Norm: UWG §1 D1cUWG §2 C2c
Rechtssatz: Die ansonsten sittenwidrige Anpreisung der eigenen Spitzenstellung unter Hinweis auf die Nachteile des Angebotes des Konkurrenten könnte nur dann im Interesse der Aufklärung liegen, wenn die angesprochenen Verkehrskreise aus dem beanstandeten Vergleich (Bericht über die Media-Analyse 1985) hätten erkennen können, daß damit eine vorausgegangene, im Verkehr bekanntgewordene unlautere Wettbewerbshandlung abge... mehr lesen...
Begründung: Die klagende A B AG befaßt sich (ua) mit der Abwicklung des nationalen und internationalen Fernschreibverkehrs. Die beklagte C D E Ltd. (F) bemüht sich seit dem Frühjahr 1984, in die Abwicklung des Telex-Verkehrs von Österreich nach übersee eingeschaltet zu werden. Sie hat deshalb an einen Großteil der österreichischen Fernschreibteilnehmer ein Fernschreiben gerichtet, welches (ua) nachstehende Werbebehauptungen enthält (Beilagen A, C): 'Mit Hilfe unseres Hauptbüros in D... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile (- die zweitbeklagte Partei ist persönlich haftende Gesellschafterin der erstbeklagten Partei -) stehen als Zeitungsherausgeber (Medieninhaber) miteinander in Wettbewerb. Die beklagten Parteien brachten in den 'D E' vom 2./3.März 1985 auf Seite 4 folgenden redaktionellen Bericht über die Ergebnisse der Mediaanalyse 1985: 'Die SN haben mit Abstand die meisten Leser: täglich 178.000. Klare Führung der D E in allen Alters- und Sozialschichten. Wien, Salzburg... mehr lesen...
Norm: Sbg BerführerG §9 Abs1UWG §2 D7UWG §31 Abs1
Rechtssatz: Der Gebrauch der Bezeichnung Schiführer ("Skiguide") ist weder den Inhabern einer Bergführerbewilligung nach dem BergführerG vorbehalten, noch geeignet, den irrigen Eindruck des Besitzes einer solchen Bergführerbewilligung hervorzurufen oder zu Verwechslungen einer Schischule zu führen. Entscheidungstexte 4 Ob 327/85 Entsc... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist seit 1973 Leiter der Schischule Saalbach. Die Beklagten, welche sich zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes zusammengeschlossen haben, sind Inhaber einer Gewerbeberechtigung zur 'Betreuung von Reisenden bei der Ausübung des Wintersportes'. Sie werben für die Saison 1984/85 mit einem - zum Teil auch in englischer Sprache abgefaßten - Faltprospekt (Beilage 1), dessen erste Seite in der linken oberen Ecke den Vermerk trägt: 'schifahren leicht gemacht - sk... mehr lesen...
Norm: UWG §2 A4UWG §2 C2aUWG §9 C3aZPO §364ZPO §503 Z4 E4c4ZPO §503 Z4 E4c7ZPO §503 Z4 E4c23
Rechtssatz: Es kommt nicht darauf an, ob konkrete Erfahrungen mit einer bestimmten Art von Werbeaktionen vorliegen. Die Gerichte können auf Grund ihrer Lebenserfahrung, insbesondere auf Grund ihrer Kenntnis vom üblichen Verhalten der Menschen, sehr wohl in aller Regel die Frage beantworten, wie eine Werbung auf das angesprochene Publikum wirkt, zumal we... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D5
Rechtssatz: Gehören neben dem drucktechnischen Vorgang auch zahlreiche andere, für das Zustandekommen des Endproduktes sehr wesentliche Produktionsvorgänge zum Herstellen von Ansichtskarten und Autogrammkarten in der Regel dazu, kann die Bezeichnung "Hersteller" nicht mit einem Druckereibetrieb gleichgesetzt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 336/85 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D5UWG §2 D2
