RS OGH 1978/10/17 4Ob379/78

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.10.1978
beobachten
merken

Norm

UWG §2 C2a

Rechtssatz

Aus der Ankündigung eines Produktes "behördlich zugelassen" wird der Schluß gezogen, daß bei diesem Erzeugnis - anders als bei gleichartigen, aber nicht "behördlich zugelassenen" Produkten - eine besondere Beschaffenheit hinsichtlich Sicherheit und ähnlichem erforderlich und gewährleistet sei. Die Ankündigung ist daher geeignet, den Entschluß von Interessenten, sich mit dem angepriesenen Produkt näher zu befassen, zugunsten dieses Angebotes zu beeinflussen. (Hier: UNI-DIM-Isolierkamine).

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 379/78
    Entscheidungstext OGH 17.10.1978 4 Ob 379/78

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0078728

Dokumentnummer

JJR_19781017_OGH0002_0040OB00379_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten