RS OGH 1978/9/26 4Ob360/78

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Veröffentlicht am 26.09.1978
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Norm

UWG §2 D10

Rechtssatz

Wird das Wort "Austria" als Firmenschlagwort für die inländische Niederlassung eines Unternehmens, das auch im Ausland Niederlassungen hat, verwendet, so kommt ihm nur der Charakter einer geographischen Standortbezeichnung zu, soferne es nicht mit dem Unternehmensgegenstand in Verbindung gebracht wurde (Fischer Austria).

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 360/78
    Entscheidungstext OGH 26.09.1978 4 Ob 360/78
    Veröff: ÖBl 1978,21

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0078790

Dokumentnummer

JJR_19780926_OGH0002_0040OB00360_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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