Rechtssatz: Angaben, die bei einem nicht unerheblichen Teil der Verbraucher den falschen Eindruck erwecken, direkt vom Hersteller zu kaufen, verstoßen gegen den § 2 UWG. Entscheidend ist, dass der Kunde durch die Irreführung über die Bezugsquelle zum Kauf verlockt werden kann. Entscheidungstexte 4 Ob 336/85 Entscheidungstext OGH 14.05.1985 4 Ob 336/85 Verö... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D5
Rechtssatz: Wer unter der Bezeichnung "Hersteller" wirbt, von dem nehmen die Verkehrskreise an, dass er die von ihm angebotenen Waren im wesentlichen herstellt, wobei das Herstellen einer Ware jede Bearbeitung oder Erzeugung von Waren umfasst. Ob alle wesentlichen Produktionsgänge in jedem einzelnen Fall vorgenommen wurden, ist ohne Bedeutung. Entscheidend ist der regelmäßige Vorgang der Herstellung der Waren. ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2a
Rechtssatz: Eine Publikumserwartung ist nicht schon deshalb schutzunwürdig und für die rechtliche Beurteilung unerheblich, weil sie subjektiv unsicher ist; bei der Anwendung des § 2 UWG kommt es vielmehr darauf an, ob eine bestimmte Publikumserwartung für den Kaufentschluß eine Rolle spielt oder nicht und ob daher eine diese Vorstellung ansprechende Werbung geeignet ist, das Publikum zum Kauf gerade dieser Ware zu veranlassen. ... mehr lesen...
Norm: LMG 1975 §8 liteUWG §2 D1UWG §1 C2a
Rechtssatz: Die Bezeichnung "Mineralwasser" für ein Tafelwasser, das nach dem Abfüllen in jedem Kilogramm weniger als ein Gramm gelöster fester Stoffe enthält, ist nicht nur zur Irreführung jener fachkundigen Abnehmerkreise geeignet, welche die Bestimmungen des Codex-Kapitels B 17 schon auf Grund einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit kennen und anwenden müssen; sie kann auch beim Durchschnittskonsum... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2a
Rechtssatz: Dort, wo das Verbraucherpublikum nicht weiß, woraus sich eine bestimmte Ware zusammensetzt, wie sie hergestellt wird, woher sie stammt und worauf ihre für den Gebrauch oder Verbrauch maßgeblichen Eigenschaften beruhen, ist es denkbar, daß ein fachunkundiges Publikum von einer eigenen Beurteilung dieser Fragen überhaupt absieht und nur noch erwartet, daß die Ware so hergestellt ist, wie die damit befaßten Fachkreise ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger betreibt im 23.Wiener Gemeindebezirk das Gast- und Schankgewerbe; er verkauft (ua) sowohl Tafelquellwasser als auch Mineralwasser. Das von der Beklagten in Bad Vöslau abgefüllte Tafelwasser enthält nach dem Abfüllen 0,642 g fester Stoffe in 1 kg Wasser. Die Beklagte hat dieses Tafelwasser bisher unter der Bezeichnung 'Tafelquellwasser' vertrieben; jetzt verwendet sie die Bezeichnung 'Mineralwasser'. Mit der Behauptung, daß nach dem Kapitel B 17 des Ös... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger brachte zur
Begründung: seines dem Urteilstenor zu entnehmenden Klagebegehrens (AS 61 f) im wesentlichen vor, die beklagte Partei habe sich in Werbeschriften, die sie an zahlreiche Musikverlage und Großkunden gerichtet habe, als einer der größten Ansichtskartenhersteller Österreichs bezeichnet, obgleich sie mangels einschlägiger Gewerbeberechtigung die Ansichtskarten in einer Druckerei habe herstellen lassen. Sie übe lediglich das Fotographengewerbe au... mehr lesen...
