Norm: KSchG §28UWG §1 AUWG §14 AIZPO §226 BIII
Rechtssatz: Wenn der Kläger alle für den Unterlassungsanspruch nach § 28 KSchG erforderlichen Tatsachenbehauptungen und überdies die für den geltend gemachten Unterlassungsanspruch nicht erforderliche Tatsachenbehauptung aufstellt, der Beklagte habe zu Zwecken des Wettbewerbs gehandelt, darf sein Vorbringen wegen dieser zusätzlichen Behauptung nicht dahin verstanden werden, dass er sich auf die Gel... mehr lesen...
Die klagende Partei ist Inhaberin der Werknutzungsrechte an dem von Max Merkel verfaßten Buch "Geheuert, gefeiert, gefeuert - Die bemerke(l)nswerten Erlebnisse eines Fußballtrainers". Die beklagte Partei ist Eigentümerin und Verlegerin der "B-Zeitung", in der am 7. 2. 1980 auf S 26 in einem "Kasten" ein zweispaltiger Artikel über dieses Buch erschien. Die fettgedruckte Überschrift lautet "Wenn Merkel ein Buch schreibt ...". Darunter ist links das Bild des Buchautors und rechts eine ku... mehr lesen...
Die beklagte Partei ist Immobilienmakler. Das von ihr zu Vertragsabschlüssen verwendete Formblatt "Kaufanbot" enthält die Bestimmung: "Sollte ich von diesem Kaufanbot zurücktreten, so hafte ich auch für die Provision des Abgebers." Die beklagte Partei vereinbarte für die Vermittlung von Hauptmieten folgende Provisionen: a) Mit Susanne H 6000 S netto (= ohne USt.) bei einem Gesamtmietzins von 400 S monatlich und einer einmaligen Investitionsablöse von 35 000 S; b) mit Hermann W 12 ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 B2
Rechtssatz: Hat sich ein Mitbewerber vertraglich verpflichtet, sich an einem bestimmten Geschäft nicht zu beteiligen, ist er - unbeschadet des im übrigen fortbestandenen Wettbewerbsverhältnisses - hinsichtlich behaupteter Wettbewerbsverstöße bei diesem Geschäft nicht als Mitbewerber anzusehen und daher nicht aktiv klagslegitimiert. Entscheidungstexte 4 Ob 348/82 Entsch... mehr lesen...
Die Klägerin Leopoldine L ist Eigentümerin des Hauses Graz, K-Gasse 50. Mieter des im Erdgeschoß dieses Hauses gelegenen Geschäftslokals ist Ludwig S. Der Beklagte Fritz N ist ein Geschäftspartner und betreibt in dem vorgenannten Geschäftslokal ein Gemischtwarengeschäft. Ohne baubehördliche Genehmigung baute der Beklagte im Bereich des links vom Geschäftseingang gelegenen Mauerpfeilers eines Kreuzgewölbes ein Kühlaggregat ein. Am 10. 5. 1978 erließ das Baupolizeiamt des Magistrates Gr... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1ZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Die Anführung aller Möglichkeiten des Zuwiderhandelns bzw die Umschreibung all dessen, was zur Verhinderung des verpönten Erfolges geschehen müsse, ist bei einem Unterlassungsanspruch nicht möglich. Entscheidungstexte 8 Ob 154/81 Entscheidungstext OGH 25.02.1982 8 Ob 154/81 European Case Law... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A2UWG §30
Rechtssatz: Daß ein unzulässiger "Konkursabverkauf" bereits durch Verkauf aller Waren beendet ist, schließt die Wiederholungsgefahr nicht aus, da ein gleichartiger Verstoß gegen § 30 UWG beim Vertrieb von Waren anderer Gemeinschuldner für die Zukunft keinesfalls ausgeschlossen werden kann. Entscheidungstexte 4 Ob 400/81 Entscheidungstext OGH 15.12.1981 4 Ob ... mehr lesen...
