividualantragBundesbahnG §6 Abs2ÖBB-AusschreibungsG §5 Abs1Bundes-PersonalvertretungsG §1 Abs2AngestelltenG §5ArbVG §33 Abs2 Z3Bundesbahn-PensionsO 1966
Leitsatz: Zurückweisung von Individualanträgen mangels Legitimation -
rechtliche Interessen des a... mehr lesen...
Index: L3 FinanzrechtL3701 Getränkeabgabe, Speiseeissteuer
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätGetränkesteuer-Ordnung der Stadt Linz, Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz vom 27. März 1950 §4 Abs2Oö Gemeinde-GetränkesteuerGNov 1988
Leitsatz: Feststellung der Gesetzwidrigkeit des §4 Abs2 der
Getränkesteuer-Ordnung der Stadt Linz über die Einbeziehung des
Wertes der Verpackung in die Steuerbemessungsgrundlage; kein
Abg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer - er steht als Senatsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Graz - teilte dem Bürgermeister der Landeshauptstadt Graz mit Schreiben vom 15. Juni 1989 mit, daß die Gemeinde Schladming beabsichtige, ihn im Rahmen seiner "bereits bekanntgegebenen Tätigkeit als allgemein beeideter gerichtlicher Sachverständiger am 28. Juni 1989 zu einem Raumordnungsproblem zu konsultieren". Daraufhin erging an den Beschw... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art139 Abs6 zweiter Satz B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall
Leitsatz: Anlaßfallwirkung auch bei Anhängigkeit der Beschwerde zum Zeitpunkt
des Beginns der nichtöffentlichen Beratung gegeben
Rechtssatz: Die nichtöffentliche Beratung in den Verordnungsprüfungsverfahren, die zum Erkenntnis V116-132/89, V97-109/90, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verwaltungsgerichtshof ist unter Z 88/07/0116 eine Säumnisbeschwerde anhängig, die wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch den Gemeinderat der Gemeinde Reith bei Seefeld erhoben wurde, der über zwei an ihn im Wege eines Devolutionsantrages herangetragene Anträge des Beschwerdeführers auf Anschluß seines Grundstückes an die Wasserversorgungsanlage der genannten Gemeinde nicht entschieden hat. Aus Anlaß dieses Beschwerdeverfahrens stellt der Ve... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6930 Wasserversorgung
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z10B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsgegenstandB-VG Art139 Abs5 / KundmachungTir GemeindeabgabenG §30WasserleitungsO der Gd Reith bei Seefeld vom 18.4.1966 §3, §9
Leitsatz: Aufhebung von Bestimmungen der Wasserleitungsordnung der Gemeinde
Reith bei Seefeld mangels gesetzlicher Deckung; Verordnungscharakter
dieser W... mehr lesen...
Begründung: I. 1.a) Beim Landesgericht für Zivilrechtssachen (LGfZRS) Wien ist zu 52 c Cg 1116/88 das Verfahren über eine auf das Amtshaftungsgesetz (AHG) gestützte Klage der P VersicherungsAG gegen die Republik Österreich (richtig: gegen den Bund) anhängig. Der Klage liegt - zusammengefaßt - folgender Sachverhalt zugrunde: Am 22. April 1987 ereignete sich ein Verkehrsunfall. Daran waren zwei PKW beteiligt. Für den ersten PKW - dessen Lenker angeblich am Unfall allein schuldt... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art139 Abs1 / PrüfungsgegenstandB-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätAHG §1, §2KFG 1967 §61 Abs5Verwaltungsverordnung des BMI vom 30.8.1972, Z15.201/16-13/72
Leitsatz: Zurückweisung des Antrags eines Gerichts auf Aufhebung einer
Verwaltungsverordnung mangels Präjudizialität; antragstellendes
Gericht hat den bekämpften Erlaß keinesfalls anzu... mehr lesen...
