RS Lvwg 2020/11/5 LVwG-M-19/001-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.11.2020
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Rechtssatznummer

4

Entscheidungsdatum

05.11.2020

Norm

B-VG Art130 Abs1 Z2
SPG 1991 §38a

Rechtssatz

Grundlage für die Verhängung des Betretungsverbotes ist die begründete Annahme, es stehe mit einiger Wahrscheinlichkeit vom Adressaten des Verbotes ausgehend ein gefährlicher Angriff auf Leben, Gesundheit oder Freiheit der gefährdeten Person bevor. Bei dieser Prognose ist vom Wissensstand des Beamten im Zeitpunkt des Einschreitens auszugehen (vgl VwGH Ra 2015/03/0079 mwN).

Schlagworte

Maßnahmenbeschwerde; Betretungsverbot; Wegweisung; Rückkehrverbot; Gefährlichkeitsprognose;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.M.19.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

05.01.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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