Mit dem Schriftsatz ON 1 begehrte Dipl.-Kfm. Werner M, der sich als "Antragsteller" bezeichnete: 1. den "Antragsgegnern" A und B "aufzutragen, auf der Liegenschaft EZ 764 KG den früheren Zustand durch entsprechende Ersatzpflanzungen von Bäumen wiederherzustellen", 2. diesen "Antragsgegnern" und den "Antragsgegnern" C, D und E "zu verbieten, die auf der Liegenschaft EZ 764 KG vorhandenen alten Bäume zu fällen oder sonst in ihrem Bestand zu verändern", und 3. sämtlichen "Antragsge... mehr lesen...
Der Erstkläger ist Kartellbevollmächtigter des im Kartellregister eingetragenen "Marktregelungsvertrages-Ski" (künftig kurz MRV-Ski genannt). Zweck des Kartells ist die Marktregelung des Vertriebes von Markenschutz genießenden Skiern in Österreich. Die Zweitklägerin befaßt sich mit der Erzeugung und dem Vertrieb von Skiern; sie ist Mitglied des genannten Kartells. Der Erst- und der Zweitbeklagte betreiben unter der Bezeichnung "Sport- Schi-A" ein Sportgeschäft, in dem sie Skier verk... mehr lesen...
Norm: KartG 1972 §9 Abs2Rab §12UWG §14 B1ZugG §5
Rechtssatz: Ein Kartellbevollmächtigter ist weder nach § 14 UWG noch nach § 12 RabG noch § 5 ZugG im eigenen Namen zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen Dritter klagslegitimiert. Eine solche Berechtigung kann auch nicht aus § 13 "MRV - Ski" abgeleitet werden. Entscheidungstexte 4 Ob 342/81 Entscheidungstext OGH 19.05.1981 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 D3eUWG §14 A1
Rechtssatz: Wird dem nunmehrigen Arbeitgeber verboten, die früher für einen anderen Arbeitgeber tätig gewesenen Vertreter bei jenen Kunden zu "beschäftigen", welche diese innerhalb der angegebenen Zeiträume bei dem Kläger bearbeitet haben, ist dies hinreichend bestimmt, da der nunmehrige Arbeitgeber diesem Verbot schon dadurch nachkommen kann, daß er die Bearbeitung dieser - den Arbeitnehmern naturgemäß bekannten Kund... mehr lesen...
Norm: UWG §14 C
Rechtssatz: Werden bei Abschluß von Verträgen Vordrucke und Stampiglien eines anderen Unternehmens verwendet und dabei Rabattverstöße begangen, kann allein aus der Überlassung dieser Vordrucke und Stampiglien nicht ohne weiters eine Haftung für dieses deliktische Verhalten abgeleitet werden; dem die Vordrucke und Stampiglien überlassenden Unternehmen müßte vielmehr das deliktische Verhalten bekannt gewesen sein. ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1UWG §15
Rechtssatz: Zur Hintanhaltung künftiger Rechtsverletzungen ist nicht der Beseitigungsanspruch nach § 15 UWG, sondern der Anspruch auf Unterlassung weiterer Störungshandlungen bestimmt (ähnlich bereits SZ 33/133 = ÖBl 1961,68; ÖBl 1969,36). Dunlop Tennisbälle. Entscheidungstexte 4 Ob 340/80 Entscheidungstext OGH 17.03.1981 4 Ob 340/80 ... mehr lesen...
Norm: EO §389 IIIAEO §389 VAUWG §14 AUWG §24
Rechtssatz: Grundsätzlich Behauptungs- und Beweis- bzw Bescheinigungslast des Klägers bzw der gefährdeten Partei hinsichtlich unrichtiger Ankündigungen. Entscheidungstexte 4 Ob 406/80 Entscheidungstext OGH 17.02.1981 4 Ob 406/80 8 Ob 614/87 Entscheidungstext OGH 23.07.1987 8 Ob 614/87 Be... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1ZPO §405 DIIIe
Rechtssatz: Zuspruch eines minus, wenn Unterlassungsverbot auf den blickfangartigen Hinweis eingeschränkt wird (Sounds alike Neil Diamond). Entscheidungstexte 4 Ob 404/80 Entscheidungstext OGH 20.01.1981 4 Ob 404/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0041100 ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 B3
Rechtssatz: Aktivlegitimation der Bundeskammer der Tierärzte Österreichs zur Wahrnehmung der beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Tierärzte. Entscheidungstexte 4 Ob 386/80 Entscheidungstext OGH 25.11.1980 4 Ob 386/80 4 Ob 79/12i Entscheidungstext OGH 02.08.2012 4 Ob 79/12i Vgl; Beisatz: Hier: Öste... mehr lesen...
