Norm
UWG §2 D10Rechtssatz
Wird das Wort "Austria" als Firmenschlagwort für die inländische Niederlassung eines Unternehmens, das auch im Ausland Niederlassungen hat, verwendet, so kommt ihm nur der Charakter einer geographischen Standortbezeichnung zu, soferne es nicht mit dem Unternehmensgegenstand in Verbindung gebracht wurde (Fischer Austria).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0078790Dokumentnummer
JJR_19780926_OGH0002_0040OB00360_7800000_001