Der Beklagte richtete am 29. November 1972 folgendes Schreiben an Gertrude F, Vizebürgermeister und Stadtrat für Kultur und Volksbildung der Stadt Wien: "Sehr verehrte Frau BürgermeisterÜ Folgende Nachricht erhalte ich heute im Telegrammstil und möchte die Information an Sie weitergeben, weil doch dadurch verschiedene Dinge einen "transparenten" Hintergrund erhalten. P hat vor Zeugen gesagt, daß er für Vermittlung des ORF-Orchesters nach Holland Provisionen nimmt, und zwar von Her... mehr lesen...
Der Verein "Austria Ski Pool" ist seit 16. Dezember 1972 Inhaber einer einen stilisierten Adler darstellenden Bildmarke ("Adlermarke") und verwendet diese Marke als Verbandmarke. Die klagende Partei behauptet, sie habe vom Austria Ski Pool die Lizenz zur ausschließlichen Verwendung der Adlermarke für die von ihr erzeugten Skistöcke und Skihandschuhe erhalten. Die beklagte Partei gebrauche diese Marke mißbräuchlich für die von ihr vertriebenen Handschuhe, die den von der klagenden Pa... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C5aUWG §1 C5bUWG §14 A1
Rechtssatz: Ein Unterlassungsanspruch nach § 1 UWG setzt unter anderem auch voraus, dass die beanstandete Handlung "zu Zwecken des Wettbewerbes" vorgenommen wurde, sie also objektiv geeignet war, den Absatz der Waren oder Leistungen des eigenen Geschäftsbetriebes oder eines Dritten neben anderen Wettbewerbern zu fördern oder den Absatz anderer Mitbewerber zu schmälern. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1ZPO §226 IIB12ZPO §406 Aa
Rechtssatz: Auch bei Unterlassungsansprüchen ist grundsätzlich auf die Sachlage und Rechtslage zur Zeit des Schlusses der mündlichen Verhandlung in erster Instanz abzustellen. Entscheidungstexte 4 Ob 387/76 Entscheidungstext OGH 08.02.1977 4 Ob 387/76 Veröff: SZ 50/20 = ÖBl 1977,71 4 Ob 355/77 ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 A4UWG §14 B2
Rechtssatz: Unter dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen § 2 UWG kommt es nicht darauf an, ob der gemäß § 14 UWG auf Unterlassung irreführender Angaben klagende Mitbewerber seinerseits zum Gebrauch der beanstandeten Bezeichnung befugt wäre oder nicht; maßgebend ist allein, daß er Mitbewerber des auf Unterlassung Geklagten ist, also Waren oder Leistungen gleicher oder verwandter Art herstellt oder - unter welcher Bezeich... mehr lesen...
Die Erstbeklagte, deren Geschäftsführer der Zweitbeklagte ist, betreibt ein Fernlehrinstitut mit dem Standort Wien 4, F-Gasse 3. Das von ihr zumindest bis Ende 1973 an Interessenten versendete "Unterrichtsprogramm" enthält auf S. 10 zwei Photographien, deren eine eine Schülerin mit einer Kursunterlage zeigt, welche offenbar den Schnitt durch ein Herz darstellt und auch einen Text enthält; auf dem zweiten Bild ist eine Gruppe von Schülern zu sehen, denen ein Tierpräparat vorgezeigt w... mehr lesen...
Der Kläger begehrt, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, die Verbreitung folgender unwahrer Behauptungen zu unterlassen und diese Behauptungen zu widerrufen: 1. daß fast alle Plätze mit Sportgras nach dem System St. sehr unterschiedlich sind, 2. daß Unterschiede in der Drainagefunktion bestehen, 3. daß die Narbenzusammensetzung in keiner Weise einheitlich ist und daß keine bestimmte Entwicklungslinie in der Saatgutverwendung abzusehen ist, 4. daß durch die Verdichtung der... mehr lesen...
