Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 22.05.2018 Norm: NatSchG NÖ 2000 §12 Abs3NatSchG NÖ 2000 §12 Abs9VwGVG 2014 §35 Abs7B-VG Art130 Abs1 Z2
Rechtssatz: Ist ein Befolgungsanspruch bereits gesetzlich determiniert [hier: § 12 Abs. 3 NÖ NSchG 2000], liegt auch dann, wenn er im Zusammenhang mit einer Verständigung [hier: Verständigung gemäß § 12 Abs. 9 NÖ NSchG 2000] steht, in der Verständigung kein „behördlicher“ B... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag.Dr. Wessely, LL.M., als Einzelrichter über die Maßnahmenbeschwerde des Herrn A, vertreten durch Herrn B, Rechtsanwalt in ***, betreffend eine Sicherstellung von insgesamt vier Langwaffen am 16. März 2018 in ***, ***, durch Organe der Bezirkshauptmannschaft Bruck/Leitha, zu Recht: 1. Der Beschwerde, der Beschwerdeführer sei durch die Sicherstellung von vier Langwaffen, nämlich Steyr M95 N... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 16.05.2018 Norm: B-VG Art130 Abs1 Z2
Rechtssatz: Nicht der Verwaltung zuzurechnen sind Amtshandlungen von Sicherheitsorganen im Dienste der Strafjustiz, wenn diese über Anordnung der Staatsanwaltschaft bzw. des Gerichts erfolgen und durch diese Anordnungen gedeckt sind. Folglich steht in derartigen Fällen ein Rechtszug an die Verwaltungsgerichte nur bei Vorliegen eines sog. E... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 16.05.2018 Norm: B-VG Art130 Abs1 Z2
Rechtssatz: Eine Amtshandlung ist nur dann rechtens, wenn im Zeitpunkt ihrer Setzung nicht nur die für ihre Setzung erforderlichen Voraussetzungen objektiv vorliegen, sondern sich das einschreitende Organ auch (subjektiv) auf die entsprechende Ermächtigung stützt. Schlagworte Maßnahmenbeschwerde; Waffen; Siche... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin Dr. Raunig über die Beschwerde des Herrn A, geb. ***, vertreten durch Rechtsanwalt B, ***, ***, betreffend die Verweigerung der Ausfolgung von Waffen und Munition durch Organe der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten – zurechenbar der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten, als belangte Behörde, nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Beschwerdeverhandlung, zu Recht: 1. Der Besch... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 04.05.2018 Norm: B-VG Art130 Abs1 Z2VwGVG 2014 §35 Abs1
Rechtssatz: Eine bloße oder schlichte Untätigkeit [der Behörde] kann nicht Gegenstand einer Maßnahmenbeschwerde sein – sogar wenn diese im Anschluss an einen zwangsweisen Eingriff erfolgt (vgl. VwSlg. 6461a/1977; VfSlg. 9813/1983). So hielt der VfGH bereits mehrmals fest, dass die Nichtausfolgung eines nach dem KFG abgen... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 04.05.2018 Norm: B-VG Art130 Abs1 Z2VwGVG 2014 §35 Abs1
Rechtssatz: Ein Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt liegt vor, wenn er von Verwaltungsorganen im Bereich der Hoheitsverwaltung relativ formfrei gesetzt wird, sich an einen individuell bestimmten Personenkreis wendet und entweder in Form eines Befehls ergeht oder in der Anwendung physischen... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 04.05.2018 Norm: B-VG Art130 Abs1 Z2VwGVG 2014 §35 Abs1
Rechtssatz: Mitunter ist zwischen bloßer Untätigkeit und qualifizierter Untätigkeit der Behörde zu unterscheiden. […] Die Behörde behält bei dieser qualifizierten Form der Untätigkeit gegen den Willen des Beschwerdeführers zwangsweise Gegenstände zurück, an denen der Beschwerdeführer ein Recht hat. Dieses Verhalten kann... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 04.05.2018 Norm: B-VG Art130 Abs1 Z2VwGVG 2014 §35 Abs1