Norm: MSchG §13UWG §1 D2dUWG §2 D2UWG §9 D1
Rechtssatz: Dem Inhaber einer Kraftfahrzeug-Reparaturwerkstätte kann es nicht verwehrt werden, bei der Bezeichnung seines Betriebes wie überhaupt in seiner Werbung darauf hinzuweisen, daß er auf die Reparatur von Kraftfahrzeugen bestimmter Marken spezialisiert ist, und zu diesem Zweck auch die betreffenden Fahrzeugmarken anzuführen. Kennzeichenmäßiger Gebrauch dieser Marken und damit ein Eingriff in d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Inhaberin der österreichischen Wortmarke Nr.36.570 'A' (Beilage H). Der Beklagte betreibt in Wiener Neustadt, Neudörflerstraße 4, eine Kraftfahrzeug-Reparaturwerkstätte; er handelt auch mit Kraftfahrzeugen. Im Giebelfeld der Stirnseite seiner Betriebshalle sind der Name 'E' (in gelber Schreibschrift), darunter die Wörter 'A-PEUGEOT' (in großen gelben Blockbuchstaben) und unter ihnen das Wort 'SPEZIALWERKSTöTTE' (in kleineren gelben Blockbuchstab... mehr lesen...
Norm: KSchG §20UWG §2 D4
Rechtssatz: Die Ankündigung "Zinsenfreie Teilzahlung - erste Rate Jänner 1984" ist zweifellos geeignet, bei Kaufinteressenten den Eindruck zu erwecken, die erste Zahlung sei erst im Jänner 1984 zu leisten, obgleich bei Abzahlungsgeschäften gemäß § 20 KSchG der Verbraucher einen Teil des Barzahlungspreises spätestens bei Übergabe der Sache anzuzahlen hat; sie ist, da es keineswegs als selbstverständlich vorausgesetzt wer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte zunächst den Beklagten schuldig zu erkennen, es sofort zu unterlassen, sich im geschäftlichen Verkehr als 'BMW-Spezialist' zu bezeichnen. Außerdem stellte sie ein Begehren auf Ermächtigung zur Urteilsveröffentlichung. Die Klägerin vertreibe die von ihr erzeugten Fahrzeuge unter der in Österreich geschützten Marke und dem Firmenschlagwort BMW im Inland durch ihre Tochtergesellschaft 'BMW Austria Gesellschaft mbH'. Die Fahrzeuge würden nur vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte, deren alleiniger Geschäftsführer der Zweitbeklagte ist, verteilte durch Hauszustellung in ganz Wien und in allen Wiener Filialen ihren Weihnachtskatalog 1983. In diesem kündigte die Erstbeklagte unter der Schlagzeile 'Jetzt kaufen - doppelt sparen' eine Kreditaktion für Geräte an, die sofort - noch vor Inkrafttreten der Umsatzsteuererhöhung am 1. 1. 1984 - ausgeliefert werden und zwar mit der weiteren Ankündigung: 'Zinsenfreie Teilzahlung - ers... mehr lesen...
Norm: NWG §2
Rechtssatz: Eine grob fahrlässig versäumte Gelegenheit der Selbstvorsorge wird zwar nicht angenommen werden können, wenn ein in der Folge tatsächlich eingetretener Wegebedarf in seiner Art, seinem Ausmaß und seiner Intensität bei einer früheren vertraglichen Gestaltung der Grund und Bodenverhältnisse nicht leicht abzusehen war, die Fehleinschätzung des Wegebedarfes durch den Eigentümer des notleidenden Grundes indiziert aber in der... mehr lesen...
Norm: NWG §2NWG §23
Rechtssatz: Ein berücksichtigungswürdiger Wegebedarf kann sich auch dadurch ergeben, daß sich durch eine allgemein technische oder wirtschaftliche Entwicklung die spezifische Nutzungsmöglichkeit eines Grundes änderte. Entscheidungstexte 6 Ob 711/84 Entscheidungstext OGH 14.12.1984 6 Ob 711/84 Veröff: EvBl 1985/127 S 626 ... mehr lesen...
Norm: NWG §2
Rechtssatz: Die Möglichkeit der Selbstvorsorge schließt den für die richterliche
Begründung: einer Dienstbarkeit nach dem NWG vorausgesetzten Notstand ebenso aus, wie eine grob fahrlässig versäumte Gelegenheit derartiger Selbstvorsorge. Entscheidungstexte 6 Ob 711/84 Entscheidungstext OGH 14.12.1984 6 Ob 711/84 Veröff: EvBl 1985/127 S 626 ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2aUWG §2 D1
Rechtssatz: Keine zur Irreführung des angesprochenen Publikums geeignete Aussage über "geschäftliche Verhältnisse", wenn sich jemand als "Fachmann in allen Schadenersatzangelegenheiten" bezeichnet, der zwar keine juristische Fachausbildung hat, aber jahrelang beruflich bei einer Versicherungsgesellschaft mit der Regulierung und Abwicklung von Personenschäden und Sachschäden betraut gewesen ist und über spezielle, das d... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D1
Rechtssatz: "Buttella" (Margarine) verwechslungsfähig mit Butter. Entscheidungstexte 4 Ob 390/84 Entscheidungstext OGH 11.12.1984 4 Ob 390/84 Veröff: MR 1985,3, Archiv 20 = ÖBl 1985,99 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0078334 Dokumentnummer JJR_19841211_OGH0002... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D10
Rechtssatz: Irreführungseignung der Bezeichnung Institut (hier bei "Deutsch-Institut, Tirol" verneint). Entscheidungstexte 4 Ob 401/84 Entscheidungstext OGH 11.12.1984 4 Ob 401/84 Veröff: ÖBl 1985,104 4 Ob 164/89 Entscheidungstext OGH 30.01.1990 4 Ob 164/89 Beisatz: Institut für Betriebshygiene. (T1) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In ihren zwischen dem 16.9. und dem 5.10.1981 überreichten, vom Erstgericht zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Klagen stellen die acht Kläger - durchwegs Rechtsanwälte in Ried im Innkreis - die aus dem
Spruch: ersichtlichen Urteilsanträge; sie begründen dieses Begehren wie folgt: Der Beklagte, welcher in Ried i.I. unter der Bezeichnung 'I*** S***' ein Büro für Unfallshilfe betreibe, verstoße dabei 'konsequent und beharrlich' gegen §§ 1 und 2... mehr lesen...
Norm: UWG §2 D4
Rechtssatz: Unzulässigkeit eines Preisvergleiches, wenn ein über den für gleichartige Waren und Leistungen ortsüblichen Preisen gelegenen "Handwerker"-Preis zugrunde gelegt und damit die interessierten Verkehrskreise über die tatsächliche Preisgestaltung (hier: der Sanitärinstallateure) in Irrtum geführt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 394/83 Entscheidungstext OGH 27.... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2aUWG §9 C3aUWG §9aZPO §364ZPO §503 E4c4ZPO §503 E4c7ZPO §503 E4c23
Rechtssatz: Die (empirisch ermitteln) Verkehrsauffassung über die Verwechselbarkeit zweier Zeichen ist eine Tatfrage. Beweisaufnahme über die Anschauungen der angesprochenen Verkehrskreise zur Verwechselbarkeit mehrerer Zeichen sind aber nicht erforderlich, wenn die allgemeine Lebenserfahrung des Richters oder sein Fachwissen zur Beurteilung der Frage der Verwechs... mehr lesen...
Norm: PHG §5UWG §2 C2aUWG §9 C3aZPO §364ZPO §503 E4c4ZPO §503 E4c7ZPO §503 E4c23
Rechtssatz: Da die vom Gericht zur Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe angewendeten Erfahrungssätze wie Rechtssätze zu behandeln sind, unterliegen sie auch wie diese der Überprüfung durch die Revisionsinstanz. Hält sie das Revisionsgericht für unrichtig oder fragwürdig, kann es eine Beweisaufnahme über die tatsächliche Ansicht der maßgebenden Verkehrskreise anor... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2aZPO §503 Z4 E4c23
Rechtssatz: Die zu § 2 UWG entwickelte Rechtsprechung, wonach das Gericht die Irreführungseignung einer Werbebehauptung als Rechtsfrage zu beurteilen habe, wenn dazu die Erfahrungssätze des täglichen Lebens ausreichten, beruht darauf, dass es dem Richter nach herrschender Lehre gestattet ist, seiner Entscheidung Erfahrungssätze ohne Beweisaufnahmen zugrundezulegen. Dies gilt nicht nur für (notorische) Erfahrung... mehr lesen...