Norm
UWG §2 C1Rechtssatz
Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Äußerung eine Tatsachenbehauptung oder ein Werturteil ist, handelt es sich nicht um eine Tatsachenfeststellung, sondern um eine rechtliche Beurteilung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0043630Dokumentnummer
JJR_19770628_OGH0002_0040OB00354_7700000_001