Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art139 Abs1 Z2 / PrüfungsumfangB-VG Art21 Abs4Beschluss des Stadtsenates vom 07.12.1970 "über die Gewährung von Remunerationen aus Anlaß von Dienstjubiläen" ABl für Wien 5/1971 idF 39/2014Wr BesoldungsO 1994 §39Wr DienstO 1994 §13Wr Verwaltungsgericht-DienstrechtsG §9
Leitsatz: Gesetzwidrigkeit eines Beschlusses des Wiener Stadtsenates über die Gewährung von Remunerationen aus Anlass ... mehr lesen...
Index: L3703 Lustbarkeitsabgabe, Vergnügungssteuer
Norm: B-VG Art139 Abs1 Z2B-VG Art18 Abs2LustbarkeitsabgabeO des Gemeinderates der Stadtgemeinde Braunau am Inn vom 11.02.2016 §1, §2, §3, §4, §5Oö LustbarkeitsabgabeG 2015 §1aF-VG 1948 §8 Abs5
Leitsatz: Feststellung der Gesetzwidrigkeit bestimmter Wortfolgen der Oö LustbarkeitsabgabeO betreffend die Ermächtigung der Gemeinden zur Erhebung bestimmter Abgaben für den Betrieb von Wettterminal... mehr lesen...
Begründung: I. Antragsvorbringen 1. Mit dem vorliegenden, auf Art139 Abs1 Z3 B-VG gestützten Antrag begehren die Antragsteller, "1. das örtlich[e] Raumordnungskonzept 2002 der Landeshauptstadt Innsbruck SM-Ö36 2. den Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Innsbruck SM-F15 3. den Bebauungsplan und ergänzende[n] Bebauungsplan der Landeshauptstadt Innsbruck SM-B14 zur Gänze als verordnungs-, gesetz- und verfassungswidrig aufzuheben". 2. Hinsichtlich ihrer Antragsleg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art139 Abs1 Z1 B-VG gestützten Antrag begehrt das Bundesfinanzgericht, die Wortfolge ", ausgenommen jene nach §1 Z9 (Vertreter)" in §4 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, BGBl II 382/2001, als gesetz- bzw. verfassungswidrig aufzuheben. II. Rechtslage Die maßgebliche Rechtslage stellt sich wie folgt dar ... mehr lesen...
I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art139 Abs1 Z4 B-VG gestützten Antrag begehrt die antragstellende Gesellschaft, §7 Abs1 (in eventu nur dessen ersten Satz) der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler, BGBl 297/1996 idF BGBl II 268/2010, als gesetzwidrig aufzuheben. Dieser Antrag wird aus Anlass einer Berufung gegen das Urteil des Handelsgerichtes Wien vom 8. August 2017, Z 57 Cg 37/16s, gestellt. II. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art139 Abs1 Z1 B-VG gestützten Antrag begehrt das Landesverwaltungsgericht Steiermark, §15 der Abfuhrordnung der Gemeinde Rohr bei Hartberg in der Fassung des Beschlusses des Gemeinderates vom 12. November 2015, kundgemacht durch Auflage im Gemeindeamt der Gemeinde Rohr bei Hartberg in der Zeit von 12. bis 27. November 2015, als gesetzwidrig aufzuheben. II. Rechtslage Die Rechtslage stellt sich wie folgt dar (die angef... mehr lesen...
Index: L8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art139 Abs1 Z3Raumordnungskonzept 2002 der Landeshauptstadt Innsbruck SM-Ö36Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Innsbruck SM-F15Bebauungsplan der Landeshauptstadt Innsbruck SM-B14
Leitsatz: Zurückweisung von Individualanträgen auf Aufhebung des örtlichen Raumordnungskonzeptes, des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes der Landeshauptstadt Innsbruck mangels unmittelbaren Eingriffs in die Rech... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art139 Abs1 / GegenstandslosigkeitB-VG Art139 Abs3EStG 1988 §17 Abs6, §20, §26V des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, BGBl II 382/2001 §4
Leitsatz: Aufhebung einer Wortfolge der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Beruf... mehr lesen...
