Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
05.10.2020Norm
B-VG Art130 Abs1 Z2Rechtssatz
ISd § 38a SPG muss sich den einschreitenden Organen ein Gesamtbild bieten, das mit einiger Wahrscheinlichkeit erwarten lässt, dass ein gefährlicher Angriff durch den Gefährder bevorsteht oder bevorstehen kann. Entscheidungsrelevant dabei ist, dass bei dieser Prognose vom tatsächlichen bzw (angesichts der zur Verfügung stehenden Zeit bzw Möglichkeiten) zu fordernden Wissensstand des Organs im Zeitpunkt seines Einschreitens auszugehen ist (vgl VwGH Ra 2015/01/0193; Ra 2015/03/0079).
Schlagworte
Maßnahmenbeschwerde; Betretungsverbot; Annäherungsverbot; Gefährlichkeitsprognose; Verhältnismäßigkeitsprinzip;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.M.15.001.2020Zuletzt aktualisiert am
26.11.2020