Norm: RabG §1RabG §12UWG §14 A1
Rechtssatz: Dem auf ein Verbot (auch) des Gewährens gesetzwidriger Rabatte gerichteten Unterlassungsbegehren muß wegen der konkreten Besorgnis einer unmittelbar bevorstehenden weiteren Rechtsverletzung - durch Gewähren der angekündigten Rabatte - regelmäßig auch schon dann stattgegeben werden, wenn eine solche tatsächliche Rabattgewährung bisher nicht erwiesen ist und auch der Kläger selbst nur das Ankündigen des... mehr lesen...
Beide Parteien vertreiben Sanitär- und Heizungsanlagen; sie stehen miteinander im Wettbewerb. Mit der Behauptung, daß die Beklagte in letzter Zeit im Zuge einer Werbekampagne in der Steiermark vor allem an die Erbauer von Eigenheimen Werbekarten verteilt habe, in denen für Heizkessel und Heizkörper, Sanitäranlagen sowie Unter-Oberwasserpumpen Rabatte zwischen 20% und 30% angekundigt wurden, und daß gleichartige Inserate der Beklagten noch im Oktober 1977 in der "Neuen Kronen-Zeitung... mehr lesen...
Norm: EO §7 BdIIIBUWG §14 A1ZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Grundsätzlich ist gegen Hinweis auf gesetzliche Bestimmungen im
Spruch: einer über einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch ergehenden Entscheidung zur Konkretisierung und umfänglichen Abgrenzung des Verbotes nichts einzuwenden, wenn der Inhalt der betreffenden Vorschrift im konkreten Fall so bestimmt ist, daß ihm im Zusammenhalt mit dem Inhalt des Entscheidungstenors der Gegenstan... mehr lesen...
Die beklagte Verlegerin veröffentlicht seit 1975 in Form einer Loseblattausgabe die 2. Auflage von "F - S, Das österreichische Lebensmittelrecht." Am 30. November 1978 stellte die klagende Verlegerin fest, daß die Seiten E/1 bis E/30 der im Herbst 1978 erschienen 2. Ergänzungslieferung dieses Werkes ein nach Inhalt, Schrift und Satz völlig identischer Nachdruck der Blätter 2 bis 16 der 1. Lieferung ihres eigenen, seit 1954 erscheinenden Verlagswerks "Österreichisches Lebensmittelbuc... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1UWG §15ZPO §405 BIII
Rechtssatz: Konkretisierung eines ganz allgemein auf ein Verbot des "Beseitigens" der vorhandenen Exemplare gerichtete Beseitigungsgebotes (§ 15 UWG) im Sinne eines Auftrages, diese Exemplare aus dem Verkehr zu ziehen. Entscheidungstexte 4 Ob 415/79 Entscheidungstext OGH 04.03.1980 4 Ob 415/79 Veröff: ÖBl 1980,97 ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1
Rechtssatz: Bedingter Verzicht auf Unterlassungsklage (Hollinek-Prugg-Verlag). Entscheidungstexte 4 Ob 415/79 Entscheidungstext OGH 04.03.1980 4 Ob 415/79 Veröff: SZ 53/35 = ÖBl 1981,97 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0079163 Dokumentnummer JJR_19800304_OG... mehr lesen...