Index: 50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art18 Abs1, Abs2B-VG Art139 Abs1 Z4StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungGewO 1994 §69ImmobilienmaklerV §7
Leitsatz: Zurückweisung eines Parteiantrags auf Aufhebung einer Bestimmung der Immobilienmaklerverordnung betreffend die Verpflichtung zur Verschwiegenheit als zu eng gefasst
Rechtssatz: Zurückweisung des Antrags einer als I... mehr lesen...
Index: L8240 Abfall, Müll
Norm: B-VG Art18 B-VG Art139 Abs1 Z1Stmk AbfallwirtschaftsG 2004 §11, §13AbfuhrO der Gemeinde Rohr bei Hartberg vom 12.11.2015 §15
Leitsatz: Abweisung eines Gerichtsantrages auf Aufhebung einer Bestimmung betreffend die Berechnung der Gebühr für die Abfallabfuhr und -behandlung in der Abfuhrordnung einer Gemeinde; Anknüpfen der Berechnung an die "Personenanzahl der Liegenschaft" unter Heranziehung sämtlicher Inter... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art139 Abs1 Z1 B-VG gestützten Antrag begehrt das Landesverwaltungsgericht Salzburg, die Verordnung der Gemeindevertretung der Stadtgemeinde Bischofshofen betreffend Teilabänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich "Rückwidmung ****" auf Grund des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 9. Februar 2017 "zu prüfen und deren Gesetzwidrigkeit festzustellen" (im Folgenden: "angefochtene Verordnung"). II. Rechtslage 1. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art139 Abs1 Z1 B-VG gestützten Antrag begehrt das Bundesverwaltungsgericht, die Wortfolge "im Schulorganisationsgesetz, BGBl Nr 242/1962, geregelten" in §2 Z5 der Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den Ersatz von Prüfungsgebieten der Reifeprüfung, BGBl II 268/2000, idF BGBl II 218/2016 (im Folgenden: "BRP-Ersatz-VO"), als gesetzwidrig aufzuheben. II. Rechtslage 1. Die maßgebl... mehr lesen...
Index: L8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerordnungB-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätSbg RaumOG 2009 §29, §36, §44, §49, §82 Abs2Sbg RaumOG 1998 §13 Abs6Teiländerung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes 1997 der Stadtgemeinde Bischofshofen im Bereich "Pfarrkirche und Kastenturm" vom 30.06.2016 (Teiländerung-REK-2016)Flächenwidmungsplanänderung der Stadtgemeinde Bischofshofen vom 09.02.2017 Sbg BebauungsgrundlagenG §12, §14 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Anträge Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich stellte mit Beschlüssen vom 15. und 16. Mai 2017 drei Anträge auf "1. Feststellung, dass §1 Abs1 Z1, §1 Abs2 erster und zweiter Satz – in eventu der gesamte Abs2 – und §2 Abs1 Oö. LAbgG 2015, LGBl 2015/114, bis zum Inkrafttreten der Oö. LAbgG-Novelle 2016 LGBl 2016/58, verfassungswidrig waren; 2. Aufhebung folgender Bestimmung(en) des Oö. LAbgG 2015, LGBl 2015/114 als verfassungswidrig: a) §1 Abs1 Z1, §... mehr lesen...
Index: L3703 Lustbarkeitsabgabe, Vergnügungssteuer
Norm: B-VG Art140 Abs1 / AllgB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsumfangOö LustbarkeitsabgabeG 2015 §1, §2, §1a idF LGBl 58/2016LustbarkeitsabgabeO 2016 der Stadtgemeinde Traun vom 25.02.2016 §1 ff, §3LustbarkeitsabgabeO 2016 der Stadtgemeinde Traun vom 16.12.2016 §1 ff
Leitsatz: Zurückweisung von Anträgen des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit bzw A... mehr lesen...
Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsumfangV des BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den Ersatz von Prüfungsgebieten der Berufsreifeprüfung §2 Z5BerufsreifeprüfungsG §3 Abs1 Z4, Abs2
Leitsatz: Zurückweisung eines Antrags des Bundesverwaltungsgerichtes auf Aufhebung einer Regelung über die Anerkennung von Abschlussprüfungen an näher bestimmten Schulen als Teilprüfung "Fachb... mehr lesen...
I. Antrag Gestützt auf Art139 Abs1 Z3 B-VG begehrt die Antragstellerin, die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 9. August 2017, Z 30606-657/1/26-2017, zur Gänze als gesetzwidrig aufzuheben. II. Rechtslage 1. Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 9. August 2017, Z 30606-657/1/26-2017, lautet wie folgt (Zitat ohne die im Original enthaltenen Hervorhebungen): "Die Bezirkshauptmannschaft Zell am See als Straßenpolizeibehörde erlässt nach Dur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art139a iVm Art139 Abs1 Z4 B-VG gestützten Antrag wird begehrt, der Verfassungsgerichtshof "möge die bekämpfte Wiederverlautbarung der Rechtsvorschriften über die Verschollenheit und das Verfahren zum Zwecke der Todeserklärung und der Beweisführung des Todes, kundgemacht im BGBl 23/1951, gemäß Art139a BVG und dem §61b VfGG zur Gänze als gesetzwidrig aufheben". II. Rechtslage Die maßgeblichen Rechtsvorschriften lauten: ... mehr lesen...
Index: 22 ZIVILPROZESS, AUSSERSTREITIGES VERFAHREN22/04 Sonstiges
Norm: B-VG Art49aB-VG Art139 Abs1 Z4B-VG Art139aB-VG-Nov BGBl 350/1981 ArtII Abs2WiederverlautbarungsG §1, §2 Z6TodeserklärungsG 1950VfGG §61b
Leitsatz: Abweisung eines Antrags auf Aufhebung einer Kundmachung der Bundesregierung über die Wiederverlautbarung von Rechtsvorschriften über Verschollenheit und das Verfahren zum Zwecke der Todeserklärung und der Beweisführung de... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsrecht
Norm: B-VG Art139 Abs1 Z3StVO 1960 §43, §47V der BH Zell am See vom 09.08.2017 betr Verkehrsregelungen für den Straßenbereich B 161-Pass-Thurn-Straße und P 1-Felbertauernstraße VfGG §57 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer - die Widmung einer Straße als Autostraße aufhebenden - Verordnung mangels Darlegung eines unmittelbaren und aktuellen Eingriffs in die Rechtssphäre d... mehr lesen...
I. Sachverhalt, Antragsvorbringen und Vorverfahren 1. Mit auf Art139 und 140 B-VG gestützten Anträgen macht die antragstellende Gesellschaft Bedenken gegen generelle Normen geltend, die unmittelbar oder mittelbar das "zu zahlende Entgelt für das Wahrnehmbarmachen von Werken und Gegenständen der verwandten Schutzrechte mit Hilfe von Leitungen im Inland, die durch Rundfunk (Hörrundfunk und Fernsehen, einschließlich Rundfunksendungen über Satellit) gesendet worden sind" (integrale Ka... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht
Norm: B-VG Art139 Abs1 Z3B-VG Art140 Abs1 Z1 litcUrheberrechtsG §38 Abs1, Abs1a, §69 Abs1Satzung des Urheberrechtssenates vom 30.06.2016 betr Entgelte aus der KabelweiterleitungVerwertungsgesellschaftenG 2016 §30, §66
Leitsatz: Zurückweisung der Individualanträge einer Verwertungsgesellschaft auf Aufhebung von Bestimmungen einer - als Verordnung zu qualifizierenden - Satzung des Urheberrechtssenates wegen Zumutbar... mehr lesen...
I. Sachverhalt und Anfechtungsvorbringen 1. Die Tiroler Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 15. August 2017 beschlossen, am 15. Oktober 2017 eine Volksbefragung für das gesamte Landesgebiet mit folgender Fragestellung durchzuführen: "Soll das Land Tirol ein selbstbewusstes Angebot für nachhaltige, regional angepasste sowie wirtschaftlich und ökologisch vertretbare Olympische und Paralympische Winterspiele Innsbruck-Tirol 2026 legen?" 2. Die Ausschreibung wurde gemäß §50... mehr lesen...
