RS Lvwg 2021/4/28 LVwG-M-35/001-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.04.2021
beobachten
merken

Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

28.04.2021

Norm

B-VG Art130 Abs1 Z2
VwGVG 2014 §28 Abs6

Rechtssatz

Gegenstand von Maßnahmenbeschwerden sind Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt. […] Die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person liegt nur vor, wenn es keines dazwischen geschalteten weiteren Handelns mehr bedarf, um den geforderten Zustand herzustellen (vgl Hauer/Keplinger, Kommentar zum SPG4 813ff).

Schlagworte

Maßnahmenbeschwerde; Anfechtungsgegenstand; Zurückweisung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.M.35.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

04.06.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten