Norm
ABGB §879 Abs1 BIImRechtssatz
Mit der Zielvorstellung des Gesetzes (§ 14 UWG, § 5 Satz 2 ZugG, § 12 RabG) ist es unvereinbar, wenn mehrere Mitbewerber durch Vereinbarung im voraus rechtswirksam auf ihr wechselseitiges Klagerecht verzichten und sich damit - sei es auch nur für den Fall der Einhaltung bestimmter Beschränkungen - gegenseitig eine Freibrief zu gesetzwidrigem oder sittenwidrigem Handeln ausstellen könnten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0038579Dokumentnummer
JJR_19771108_OGH0002_0040OB00380_7700000_002