Norm: UWG §14 A2
Rechtssatz: Wird neben der Unterlassung der Werbebehauptung des Beklagten auch die Ermächtigung zur Urteilsveröffentlichung nach § 25 Abs 4 UWG begehrt, hat der Beklagte jedoch nur einen gerichtlichen Vergleich mit der Verpflichtung zur Unterlassung angeboten, so ist die Gefahr einer Wiederholung des beanstandeten Gesetzesverstoßes nicht ausgeschlossen, wenngleich gewiss auch Fälle denkbar sind, in denen diese Wiederholungsgefa... mehr lesen...
Beide Parteien erzeugen und vertreiben Kräutershampoos, und zwar die Klägerin das "A-Kräutershampoo", die Beklagte das "B-Kräutershampoo'. In einem im August 1978 ausgestrahlten Fernseh-Werbespot der Beklagten hieß es u. a.: Er: "Heute ist das B-Kräuterfest." Er II: "Wir beweisen die Wirkung unseres neuen aktiven B-Kräutershampoos gegen fettes Haar. Mit Huflattich, Birke, Salbei und Kamille." Sie: "Mein Haar war noch nie so locker! Es sollte so bleiben!" Er: "Mit dem neuen B-Kräut... mehr lesen...
Norm: EO §389 IEO §389 IIIFEO §389 VIUWG §14 A1ZPO §226 B4ZPO §226 B12
Rechtssatz: Jede einstweilige Verfügung hat immer nur eine vorläufige Regelung zum Gegenstand. Es ist daher auch im allgemeinen ausreichend, wenn sich diese vorläufige Regelung auf das Verbot des unmittelbaren Eingriffes in die Interessen der gefährdeten Partei bezieht. Dies schließt aber keineswegs aus, daß im Hauptverfahren der Kreis des Verbotes zur Verhinderung einer Umg... mehr lesen...
Das Bundespolizeikommissariat Wels erließ auf Grund des § 11 PresseG die Verordnung vom 11. August 1967, Zl P-4157, die im Amtsblatt der Stadt Wels 1967/5 kundgemacht wurde und am 1. September 1967 in Kraft trat. Hiedurch wurde angeordnet, daß das Aushängen oder Anschlagen von Druckwerken an öffentlichen Orten des Stadtgebietes von Wels nur an bestimmten Stellen erfolgen dürfe. Mit Vertrag vom 28. Juni 1973 übertrug die klagende Partei, die Stadt Wels, der Firma W Gesellschaft m. b. H... mehr lesen...
Norm: ABGB §523 AABGB §523 CcKSchG §28 Abs2MSchG §10 Abs1UWG §14 A2ZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Bei Beurteilung des Bestehens der Wiederholungsgefahr ist stets maßgebend, ob dem Verhalten des Beklagten in seiner Gesamtheit gewichtige Anhaltspunkte dafür entnommen werden können, dass er ernstlich gewillt ist, von künftigen Störungen Abstand zu nehmen. Entscheidungstexte 5 Ob 754/78 Entscheid... mehr lesen...
Norm: ABGB §523 AABGB §523 CcUWG §14 A2ZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Als Indiz für das Vorhandensein einer Wiederholungsgefahr ist es zu werten, wenn der Beklagte im Prozess seine Unterlassungspflicht bestreitet und keine Gewähr dafür besteht, dass er Eingriffe in das Eigentum des Klägers in absehbarer Zeit unterlässt. Entscheidungstexte 5 Ob 754/78 Entscheidungstext OGH 09.01.1979 5 Ob 7... mehr lesen...
Norm: GmbH §18GmbHG §20UWG §14 C
Rechtssatz: Die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer ist nach außen hin unbeschränkt und unbeschränkbar. Entscheidungstexte 4 Ob 348/78 Entscheidungstext OGH 17.10.1978 4 Ob 348/78 Veröff: ÖBl 1979,45 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0059720 Dokum... mehr lesen...