Rechtssatz: Wesentliches Unterscheidungskriterium bezüglich der schlichten und der qualifizierten Untätigkeit ist, ob individuell, vorsätzlich in subjektive Rechte des Betroffenen eingegriffen wird und damit folglich auch eine Eingriffswirkung erzielt wird. Hingegen stellt zufälliges, unwillkürliches oder unabsichtliches... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 04.05.2018 Norm: B-VG Art130 Abs1 Z2VwGVG 2014 §35 Abs1
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gilt der Beschwerdeführer im Verfahren über Beschwerden wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (§ 35 Abs. 1 VwGVG) bereits dann als obsiegende Partei, wenn der angefochtene Verwaltungsakt in wenigstens einem... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Mag.Dr. Wessely, LL.M. als Einzelrichter über die Maßnahmenbeschwerde des Herrn A und der Frau B, beide vertreten durch C Rechtsanwalt GmbH in ***, betreffend Durchsuchung von Orten (Wohnung) bzw. Festnahme am 13. Dezember 2017 in ***, ***, den BESCHLUSS gefasst: 1. Die Beschwerde, Herr A (Erstbeschwerdeführer) sei durch die Modalitäten der Durchführung der Durchsuchung von Orten (Eindringen in die Wohnung ohne vor... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 22.03.2018 Norm: B-VG Art130 Abs1 Z2SPG 1991 §30 Abs1 Z1
Rechtssatz: Gegenstand der Beschwerden nach Art 130 Abs. 1 Z 2 B-VG können bloß solche Amtshandlungen sein, die einer Verwaltungsbehörde zuzurechnen sind. Nicht der Verwaltung zuzurechnen sind Amtshandlungen von Sicherheitsorganen im Dienste der Strafjustiz, wenn diese über Anordnung der Staatsanwaltschaft bzw. des Geri... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 22.03.2018 Norm: B-VG Art130 Abs1 Z2SPG 1991 §30 Abs1 Z1
Rechtssatz: Gegenstand der Beschwerde nach Art 130 Abs. 1 Z 2 B-VG sind einzelne Amtshandlungen, mithin Lebenssachverhalte. […] Keiner gesonderten Beschwerde zugänglich sind hingegen bloße Modalitäten einer Amtshandlung, näherhin die konkrete Durchführung, etwa eine (wenn auch unverhältnismäßige) Gewaltanwendung zur Dur... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch den Richter Hofrat Mag. Hubmayr über die als „Devolutionsantrag“ bezeichnete Beschwerde des FJW, ***, ***, vertreten durch Mag. Manfred Sigl, Rechtsanwalt in ***, vom 25. Jänner 2018, wegen behaupteter Verletzung der Entscheidungspflicht durch die Marktgemeinde ***, den BESCHLUSS: 1. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. 2. Gegen diesen Beschluss ist eine ordentliche Revision nicht zulässig. Rechtsgrundlagen... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 21.02.2018 Norm: B-VG Art130 Abs1 Z3VwGVG 2014 §8 Abs1VwGVG 2014 §9 Abs5
Rechtssatz: Als „Anträge von Parteien“, welche eine Entscheidungspflicht zur Folge haben, kommen alle Begehren in Betracht, über die durch Bescheid abzusprechen ist, d.h. die ihrem Inhalt nach abstrakt dazu geeignet sind, durch die angerufene Behörde mittels Bescheides erledigt zu werden. Die Entscheidun... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin Dr. Raunig über die Maßnahmenbeschwerde des Herrn LG, geb. ***, vertreten durch Ecker Embacher Neugschwendtner Rechtsanwälte in ***, ***, betreffend die Einbehaltung des Konventionsreisepasses durch Organe des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA), Regionaldirektion Niederösterreich, ***, *** - als belangte Behörde - nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Beschwerdeverhan... mehr lesen...