Norm: UWG §2 C2aUWG §2 A2
Rechtssatz: Irreführend ist eine Angabe, wenn die Vorstellungen, welche die Umworbenen über ihre Bedeutung haben, mit den wirklichen Verhältnissen nicht in Einklang stehen. Entscheidungstexte 4 Ob 313/79 Entscheidungstext OGH 13.03.1979 4 Ob 313/79 Veröff: ÖBl 1979,124 4 Ob 129/94 Entscheidungstext OGH 08.11... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D2
Rechtssatz: Die Bezugnahme auf die geographische Herkunft einer Ware verstößt schon dann gegen § 2 UWG, wenn sie bei einem nicht ganz unerheblichen Teil der umworbenen Abnehmer einen nicht den Tatsachen entsprechenden Eindruck erweckt und dieser Eindruck geeignet ist, den angesprochenen Interessenten bei seiner Auswahlüberlegung irgendwie zugunsten des Angebotes zu beeinflussen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D2
Rechtssatz: Der Interessent wird dann, wenn ihm "das Produkt" als ein Qualitätserzeugnis "österreichischer Firmen" vorgestellt wird, zur Auffassung gelangen, daß alle Bestandteile von österreichischen Firmen erzeugt werden (UNI-DIM-Isolierkamine). Entscheidungstexte 4 Ob 402/78 Entscheidungstext OGH 05.12.1978 4 Ob 402/78 Veröff: ÖBl 1979,126 ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D2
Rechtssatz: Bei Beurteilung der geographischen Herkunft einer Ware ist nicht nach rechtlichen oder technischen Qualifikationsmerkmalen oder der Selbständigkeit ihrer Bestandteile vorzugehen. Maßgeblich ist vielmehr die Vorstellung des Verkehrs; dieser kommt gegenüber objektivierten Warengruppen stets der Vorrang zu (UNI-DIM-Isolierkamine). Entscheidungstexte 4 Ob 402/78 ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D4
Rechtssatz: Zulässigkeit von "statt"-Preisen, wenn ein zeitlich begrenztes Sonderangebot angekündigt wird und klar zum Ausdruck kommt, daß außerhalb der Zeit, in der die Waren zu herabgesetzten Preisen angeboten werden, die "statt-Preise" gelten, sodaß nach dem Gesamteindruck der Ankündigung nur ein Vergleich zwischen den während des angegebenen Zeitraumes verlangten Preisen und den außerhalb dieser Zeit allgemein verlangten Pre... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2a
Rechtssatz: Die Auslegung, daß beim "Kauf-Leasing-System" ein Gerät gegen Zahlung eines bestimmten Betrages erworben werden kann, ist keineswegs so fernliegend, daß sie nicht wenigstens durch einen nicht ganz unbeträchtlichen Teil der angesprochenen Interessenten erfolgen werde und als eine unvernünftige oder willkürliche Auslegung durch eine zu vernachlässigende Minderheit angesehen werden könnte. Entscheid... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2a
Rechtssatz: Irreführende Angaben über geschäftliche Verhältnisse fallen auch dann unter die Bestimmung des § 2 UWG, wenn sie nicht "in öffentlichen Bekanntmachungen oder Mitteilungen, die für einen größeren Personenkreis bestimmt sind", sondern etwa nur gegenüber einer einzigen Person gemacht werden. Entscheidungstexte 4 Ob 383/78 Entscheidungstext OGH 24.10.1978 4 ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2a
Rechtssatz: Kann der Eindruck entstehen, daß die angepriesenen Waren bei Barzahlungskauf und bei Teilzahlungskauf zum tatsächlich gleichen Preis abgegeben werden, trifft dies aber nicht zu, dann verstößt die Ankündigung insoweit gegen § 2 UWG. Entscheidungstexte 4 Ob 370/78 Entscheidungstext OGH 24.10.1978 4 Ob 370/78 ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D2dUWG §2 D2UWG §2 D5UWG §9 D1
Rechtssatz: Beim Vertrieb von Ersatzteilen oder Zubehörgegenständen für fremde Erzeugnisse ist eine entsprechende Bezugnahme auf das Hauptprodukt zwar vielfach notwendig, wettbewerbsrechtlich aber nur dann zulässig, wenn dabei nicht der Eindruck einer gemeinsamen Herkunft erweckt wird. Muss zu diesem Zweck eine fremde Marke verwendet werden, so liegt nur dann eine zulässige Zweckbestimmungsangabe (Ver... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2c
Rechtssatz: Bedient sich ein Unternehmer zu Werbezwecken so allgemeiner Superlative wie "der Größte", " der Führende" oder wie hier "der Meistgekaufte" oder "der absolute Marktführer", dann muss das betreffende Unternehmen oder Produkt seiner Konkurrenz so offenkundig und so beträchtlich überlegen sein, dass diese Spitzenstellung für einen längeren Zeitraum von allen voraussehbaren Wettbewerbsbedingungen Schwankungen weitgehend... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2a
Rechtssatz: Aus der Ankündigung eines Produktes "behördlich zugelassen" wird der Schluß gezogen, daß bei diesem Erzeugnis - anders als bei gleichartigen, aber nicht "behördlich zugelassenen" Produkten - eine besondere Beschaffenheit hinsichtlich Sicherheit und ähnlichem erforderlich und gewährleistet sei. Die Ankündigung ist daher geeignet, den Entschluß von Interessenten, sich mit dem angepriesenen Produkt näher zu befassen, z... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D10
