Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 20.11.2018 Norm: B-VG Art130 Abs1 Z2BauO NÖ 2014 §36 Abs1
Rechtssatz: Das Wesen notstandspolizeilicher Maßnahmen besteht darin, dass Zwang ohne Wahrung des Parteiengehörs und ohne Erlassung eines Bescheides zur Erreichung eines bestimmten Zustandes von der Behörde angewendet wird. Das Handeln der Behörde muss durch eine unmittelbar drohende Gefahr ausgelöst werden und die Gef... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 20.11.2018 Norm: B-VG Art130 Abs1 Z2BauO NÖ 2014 §36 Abs1
Rechtssatz: Bei Gefahr in Verzug erfolgen die notstandspolizeilichen Maßnahmen in Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt und können sich nur auf erforderliche Sicherungsmaßnahmen beziehen (vgl VwGH 93/07/0126). Schlagworte Maßnahmenbeschwerde; Gebäudesiche... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch den Einzelrichter Dr. Becksteiner auf Grund der Säumnisbeschwerde des Vereins A am Standort ***, ***, in dem von der NÖ Landesregierung zu GZ *** geführten Feststellungs-und Widerrufsverfahren nach dem NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz den BESCHLUSS gefasst: 1. Die Säumnisbeschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 iVm § 31 Abs. 1VwGVG als unzulässig zurückgewiesen. 2. Gegen diesen Beschluss ist gemäß § 25a Verwaltungsgerich... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Mag. Eichberger, LL.M. als Einzelrichter auf Grund der Säumnisbeschwerde des Vereins A, ***, ***, in dem von der NÖ Landesregierung zu GZ *** geführten Widerrufsverfahren nach dem NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetz den BESCHLUSS gefasst: 1. Die Säumnisbeschwerde wird gemäß § 28 Abs 1 iVm § 31 Abs 1VwGVG als unzulässig zurückgewiesen. 2. Gegen diesen Beschluss ist gemäß § 25a Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 (V... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Mag.Dr. Wessely, LL.M. als Einzelrichter über die Maßnahmenbeschwerde des Herrn A, vertreten durch Herrn B, Rechtsanwalt in ***, betreffend Auftrags zur Übergabe eines Kindes am 20. Juni 2018 gegen 18.40 Uhr in ***, ***, den BESCHLUSS gefasst: 1. Die Beschwerde, der Beschwerdeführer sei durch den seitens Organen der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf (Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes) erteilten Auftrag, ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 25.10.2018 Norm: B-VG Art130 Abs1 Z2VwGVG 2014 §28 Abs6VwGVG 2014 §35
Rechtssatz: Zentrales Merkmal von Akten unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt und damit Abgrenzungskriterium zu sgn schlicht-hoheitlichem Handeln ist nach hM (statt aller Raschauer, Allgemeines Verwaltungsrecht5 Rz 978 ff) die Normativität des Aktes. Diese manifestiert sich nach st... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 25.10.2018 Norm: B-VG Art130 Abs1 Z2VwGVG 2014 §28 Abs6VwGVG 2014 §35
Rechtssatz: Maßgeblich [für die Qualifikation eines Einschreitens als Befehlsakt] ist, mit welchen Worten und mit welcher „Bestimmtheit“ jemand aufgefordert wird und ob aus der Sicht des Betroffenen der objektive Eindruck entstehen muss, dass es nicht möglich ist, das verlangte Verhalten abzulehnen (vgl VwG... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 25.10.2018 Norm: B-VG Art130 Abs1 Z2VwGVG 2014 §28 Abs6VwGVG 2014 §35
Rechtssatz: Alleine die (unrichtige) subjektive Annahme des Betroffenen, er sei gehorsamspflichtig, ändert nach der ständigen Rechtsprechung an der Freiwilligkeit der Mitwirkung und damit am Fehlen der für die Qualifikation eines Einschreitens als Befehlsakt erforderlichen Normativität nichts (vgl VfSlg 14.... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch seinen Richter HR Dr. Pichler über vorliegende Maßnahmenbeschwerde des A, geb. ***, Zustelladresse in ***, ***, gegen das verhängte Betretungsverbot der Polizeiinspektion *** vom 02.04.2018, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung vom 03.10.2018 am Sitz der Bezirkshauptmannschaft Mödling – entschieden gemäß § 28 VwGVG idgF. und somit zu Recht erkannt: 1. Vorliegender Maßnahme... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 24.10.2018 Norm: B-VG Art130 Abs1 Z2SPG 1991 §38a
