RS Lvwg 2020/11/5 LVwG-M-19/001-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.11.2020
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Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

05.11.2020

Norm

B-VG Art130 Abs1 Z2
SPG 1991 §38a

Rechtssatz

Wegweisung und Betretungsverbot sind gleichermaßen an die Voraussetzung geknüpft, dass auf Grund bestimmter Tatsachen (Vorfälle) anzunehmen ist, ein gefährlicher Angriff auf Leben, Gesundheit oder Freiheit einer gefährdeten Person stehe bevor. […] Diese Tatsachen müssen (auf Grund bekannter Vorfälle) die Annahme rechtfertigen, dass plausibel und nachvollziehbar bestimmte künftige Verhaltensweisen zu erwarten sein werden (vgl VwGH Ra 2015/03/0079 mwN).

Schlagworte

Maßnahmenbeschwerde; Betretungsverbot; Wegweisung; Rückkehrverbot; Gefährlichkeitsprognose;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.M.19.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

05.01.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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