RS Lvwg 2020/11/5 LVwG-M-19/001-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.11.2020
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

05.11.2020

Norm

B-VG Art130 Abs1 Z2
SPG 1991 §38a

Rechtssatz

Das Betretungsverbot nach § 38a Abs 2 SPG kann auch erlassen werden, wenn sich der Betroffene nicht mehr in der Wohnung des Gefährdeten bzw in der unmittelbaren Umgebung aufhält, und auch dann, wenn zuvor keine Wegweisung nach § 38a Abs 1 SPG ausgesprochen wurde (vgl Hauer/Keplinger, SPG 4 § 38a S 386).

Schlagworte

Maßnahmenbeschwerde; Betretungsverbot; Wegweisung; Rückkehrverbot; Gefährlichkeitsprognose;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.M.19.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

05.01.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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