Norm: UWG §14 C
Rechtssatz: Zivilrechtliche Ansprüche nach dem UWG sind bei einer GmbH nur gegen die Gesellschaft selbst und ihre Geschäftsführer, nicht aber auch gegen einzelne Gesellschafter geltend zu machen; dabei kommt es nicht darauf an, in welchem Ausmaß auf Grund der Größe der Stammeinlage im Innenverhältnis eine Einflußmöglichkeit zusteht. Entscheidungstexte 4 Ob 348/78 Entsch... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 AABGB §1330 BIMSchG §10 Abs1UWG §14 A2UWG §25
Rechtssatz: Das (wenngleich vom Kläger abgelehnte) Angebot eines vollstreckbaren Unterlassungsvergleiches beseitigt zumindest im Regelfall die Wiederholungsgefahr (mit eingehender Darstellung der bisherigen Judikatur und der Literatur). Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bezugnahm... mehr lesen...
Beide Parteien erzeugen und vertreiben Kaffeemittel. Gestützt auf § 1 UWG und auf die Bestimmungen des Kartellgesetzes, begehrt die Klägerin die Verurteilung der Beklagten, sofort die Ankündigung und/oder Gewährung eines Sonderbonus oder sonstigen Nachlasses beim Vertrieb von Kaffeemitteln als Gegenleistung dafür, daß der Bezug der Produkte der Klägerin eingestellt oder eingeschränkt wird, zu unterlassen und ihr einen Schadenersatzbetrag von 473 000 S samt Anhang zu zahlen; außerdem... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1ZPO §409
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 409 ZPO ist auf reine Unterlassungsansprüche nicht anzuwenden. Die urteilsmäßige Verpflichtung zu einer reinen Unterlassung - also nicht zu einer Unterlassung, die auch ein positives Tun, wie etwa eine Beseitigung, umfasst - tritt daher sofort mit der Wirksamkeit des Urteiles (§ 416 ZPO) ein. Entscheidungstexte 4 Ob 337/78 Entsch... mehr lesen...
Norm: UWG §14 C
Rechtssatz: Die Verpflichtung von zwei Geschäftsführern, wettbewerbswidrige Ankündigungen zu unterlassen, hat nicht in einem Gesamtschuldverhältnis oder in einem Gesamthandschuldverhältnis ihren Ursprung. Beide haften daher jeder für sich für die gegenständliche Unterlassung. Entscheidungstexte 4 Ob 337/78 Entscheidungstext OGH 06.06.1978 4 Ob 337/78 Veröff: SZ 51/... mehr lesen...
Der klagende Interessenverband begehrt, die Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig zu erkennen. Die Veröffentlichung von Inseraten mit folgendem Text sofort zu unterlassen: "Helfen Sie uns, unsere Geschäfte auszuräumen ... wollen wir, daß Sie unsere Geschäfte ausräumen ... alle Markenski ... Sie lesen richtig ... alle Markenski Modelle 77/78 um 15% reduziert ... jetzt Niemehrwiederpreise". Mit diesem Unterlassungsbegehren verbindet sie ein Urteilsveröffentlichungsbegehren. Zur Begrün... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1ZPO §226 IIB4ZPO §226 IIB12
Rechtssatz: In der Aufzählung der im einzelnen verbotenen Werbegeschenke in Verbindung mit dem Hinweis, daß auch gleich wertvolle Geschenke verboten sind, liegt keine Unbestimmtheit des Unterlassungsbegehrens. Entscheidungstexte 4 Ob 332/78 Entscheidungstext OGH 25.04.1978 4 Ob 332/78 Veröff: ÖBl 1978,154 ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 CUWG §18
Rechtssatz: Da dem Unternehmensinhaber das Verhalten des Dritten objektiv so zugerechnet wird, als ob es sein eigenes gewesen wäre, ist er schlechthin zur Unterlassung des beanstandeten Wettbewerbsverstoßes zu verurteilen. Entscheidungstexte 4 Ob 301/78 Entscheidungstext OGH 04.04.1978 4 Ob 301/78 Veröff: ÖBl 1978,157 ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 C
Rechtssatz: Die Hilfe eines Dritten (Anmeldung eines Autobusses auf seinen Namen) lediglich zur Eröffnung oder zum Betrieb eines Unternehmens begründet noch keine Haftung für ein im Zusammenhang mit der Führung dieses Betriebes gesetztes wettbewerbswidriges Verhalten. (Autobusunternehmen - Einsatz von sogenannten "Schleppern"). Entscheidungstexte 4 Ob 313/78 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A2UWG §18
Rechtssatz: Die Entfernung jener Personen, die einen Wettbewerbsverstoß begangen haben, aus dem Betrieb kann im Einzelfall durchaus eine geeignete Maßnahme zur Verhütung künftiger Gesetzesverstoße sein; wird aber das Arbeitsverhältnis oder sonstige Vertragsverhältnis zu solchen Personen ohne jede Bezugnahme auf das gesetzwidrige Verhalten des anderen Teils gelöst, kann ein solches Vorgehen des Unternehmesinhabers für sic... mehr lesen...
