Norm
UWG §2 D10Rechtssatz
Ein Kaufmann, der teils selbsterzeugte Ware und teils zugekaufte Ware verkauft, darf letztere nicht unter der Bezeichnung seines Unternehmens als "Fabrik" verkaufen, es sei denn, daß der Zukauf nur in geringfügigem Umfang erfolgt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0078737Dokumentnummer
JJR_19770208_OGH0002_0040OB00404_7600000_001