RS OGH 1978/4/4 4Ob313/78

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Veröffentlicht am 04.04.1978
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Norm

UWG §14 C

Rechtssatz

Die Hilfe eines Dritten (Anmeldung eines Autobusses auf seinen Namen) lediglich zur Eröffnung oder zum Betrieb eines Unternehmens begründet noch keine Haftung für ein im Zusammenhang mit der Führung dieses Betriebes gesetztes wettbewerbswidriges Verhalten.

(Autobusunternehmen - Einsatz von sogenannten "Schleppern").

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 313/78
    Entscheidungstext OGH 04.04.1978 4 Ob 313/78
    Veröff: ÖBl 1978,23

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0079500

Dokumentnummer

JJR_19780404_OGH0002_0040OB00313_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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