Die klagende Partei ist eine Kommanditgesellschaft mit zwei Gesellschaftern, und zwar der Komplementärin Brigitta E und dem Beklagten als Kommanditisten. Brigitta E und der Beklagte leben in aufrechter Ehe, jedoch ist ein Scheidungsprozeß anhängig. Brigitta E hat beim Landes- als Handelsgericht Linz gegen den Beklagten die Übernahme des klägerischen Unternehmens gemäß § 142 HGB klageweise geltend gemacht. Zur Geschäftsführung der klagenden Partei sind laut Zusatzgesellschaftsvertrag... mehr lesen...
Norm: ABGB §43 APartG §9 B1UWG §14 A1
Rechtssatz: Die Zulassung des Wahlvorschlages durch die zuständige Wahlbehörde ist für die Berechtigung des erhobenen Unterlassungsanspruches nicht wesentlich, weil es nicht darauf ankommt, ob der Wahlvorschlag den Bestimmungen der Wahlordnung gerecht wurde, sondern ob durch die Verwendung des Namens der Wahlgemeinschaft ein subjektibes Privatrecht - Wahlgemeinschaft Melk - Wedl. Entsche... mehr lesen...
Die klagende "Österreichische Volkspartei, Landesparteileitung Niederösterreich" behauptet, der Erstbeklagte Kurt W habe die Zweitbeklagte "Volkspartei- Wahlgemeinschaft M, Liste Kurt W" für die Gemeinderatswahl am 16. November 1975 in der Stadtgemeinde M gegrundet und dabei den wesentlichen Bestandteil des Namens der klagenden Partei ("Volkspartei") widerrechtlich verwendet. Er habe damit das Namensrecht der klagenden Partei verletzt, so daß die Beklagten schuldig seien, jede Verwend... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 CIHGB §346 DUWG §2 Abs1 Z2 A4UWG §14 AUWG §20
Rechtssatz: Das Klagerecht des Mitbewerbers nach § 14 UWG wird durch eigene, gleichartige Wettbewerbsverstöße nicht beeinträchtigt. Entscheidungstexte 4 Ob 380/77 Entscheidungstext OGH 08.11.1977 4 Ob 380/77 Veröff: SZ 50/139 = ÖBl 1978,18 4 Ob 399/77 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: RabG §12UWG §1 C2UWG §14 A1ZugG §5 Satz2
Rechtssatz: Der Regelung des § 14 UWG, wonach die Unterlassungsklage in den Fällen der §§ 1, 2, 3 und 10 UWG von allen Mitbewerbern sowie von bestimmten Interessenverbänden erhoben werden kann, liegt der Gedanke zugrunde, dass die Interessen der Allgemeinheit an der Lauterkeit des Wettbewerbs regelmäßig mit denen der Mitbewerber konform laufen, an der Unterbindung von Wettbewerbsverstößen, die sich... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs1 BIImABGB §879 BIIoRabG §12UWG §1 C2UWG §14 AZugG §5 Satz2
Rechtssatz: Mit der Zielvorstellung des Gesetzes (§ 14 UWG, § 5 Satz 2 ZugG, § 12 RabG) ist es unvereinbar, wenn mehrere Mitbewerber durch Vereinbarung im voraus rechtswirksam auf ihr wechselseitiges Klagerecht verzichten und sich damit - sei es auch nur für den Fall der Einhaltung bestimmter Beschränkungen - gegenseitig eine Freibrief zu gesetzwidrigem oder sittenwi... mehr lesen...
