RS Lvwg 2021/1/21 LVwG-M-23/001-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.01.2021
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

21.01.2021

Norm

B-VG Art130 Abs1 Z2
SPG 1991 §38a

Rechtssatz

Wegweisung und Betretungsverbot sind nach § 38a Abs 1 und 2 SPG 1991 an die Voraussetzung geknüpft, dass auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, es stehe ein gefährlicher Angriff auf Leben, Gesundheit oder Freiheit einer gefährdeten Person bevor. Es kommt also maßgeblich darauf an, ob ein gegen die genannten Rechtsgüter des Gefährdeten gerichteter gefährlicher Angriff seitens des von der Maßnahme Betroffenen zu erwarten ist. Diese Erwartung muss auf "bestimmte Tatsachen" gründen.

Schlagworte

Maßnahmenbeschwerde; Wegweisung; Betretungsverbot; Annäherungsverbot; Gefährdungsprognose;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.M.23.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

04.06.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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