I. Antrag Die Antragsteller sind je zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaft EZ 600, GB 62111 Feldbach, Katastralgemeinde 62163 Weißenbach, bestehend aus den Grundstücken 282/1, 282/2 und 289. Die Antragsteller begehren die Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Gniebing-Weißenbach vom 26. Juni 2013 betreffend die Abtrennung und Auflassung des Trennstückes 1 des Weggrundstückes Nr 1579/1, KG Weißenbach, als öffentliches Gut und Übernahme in das freie Gemeindevermögen d... mehr lesen...
Index: L0060 Volksabstimmung, Volksbefragung, Volksbegehren
Norm: B-VG Art141 Abs1 lithB-VG Art140 Abs1 Z1 litcB-VG Art139 Abs1 Z3Tir Volksbegehren-, Volksabstimmungs- und VolksbefragungsG §62 Abs1VfGG §15 Abs2, §67 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung einer Anfechtung der Volksbefragung in Tirol über die Bewerbung für die Olympischen Winterspiele 2026 mangels eines Antrags auf Nichtigerklärung des Verfahrens oder eines Teiles davon; Zurückweisung... mehr lesen...
Index: L8500 Straßen
Norm: B-VG Art139 Abs1 Z3Stmk LStVG 1964 §8 Abs3, Abs5V des Gemeinderates der Gemeinde Gniebing-Weißenbach vom 26.06.2013 betr Auflassung eines öffentlichen Gutes
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrages auf Aufhebung einer Verordnung betreffend die Auflassung eines Weggrundstückes als öffentliches Gut mangels Eingriffs in die Rechtssphäre der Antragsteller; keine Darlegung einer Unmöglichmachung des Zugangs zu... mehr lesen...
I. Anträge Mit den vorliegenden, auf Art139 Abs1 Z1 B-VG gestützten Anträgen begehrt das Bundesfinanzgericht, §4 Abs6 der Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (in der Folge: Sachbezugswerteverordnung), BGBl II 416/2001 idF BGBl II 467/2004, als gesetzwidrig aufzuheben. II. Rechtslage Die im vorliegenden Fall maßgebliche Rechtslage stellt sich wie folgt dar (die angefochtene Verordnungsbestimmung ist hervorgehoben): 1. §15 Einkommensteuergesetz 1988, BGBl 400 id... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art139 Abs1 Z1B-VG Art139 Abs1 / PrüfungsumfangSachbezugswerteV §4 Abs6EStG 1988 §15
Leitsatz: Zurückweisung der Anträge des Bundesfinanzgerichtes auf Aufhebung einer Regelung über die Sachbezugsbewertung bei Vorführkraftfahrzeugen als vor dem Hintergrund der Bedenken zu eng gefasst
Rechtssatz: Zurückweisung der Anträge auf Aufhebung des §4 Abs6 der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art139 Abs1 Z1 B-VG gestützten Antrag begehrte das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich, "die Verordnung des Magistrates der Stadt Krems an der Donau vom 28.12.2000, MA I/4-72/1999, wegen Unzuständigkeit der verordnungserlassenden Behörde zur Gänze (in eventu nur den präjudiziellen Teil, nämlich deren Punkt I. 5) als gesetzwidrig aufzuheben." II. Rechtslage Die maßgebliche Rechtslage stellt sich wie folgt dar: 1.... mehr lesen...
I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art139 B-VG gestützten Antrag begehren die Antragsteller, ein "Bürgerforum" sowie ein Anrainer der B 70, die "Aufhebung der VO vom 30.06.2004, KL6-STVO-1088/5-2004 bzw. VO vom 20.10.2006 KL6-STVO-1088/2004(006/2006), für den Abschnitt Dolina – Wabelsdorf (Packer Straße) mit der ein LKW-Fahrverbot für 'Lastkraftfahrzeuge mit über 7,5 t Gesamtgewicht' ausgenommen Anrainer- und Zustellverkehr". Die Antragsteller führen aus, dass mit Verordnung des Bezirk... mehr lesen...