Rechtssatz: Wird das Wort "Austria" als Firmenschlagwort für die inländische Niederlassung eines Unternehmens, das auch im Ausland Niederlassungen hat, verwendet, so kommt ihm nur der Charakter einer geographischen Standortbezeichnung zu, soferne es nicht mit dem Unternehmensgegenstand in Verbindung gebracht wurde (Fischer Austria). Entscheidungstexte 4 Ob 360/78 Entsc... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2a
Rechtssatz: Die Bezeichnung der "Mietenvereinigung Österreichs" als "parteipolitisch nicht gebunden" ist im Hinblick darauf, daß zu ihren Vorstandsmitgliedern nur Mitglieder der SPÖ gewählt werden können und ihr Tätigkeitsbericht im Bericht des Bundesparteitages der SPÖ unter der Rubrik "Sozialistische Organisationen und Fraktionen" aufscheint, zur Irreführung der angesprochenen Publikumskreise im Sinne des § 2 UWG geeignet. ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2a
Rechtssatz: Die Möglichkeit der Irreführung einer verschwindenden Minderheit der Leser einer Broschüre, also eines geringen, zahlenmäßig sicher nicht ins Gewicht fallenden Teils des angesprochenen Publikums, ist rechtlich belanglos (ÖBl 1970,20 ua) (hier: "Österreich-Information N 7/G" der KPÖ - Gutschein zum Bezug der "Neuen Zeit"). Entscheidungstexte 4 Ob 325/78 Ents... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D1cUWG §2 C2bUWG §2 C2c
Rechtssatz: Bei Verwendung von Versen oder Reimen zu Werbezwecken sind gewisse Übertreibungen vielfach kaum zu vermeiden; Werbeankündigungen in Form von Versen, Reimen oder dergleichen sind daher im allgemeinen milder zu beurteilen als andere Aussagen und insbesondere nur selten im strengen Sinne des Wortes auszulegen. Gerade die einprägsame, suggestive Wortfassung solcher Werbesprüche oder Werbeslogans mach... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C1
Rechtssatz: Die Verwendung der Bezeichnung "em Rechtsanwalt" durch einen ehemaligen ausländischen Rechtsanwalt bedeutet eine irreführende Angabe im Sinne des § 2 UWG (vgl SZ 11/113). Entscheidungstexte 4 Ob 393/77 Entscheidungstext OGH 22.11.1977 4 Ob 393/77 Beisatz: Einschreiten im Verfahren nach dem BundesentschädigungsG in der BRD. (T1) ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D1aUWG §2 C2b
Rechtssatz: Dass der Geschäftsverkehr eine bestimmte Werbebehauptung als nicht wörtlich aufzufassende Übertreibung ansieht, schließt nicht aus, dass die betreffende Ankündigung unter Umständen doch in einem bestimmten, eingeschränkten Umfang als sachbezogene Aussage ernst genommen wird; auch Ausdrücke und Wendungen, die erkennbar als reklamehafte Übertreibungen verstanden werden, lassen sich sehr oft nach Abzug dieses... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C1ZPO §503 Z4 E4c23
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Äußerung eine Tatsachenbehauptung oder ein Werturteil ist, handelt es sich nicht um eine Tatsachenfeststellung, sondern um eine rechtliche Beurteilung. Entscheidungstexte 4 Ob 354/77 Entscheidungstext OGH 28.06.1977 4 Ob 354/77 European Case Law Ident... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2a
Rechtssatz: Unzulässige Irreführung durch einen Werbeprospekt, in welchem ua nicht im Betrieb des werbenden Steinmetzunternehmens hergestellte Grabdenkmäler abgebildet sind. (Keine diesbezügliche Branchenübung). Entscheidungstexte 4 Ob 335/77 Entscheidungstext OGH 14.06.1977 4 Ob 335/77 Veröff: ÖBl 1977,167 Europea... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D9
Rechtssatz: Warenbestände, die an anderen Plätzen als den angegebenen Verkaufsstellen lagern (zB in einer anderen Filiale oder in der Zentrale) dürfen in die Werbung nur einbezogen werden, wenn sie von dort jederzeit abgezogen werden könnten, sodaß für reibungslosen Nachschub der Ware in der angegebenen Verkaufsstelle gesorgt ist. Es darf nicht die Kunde gehalten werden, sich selbst zu einer anderen Stelle bemühen zu müssen, um ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 A4UWG §14 B2
Rechtssatz: Unter dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen § 2 UWG kommt es nicht darauf an, ob der gemäß § 14 UWG auf Unterlassung irreführender Angaben klagende Mitbewerber seinerseits zum Gebrauch der beanstandeten Bezeichnung befugt wäre oder nicht; maßgebend ist allein, daß er Mitbewerber des auf Unterlassung Geklagten ist, also Waren oder Leistungen gleicher oder verwandter Art herstellt oder - unter welcher Bezeich... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D10
Rechtssatz: Ein Kaufmann, der teils selbsterzeugte Ware und teils zugekaufte Ware verkauft, darf letztere nicht unter der Bezeichnung seines Unternehmens als "Fabrik" verkaufen, es sei denn, daß der Zukauf nur in geringfügigem Umfang erfolgt ist. Entscheidungstexte 4 Ob 404/76 Entscheidungstext OGH 08.02.1977 4 Ob 404/76 ... mehr lesen...