Norm: RabG §12UWG §14 A1
Rechtssatz: Wenn die beklagte Partei nicht bloß Elektrogeräte, sondern auch andere Waren des täglichen Bedarfs, wie insbesondere Möbel führt, bestehen gegen die allgemein auf Waren des täglichen Bedarfs bezugnehmende Fassung der einstweiligen Verfügung keine Bedenken da es nicht wesentlich ist, daß sich die festgestellten, bereits vorgekommenen, Verstöße auf eine bestimmte Art der angebotenen Waren beschränkte. ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1
Rechtssatz: Hat die Unterlassungsverpflichtung nicht in einem Gesamtschuldverhältnis oder in einem Gesamthandschuldverhältnis ihren Ursprung, so haften die beiden beklagten Parteien jede für sich für die keineswegs nur gemeinsam zu erfüllende Unterlassung (ÖBl 1978,154). Entscheidungstexte 4 Ob 413/79 Entscheidungstext OGH 29.01.1980 4 Ob 413/79 Veröff: ÖBl 198... mehr lesen...
Das Erstgericht hielt den auf Zahlung von 58 464 S samt Anhang lautenden Wechselzahlungsauftrag vom 3. Juni 1975 nur hinsichtlich des Betrages von 8467.45 S samt Anhang aufrecht. Bezüglich der restlichen Klagsforderung von 49 996.55 S samt Anhang wurde das Klagebegehren hingegen abgewiesen. Das Erstgericht ging bei der rechtlichen Beurteilung der getroffenen Feststellungen von der Rechtsansicht aus, der Inhaber eines Blankowechsels müsse beim Erwerb des (in diesem Zeitpunkt noch nicht... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1ZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Eine dem Akt angeschlossene volle Konservendose ist zur näheren Bestimmung des Inhaltes des Unterlassungsgebotes auf Dauer - wegen ihres verderblichen Inhaltes - nicht geeignet. Entscheidungstexte 4 Ob 387/79 Entscheidungstext OGH 12.11.1979 4 Ob 387/79 Veröff: ÖBl 1980,68 European Case La... mehr lesen...
Norm: ABGB §354 BABGB §523 AABGB §523 CcABGB §1432UrhG §81UWG §14 A2ZPO §226 IIB12ZPO §226 IVZPO §405 A
Rechtssatz: Die Unterlassungsklage ist ein Mittel des vorbeugenden Rechtsschutzes und kann bereits vorgefallene, der Vergangenheit angehörige Zuwiderhandlungen nicht mehr ungeschehen machen. Ein Anspruch auf Unterlassung seiner Handlung, die bereits geschehen ist und nicht mehr vorgenommen werden kann, ist denkunmöglich. E... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1UWG §24
Rechtssatz: Gegenstand der Entscheidung sind grundsätzlich nur die tatsächlich vorgenommene Werbung und nicht hypothetische Werbeaussagen und Werbegestaltungen. Es ist nämlich nur die Frage der Wettbewerbswidrigkeit des bescheinigten Verhaltens im konkreten Fall, nicht aber jene zu beurteilen, wie die Parteien eines Prozesses im konkreten Fall ihre Werbung anders gestalten könnten, um eine Wettbewerbswidrigkeit zu vermei... mehr lesen...
Der Kläger ist Eigentümer der Grundstücke 1566 Acker und 106/2 Scheune, beide KG E, während die Mutter des Beklagten Eigentümerin des angrenzenden Grundstücks 1567/1 ist. Seit über 30 Jahren benützen der Kläger und sein Rechtsvorgänger das letztgenannte Grundstück, um zu ihren Grundstücken zu gelangen, wobei dieses Fahrtrecht ursprünglich mit einem Pferdefuhrwerk ausgeübt worden ist, seit Jahren aber mit einem Traktor ausgeübt wird. Dieser Weg dient zum Transport landwirtschaftlicher ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A2
Rechtssatz: Im Regelfall wird der Beklagte dem Kläger nicht nur eine Unterlassungsverpflichtung, sondern auch die Ermächtigung zur Veröffentlichung des abzuschließenden Vergleiches auf seine Kosten in angemessenem Umfang anbieten müssen. Entscheidungstexte 4 Ob 348/79 Entscheidungstext OGH 12.06.1979 4 Ob 348/79 Veröff: SZ 52/94 = ÖBl 1980,7 ... mehr lesen...