RS Lvwg 2021/1/21 LVwG-M-23/001-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.01.2021
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

21.01.2021

Norm

B-VG Art130 Abs1 Z2
SPG 1991 §38a

Rechtssatz

Grundlage eines Betretungsverbotes ist die begründete Annahme, es stehe ein gefährlicher Angriff auf Leben, Gesundheit oder Freiheit eines in der betroffenen Wohnung lebenden Menschen bevor. Diese Gefährlichkeitsprognose muss sich auf „bestimmte Tatsachen“ gründen. Dafür kommen konkrete Angaben der gefährdeten Partei in Betracht. Hierbei sind auch in der Vergangenheit zurückliegende Vorfälle zu berücksichtigen.

Schlagworte

Maßnahmenbeschwerde; Wegweisung; Betretungsverbot; Annäherungsverbot; Gefährdungsprognose;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.M.23.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

04.06.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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