Norm
UWG §14 CRechtssatz
Die Hilfe eines Dritten (Anmeldung eines Autobusses auf seinen Namen) lediglich zur Eröffnung oder zum Betrieb eines Unternehmens begründet noch keine Haftung für ein im Zusammenhang mit der Führung dieses Betriebes gesetztes wettbewerbswidriges Verhalten.
(Autobusunternehmen - Einsatz von sogenannten "Schleppern").
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0079500Dokumentnummer
JJR_19780404_OGH0002_0040OB00313_7800000_001