RS Lvwg 2020/10/5 LVwG-M-15/001-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.10.2020
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

05.10.2020

Norm

B-VG Art130 Abs1 Z2
SPG 1991 §29
SPG 1991 §38a

Rechtssatz

ISd § 38a SPG muss sich den einschreitenden Organen ein Gesamtbild bieten, das  mit einiger Wahrscheinlichkeit erwarten lässt, dass ein gefährlicher Angriff durch den Gefährder bevorsteht oder bevorstehen kann. Entscheidungsrelevant dabei ist, dass bei dieser Prognose vom tatsächlichen bzw (angesichts der zur Verfügung stehenden Zeit bzw Möglichkeiten) zu fordernden Wissensstand des Organs im Zeitpunkt seines Einschreitens auszugehen ist (vgl VwGH Ra 2015/01/0193; Ra 2015/03/0079).

Schlagworte

Maßnahmenbeschwerde; Betretungsverbot; Annäherungsverbot; Gefährlichkeitsprognose; Verhältnismäßigkeitsprinzip;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.M.15.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

26.11.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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