Die Klägerin ist Eigentümerin und Verlegerin der in Kärnten erscheinenden "A-Zeitung". Die Beklagte ist Eigentümerin, Herausgeberin und Verlegerin der in Klagenfurt erscheinenden "K-Zeitung" (KTZ). In der"K-Zeitung" vom 25. Feber 1977 veröffentlichte die Beklagte ein halbseitiges Inserat mit der Überschrift "Fürs Probieren " kassieren - und folgendem Text: "Noch nie war die Gelegenheit so günstig. Wertvolle Geschenke oder 200 S in bar winken für jede Neubestellung, für jedes neue ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A2
Rechtssatz: Allein der Umstand, daß unter den in den letzten Jahren von österreichischen Tageszeitungen veranstalteten Preisausschreiben niemals zwei vollkommen gleiche waren, schließt die Möglichkeit einer unveränderten Wiederholung des beanstandeten Preisausschreibens keinesfalls aus. Entscheidungstexte 4 Ob 384/77 Entscheidungstext OGH 18.10.1977 4 Ob 384/77 ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1ZPO §226 IIB4
Rechtssatz: Wird der Urteilsantrag ganz konkret auf den als erwiesen angenommenen Wettbewerbsverstoß abgestellt, ohne der Gefahr künftiger Umgehungen dieses Verbotes durch eine allgemeine Fassung des Begehrens Rechnung zu tragen, so wird damit in Kauf genommen, bei auch nur geringen Änderungen des beanstandeten Verhaltens unter Umständen neuerlich klagen zu müssen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §7 BdIIIAEO §7 BdIIIBUWG §14 A1ZPO §226 B12
Rechtssatz: Ein Unterlassungsbegehren, das nur auf den gesetzlichen Tatbestand abgestellt ist und ein generelles Verbot des Ankündigens von Ausverkäufen oder ausverkaufsähnlichen Veranstaltungen ohne behördliche Bewilligung anstrebt, kann mangels Bestimmtheit im Sinne des § 7 Abs 1 EO keinen tauglichen Exekutionstitel bilden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die Erstklägerin ist eine zu HRA 18 ... des Handelsregisters Wien protokollierte Kommanditgesellschaft, der Zweitkläger ihr persönlich haftender Gesellschafter. Zur Sicherung des auf §§ 1 und 7 UWG gestützten Anspruches der Kläger auf Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen untersagte das Erstgericht mit einstweiliger Verfügung vom 16. Mai 1977 den Beklagten im geschäftlichen Verkehr a) das planmäßige, sittenwidrige Abwerben von Dienstnehmern der Kläger und b) die Behauptung... mehr lesen...
Norm: UWG §14 C
Rechtssatz: Wettbewerbsverstoß im Zusammenwirken mit dem eigentlichen Veranstalter, wenn gleichzeitig eigener Wettbewerb gefördert wird. (Beisatz: Kronenöl-Gewinnspiel, angekündigt in der Kronenzeitung) Entscheidungstexte 4 Ob 356/77 Entscheidungstext OGH 12.07.1977 4 Ob 356/77 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 CUWG §18
Rechtssatz: Bei der Haftung nach § 18 UWG handelt es sich um eine gegenüber den allgemeinen Passivlegitimation für Unterlassungsklagen nach dem UWG weitgehende zivilrechtliche Verantwortlichkeit, die auf den Inhaber des Unternehmens, somit für den Fall, daß dieser eine juristische Person ist, auf diese selbst, beschränkt bleibt und nicht auf ihre Organe ausgedehnt werden kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...