Begründung: I. Der Verwaltungsgerichtshof beantragt gemäß Art139 Abs1 B-VG iVm Art89 Abs2 B-VG, den §4 Abs3 der Satzungen der Agrargemeinschaft "Alpgenossenschaft Netzen" vom 19. Mai 1963 als gesetzwidrig aufzuheben. Diesem Antrag liegt eine Beschwerde gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landesagrarsenates beim Amt der Vorarlberger Landesregierung zugrunde, mit dem unter Berufung auf §35 des (Vorarlberger) Flurverfassungsgesetzes - FlVG, Anlage zur Verordnung der ... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6650 Landwirtschaftliches Siedlungswesen
Norm: B-VG Art139 Abs1 / PrüfungsgegenstandVlbg FlVfLG §32 Abs2Vlbg FlVfLG §35 Abs1Vlbg FlVfLG §35 Abs2Vlbg FlVfLG §71Vlbg FlVfLG §80 Abs2Vlbg FlVfLG §93 Abs3
Leitsatz: Zurückweisung eines Antrags auf Aufhebung einer Bestimmung derSatzung einer Agrargemeinschaft mangels Verordnungsqualität derSatzung
Rechtssatz: Den von der Be... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Antragsteller wohnt in einem Heim der Stadt Wien in 1210 Wien, Ruthnergasse 50, in dem auch Personen untergebracht sind, für die ein Sachwalter bestellt ist. Nachdem seitens des Postamtes 1213 Wien am 7. Juli 1987 die Zustellung von S 9.165,- an Arbeitslosenunterstützung an den Antragsteller erfolglos geblieben war, wurde eine Benachrichtigung über den Zustellversuch in dessen Hausbrieffach eingelegt. Die Benachrichtigung wurde am nächsten Tag von einem unter ... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit ihrem der Sache nach auf Art139 Abs1 B-VG gestützten Antrag begehrt die einschreitende Gesellschaft, die Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Kitzbühel vom 16. März 1989 (gemeint wohl vom 18. Mai 1989), soweit mit ihr der antragstellenden Gesellschaft gehörende Grundstücke auf "Wohngebiet-W 2" umgewidmet wurden, als gesetzwidrig aufzuheben. Nach der unwidersprochen gebliebenen Äußerung der Tiroler Landesregierung ist bei der Stadtgemeinde Kitzb... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem - offenkundig auf Art139 Abs1 letzter Satz B-VG gestützten - Antrag wird die Aufhebung des Änderungsplanes Nr. 37 vom 8. November 1988 zum Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Kremsmünster begehrt. Nach dem Antragsvorbringen sei mit dem bekämpften Änderungsplan das Grundstück 327/3, KG Au, in dessen "unmittelbaren Nahbereich" die Antragsteller lebten, umgewidmet worden. Die neue Widmung widerspreche - aus näher dargelegten Gründen - dem Gesetz. Aus dem An... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art139 Abs1 / Individualantrag
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung eines
Flächenwidmungsplanes mangels Legitimation der antragstellenden
Anrainer
Rechtssatz: Zurückweisung des Individualantrages auf Aufhebung der Verordnung der Marktgemeinde Kremsmünster vom 8.11.1988, Z1008/26-8... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art139 Abs1 / Individualantrag
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung der Verordnung
des Gemeinderates der Stadtgemeinde Kitzbühel vom 16.3.1989, mit der
alle unbebauten, als Wohngebiet eingetragenen Grundflächen in
Wohngebiet W2 umgewidmet werden
Rechtssatz: Keine Individualanfecht... mehr lesen...
Index: 91 Post-und Fernmeldewesen91/02 Post
Norm: B-VG Art139 Abs1 / Individualantrag PostG §8 PostO 1957 §174 PostO 1957 §187 PostO 1957 §261 PostO 1957 §278
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Teilen des
§174 und des §187 der PostO mangels Legitimation;
Einspruchsmöglichkeit gegen Ersatzzustellung und Ersatzabgabe gegeben
Rechtssatz: Dem Antragsteller stehen aufgrund der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit Erkenntnis der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter (künftig: OBDK) vom 17. April 1989, Z Bkd 3/89-16, wurde der Berufung des Dr. W M gegen den Bescheid des Disziplinarrates der Salzburger Rechtsanwaltskammer vom 23. Juni 1988 teilweise Folge gegeben. Der Disziplinarbeschuldigte wurde hinsichtlich zweier Fakten bezüglich der er in erster Instanz verurteilt worden war, freigesprochen; hinsichtlich de... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt / Willkür keineB-VG Art18 Abs2 / Verordnung Inhalt gesetzmäßigB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsgegenstandMRK Art6 / VerfahrensgarantienGO des Disziplinarsenates der Rechtsanwaltskammer für Salzburg §18 Abs2RL-BA 1977 §18DSt 1872 §29 Abs3DSt 1872 §48 Abs2
Leitsatz: Keine Bedenken gegen §18 Abs2 der Geschäftsordnung der
Rechtsanwaltskammer für Salzburg betreffend Au... mehr lesen...
Begründung: I. Der Einschreiter, welcher in Bregenz eine Videothek betreibt, begehrt unter Berufung auf Art139 (Abs1 letzter Satz) B-VG mit näherer
Begründung: , die "Verordnung der Stadtvertretung der Landeshauptstadt Bregenz vom 4. Juli 1989 über die Erhebung einer Vergnügungssteuer" (zur Gänze) als gesetzwidrig aufzuheben. Die Verordnung verpflichte ihn, über die ab September 1989 getätigten Umsätze Abgabenerklärungen abzugeben; er sei im Recht verletzt, nur jene Abgaben entrichte... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragVfGG §57 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrages auf Aufhebung einer Verordnung
zur Gänze wegen fehlender Legitimation; kein unmittelbarer Eingriff
aller Bestimmungen in die Rechtssphäre des Antragstellers
Rechtssatz: Zurückweisung eines Individualantrages auf Auf... mehr lesen...