Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
21.01.2021Norm
B-VG Art130 Abs1 Z2Rechtssatz
Wegweisung und Betretungsverbot sind nach § 38a Abs 1 und 2 SPG 1991 an die Voraussetzung geknüpft, dass auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, es stehe ein gefährlicher Angriff auf Leben, Gesundheit oder Freiheit einer gefährdeten Person bevor. Es kommt also maßgeblich darauf an, ob ein gegen die genannten Rechtsgüter des Gefährdeten gerichteter gefährlicher Angriff seitens des von der Maßnahme Betroffenen zu erwarten ist. Diese Erwartung muss auf "bestimmte Tatsachen" gründen.
Schlagworte
Maßnahmenbeschwerde; Wegweisung; Betretungsverbot; Annäherungsverbot; Gefährdungsprognose;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.M.23.001.2020Zuletzt aktualisiert am
04.06.2021