Die Erstbeklagte, deren Geschäftsführer der Zweitbeklagte ist, betreibt ein Fernlehrinstitut mit dem Standort Wien 4, F-Gasse 3. Das von ihr zumindest bis Ende 1973 an Interessenten versendete "Unterrichtsprogramm" enthält auf S. 10 zwei Photographien, deren eine eine Schülerin mit einer Kursunterlage zeigt, welche offenbar den Schnitt durch ein Herz darstellt und auch einen Text enthält; auf dem zweiten Bild ist eine Gruppe von Schülern zu sehen, denen ein Tierpräparat vorgezeigt w... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D1cUWG §2 C2c
Rechtssatz: Eine vergleichende Werbung ist primär nach § 2 UWG zu beurteilen und darnach wettbewerbsrechtlich nur dann zu beanstanden, wenn die ernstlich und objektiv nachprüfbar behaupteten Umstände nicht den Tatsachen entsprechen oder die Ankündigung sonst zur Irreführung geeignet ist (ÖBl 1975,146, SZ 31/64 ua). Entscheidungstexte 4 Ob 399/76 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2aUWG §2 A2UrhG §78
Rechtssatz: Der Gesamteindruck ist aber nicht gleichbedeutend mit dem Gesamtinhalt der Ankündigung, da der Gesamteindruck durch einzelne Teile der Ankündigung, die als Blickfang besonders herausgestellt sind, bereits entscheidend geprägt werden kann. In solchen Fällen darf auch der blickfangartig herausgestellte Teil der Ankündigung für sich allein nicht irreführend im Sinne des § 2 UWG sein. Ist dieser Teil ir... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D1
Rechtssatz: "Kürbissalatöl" als Blickfangwerbung kann trotz der im Kleindruck angegebenen tatsächlichen Zusammensetzung des angebotenen Öles irreführend als reines Kürbisöl verstanden werden. Entscheidungstexte 4 Ob 379/76 Entscheidungstext OGH 15.11.1976 4 Ob 379/76 Veröff: ÖBl 1977,37 European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C2UWG §1 D2cUWG §2 C2c
Rechtssatz: Wird bei einer Bestpreisgarantie - deren Begriff im Geschäftsverkehr noch keine fest umrissene, jedermann geläufige Gestalt angenommen hat - in der Ankündigung ausdrücklich darauf hingewiesen, daß diese Garantie unter Vorbehalt der Rücknahme der Ware stehe, liegt in der Garantieankündigung weder ein Verstoß gegen § 1 UWG (Sittenwidrigkeit) noch § 2 UWG (Irreführung). Entscheidu... mehr lesen...
Norm: UWG §2 A1UWG §2 C2a
Rechtssatz: Eine Täuschung ist nur dann wettbewerbswidrig, wenn sie geeignet ist, den Entschluss des angesprochenen Interessenten, sich mit dem Angebot näher zu befassen, irgendwie zugunsten dieses Angebotes zu beeinflussen; es muss zwischen dem Entschluss des angesprochenen Interessenten, sich mit dem Angebot näher zu befassen, und dem Umstand, dass die durch die Wettbewerbshandlung bei ihm hervorgerufene Vorstellung ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C2UWG §2 A4UWG §2 C2a
Rechtssatz: Jede Werbung hat das Ziel, das angesprochene Publikum für die angepriesenen Waren oder Leistungen zu interessieren und den Kaufentschluß zu beeinflussen. Verboten ist eine Werbung dann, wenn sie dieses Ziel mit unlauteren Mitteln verfolgt. Das Mittel einer Täuschung des angesprochenen Interessenten ist mit den vom Wahrheitsgrundsatz bestimmten Regeln eines lauteren Wettbewerbes unvereinbar. Eine We... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D10
Rechtssatz: Geographische Zusätze sind dann irreführend, wenn ihnen wenigstens von einem nicht ganz unbeträchtlichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise eine nicht den Tatsachen entsprechende Aussage über eine besondere Bedeutung, einen besonderen Umfang des Geschäftes oder eine besondere Eigenart der angebotenen Waren entnommen werden kann. Welche Vorstellung sich mit der geographischen Bezeichnung im Verkehr verbindet, hän... mehr lesen...