Rechtssatz: Bei einem von einem Polizeibeamten gegenüber einer Person ausgesprochenen Betretungsverbot gemäß § 38a SPG handelt es sich um einen Befehl durch ein Verwaltungsorgan im Rahmen der Hoheitsverwaltung gegen einen individuell bestimmten Adressaten, sodass von einem Handeln im Rahmen der Hoheitsverwaltung auszugehen, un... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 24.10.2018 Norm: B-VG Art130 Abs1 Z2SPG 1991 §38a
Rechtssatz: Beim Ausspruch eines Betretungsverbots müssen die einschreitenden Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes aufgrund des sich bietenden Gesamtbildes mit einiger Wahrscheinlichkeit erwarten, dass ein gefährlicher Angriff auf Leben, Gesundheit oder Freiheit einer gefährdeten Person durch den Wegzuweisenden bevorste... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch MMag. Kammerhofer als Einzelrichter über die Beschwerde des A, vertreten durch B Rechtsanwaltspartnerschaft KG in ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 16. April 2018, Zl. ***, betreffend Anregung bzw. Antrag auf Aufhebung des Straferkenntnisses vom 11. Juli 2017, den BESCHLUSS: 1. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. 2. Gegen diesen Beschluss ist eine ordentliche Revision ni... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch seinen Richter HR Dr. Pichler über vorliegende Maßnahmenbeschwerde des A, geb. ***, wohnhaft in ***, ***, vertreten durch Rechtsanwalt C in ***, ***, betreffend den Ausspruch des vorläufigen Waffenverbotes durch das amtshandelnde Organ der Polizeiinspektion *** am 05.02.2018, nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung vom 27.06.2018 am Sitz des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterrei... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 30.09.2018 Norm: B-VG Art130 Abs1 Z2WaffG 1996 §12 Abs1SPG 1991 §38a
Rechtssatz: Der gegen einen individuell bestimmten Adressaten gerichtete Ausspruch eines vorläufigen Waffenverbotes durch einen Polizeibeamten im Rahmen der Hoheitsverwaltung ist als Befehl zu qualifizieren, bei welchem das Vorliegen unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zu bejahen ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 30.09.2018 Norm: B-VG Art130 Abs1 Z2WaffG 1996 §12 Abs1SPG 1991 §38a
Rechtssatz: Der Ausspruch eines vorläufigen Waffenverbotes dient primär der Verhütung eines missbräuchlichen Verwendungszweckes von Waffen, wobei es dafür genügt, dass konkrete Umstände vorliegen, die die Besorgnis erwecken, von den Waffen könne ein missbräuchlicher Gebrauch gemacht und dadurch eine Gefährdu... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 30.09.2018 Norm: B-VG Art130 Abs1 Z2WaffG 1996 §12 Abs1SPG 1991 §38a
Rechtssatz: Für den Ausspruch eines vorläufigen Waffenverbotes bedarf es konkreter Umstände und objektiver Sachverhaltselemente, die geeignet sind, für die amtshandelnden Organe der Sicherheitsbehörden notwendige Besorgnis bezüglich eines gesetz- oder zweckwidrigen Gebrauches zu erwecken und die schlussendli... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 30.09.2018 Norm: B-VG Art130 Abs1 Z2WaffG 1996 §12 Abs1SPG 1991 §38a
Rechtssatz: Beurteilungsmaßstab in einem Maßnahmenbeschwerdeverfahren ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gesetzten Amtshandlung, sohin jene Sachlage, wie sie dem eingeschrittenen Organ im Handlungszeitpunkt vorlag (vgl VwGH Ra 2015/05/0063). Schlagworte Maßnahmenbesch... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch Dr. Köchle als Einzelrichterin über den Antrag der B, geb. ***, vertreten durch A, Rechtsanwalt in ***, ***, ihrer Beschwerde vom 24.07.2018 (eingelangt bei der Behörde am 30.07.2018) gegen den Bescheid der Landesregierung von Niederösterreich vom 12. Juli 2018, Zl. ***, betreffend die Feststellung, dass die Beschwerdeführerin seit spätestens 12.04.2018 die österreichische Staatsbürgerschaft nicht mehr besitze, die aufschie... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Mag. Gindl über die Beschwerde der A, vertreten durch den Sachwalter B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld vom 2. August 2017, Zl. ***, betreffend bekämpfungstechnischen Behandlungsmaßnahmen und Abweisung eines Antrages nach dem Forstgesetz 1975, zu Recht: I. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – V... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 24.07.2018 Norm: ForstG 1975 §172 Abs6B-VG Art130 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Behauptung der Verletzung eines eigenen subjektiven Rechts begründet die Prozesslegitimation dann, wenn eine solche Verletzung möglich ist. Ob ein subjektives Recht verletzt wurde, ist nach dem Inhalt des angefochtenen Bescheides zu bestimmen. Bereits aus Art. 130 Abs 1 Z 1 B-VG folgt, dass grundsätzlic... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch die Richterin MMag. Dr. Cervenka-Ehrenstrasser über den Antrag des A, vertreten durch RA B, ***, ***, ***, der gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Niederösterreich vom 18. April 2018, GZ. ***, erhobenen Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, folgenden BESCHLUSS 1. Der Antrag, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wird gemäß § 31 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 27.06.2018 Norm: BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3BetriebsO 1994 §13 Abs1 Z2VwGVG 2014 §13 Abs1VwGVG 2014 §13 Abs2VwGVG 2014 §13 Abs5B-VG Art130 Abs1 Z1
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt in Fällen, in denen sich die Beschwerde gegen eine Zurücknahme eines Taxilenkerausweises gemäß § 13 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 Z. 3 der Betriebsordnung für den n... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Ing. Mag. Andreas Ferschner als Einzelrichter über die Beschwerde des A, vertreten durch B, Rechtsanwälte in ***, wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe des Zolls am 2.6.2016 durch Verweigerung der Mitnahme der Sportwaffe des Beschwerdeführers zur Weltmeisterschaft in Russland, zu Recht erkannt. I. Gemäß § 28 Absatz 6 VwGVG wird die Beschw... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 26.06.2018 Norm: AußWG 2011 §64 Abs4B-VG Art130 Abs1 Z2
Rechtssatz: Bei der Maßnahmenbeschwerde handelt es sich um ein subsidiäres Rechtsmittel und dienen die Regelungen über diese nur der Schließung einer Lücke im Rechtsschutzsystem, nicht aber der Eröffnung einer Zweigleisigkeit für die Verfolgung ein und desselben Rechtes (vgl. VwGH 99/01/0452, mwN; vgl. auch Weinhandl, Di... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 26.06.2018 Norm: AußWG 2011 §64 Abs4B-VG Art130 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Maßnahmenbeschwerde dient der Schließung von Rechtsschutzlücken. Eine solche liegt jedoch nicht vor, wenn ein Verfahren mit vollem Rechtsschutz offen steht. Es ist auch nicht möglich mit der Maßnahmenbeschwerde eine Entscheidung der zuständigen Behörde zu ersetzen. Schlagworte ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 17. Mai 2018, Zl. ***, betreffend Verhängung einer Zwangsstrafe nach § 5 VVG zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid ersatzlos behoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichts... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 15.06.2018 Norm: WRG 1959 §138 Abs2VVG 1991 §4VVG 1991 §5B-VG Art130 Abs1B-VG Art132 Abs1 Z1VwGVG 2014 §27
Rechtssatz: Das Verwaltungsgericht ist bei der Prüfung eines angefochtenen Bescheides im Rahmen der Sache nicht an die geltend gemachten Beschwerdegründe gebunden (vgl. zB VwGH Ro 2014/03/0066). Schlagworte Umweltrecht; Wasserrecht; Bewillig... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 15.06.2018 Norm: WRG 1959 §138 Abs2VVG 1991 §4VVG 1991 §5B-VG Art130 Abs1B-VG Art132 Abs1 Z1VwGVG 2014 §27
Rechtssatz: Die „Beseitigungsalternative“ eines gewässerpolizeilichen Auftrages nach § 138 Abs. 2 WRG 1959 ist in gleicher Weise einer Vollstreckung zugänglich, wie ein Auftrag nach § 138 Abs. 1 leg. cit., weshalb solche Aufträge ebenfalls so bestimmt sein müssen, dass s... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 15.06.2018 Norm: WRG 1959 §138 Abs2VVG 1991 §4VVG 1991 §5B-VG Art130 Abs1B-VG Art132 Abs1 Z1VwGVG 2014 §27
Rechtssatz: Das System des § 138 Abs. 2 WRG 1959 ist dahingehend zu verstehen, dass dem Betroffenen zunächst eine Option eröffnet wird, die im öffentlichen Interesse stehende Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes nicht bloß durch Beseitigung der Neuerung, sondern auch ... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch die Richterin Dr. Raunig über die Maßnahmenbeschwerde der A GmbH, vertreten durch B Rechtsanwälte GmbH, ***, ***, betreffend die Verständigung vom 19.01.2017, GZ: ***, gefertigt von G für die Frau Bezirkshauptmann der Bezirkshauptmannschaft Amstetten, als belangte Behörde, nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Beschwerdeverhandlung, den BESCHLUSS : 1. Die Maßnahmenbeschwerde, die Beschwerdeführerin sei durch die... mehr lesen...