Die klagende Partei behauptet, die Beklagte habe im Rahmen ihrer Teppichverkaufsveranstaltung im Messepalast am 29. November 1975 im "Kurier" und am 30. November 1975 in der "Kronen-Zeitung" Werbeanzeigen eingeschaltet, in denen unter der Überschrift "Wir befragten die Kunden nach dem Einkauf und so urteilen sie" Bilder verschiedener Personen mit einem Text versehen worden seien, wonach diese Personen in besonderer Weise mit dem Einkauf bei der Beklagten zufrieden gewesen seien und au... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1ZPO §405 DIIIe
Rechtssatz: Im gänzlichen Benützungsverbot ist auch das Verbot der Benützung zu bestimmten Zwecken mit enthalten. Entscheidungstexte 4 Ob 352/76 Entscheidungstext OGH 21.09.1976 4 Ob 352/76 Veröff: ÖBl 1977,35 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0041167 D... mehr lesen...
Norm: UWG §14 B1
Rechtssatz: Der Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH ist nicht "Unternehmer" im Sinne § 14 UWG. Entscheidungstexte 4 Ob 331/76 Entscheidungstext OGH 21.09.1976 4 Ob 331/76 Beisatz: "Heliotron Spezialkerzen". (T1) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0079409 Dok... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Gesellschaft m.b.H. hatte gemeinsam mit der I***** Handelsgesellschaft m.b.H. & Co KG - deren persönlich haftende Gesellschafterin sie ist - gegen die beiden Kläger zu 10 Cg 19/73 des Handelsgerichtes Wien eine Klage wegen unlauteren Wettbewerbs eingebracht und damit einen Antrag auf einstweilige Verfügung verbunden. Nachdem das Oberlandesgericht Wien als Rekursgericht diesem Sicherungsantrag mit Beschluss vom 19. 7. 1973, 2 R 102/73-22, teilwei... mehr lesen...
Norm: EO §355 Abs1 XIVUWG §14 A1UWG §24
Rechtssatz: Die Bewilligung einer Exekution "durch Verbot der Ankündigung des Verkaufes von Waren als Konkursverkauf ........." ist eine Exekution zur Erwirkung der Unterlassung der Ankündigung des Verkaufes ...... Konkursverkauf IV. Entscheidungstexte 3 Ob 58/76 Entscheidungstext OGH 08.06.1976 3 Ob 58/76 ... mehr lesen...
Norm: KO §81 Abs3UWG §1 BUWG §14 C
Rechtssatz: Der Masseverwalter unterliegt bei der Verwertung der Konkursmasse grundsätzlich den Bestimmungen des Wettbewerbsrechts. Entscheidungstexte 4 Ob 321/76 Entscheidungstext OGH 25.05.1976 4 Ob 321/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0065421 D... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd1bKO §81 Abs3UWG §14 CUWG §30
Rechtssatz: Masseverwalter ist passiv legitimiert, wenn er im Zusammenhang mit dem Abverkauf der Waren und dem zugrundeliegenden Vertrag am geschäftlichen Verkehr im Sinne des Wettbewerbsrechtes teilnimmt und Wettbewerbsverstösse des als ein Stellvertreter auftretenden Wiederverkäufers nicht untersagt. Entscheidungstexte 4 Ob 324/76 Entschei... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2cUWG §2 D11UWG §14 A1
Rechtssatz: Erweckt die Werbeschrift eines Fernlehrunternehmens den Eindruck des tatsächlichen Erteilens von Unterricht, genügt zur Abwehr der Unterlassungsklage nicht der Nachweis der bloßen Möglichkeit seines Erteilens. Entscheidungstexte 4 Ob 387/76 Entscheidungstext OGH 08.02.1976 4 Ob 387/76 Veröff: SZ 50/20 = ÖBl 1977,71 ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C2UWG §14 A1UWG §14 C
Rechtssatz: Der Anspruch auf Unterlassung einer sittenwidrigen Handlung ist im allgemeinen unabhängig davon, ob der Handelnde sich der Sittenwidrigkeit seines Verhaltens bewußt ist, weil sonst gerade derjenige nicht in Anspruch genommen werden könnte, dem wegen seiner Gesinnungslosigkeit die Sittenwidrigkeit seines Handelns nicht bewußt wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1ZPO §405 BIIIZPO §502 Da1
Rechtssatz: Keine Abänderung, wenn das BerG der Sache nach nicht das Ersturteil abgeändert und einen Teil des Unterlassungsbegehrens abgewiesen, sondern lediglich im Wege einer - jederzeit auch von Amts wegen zulässigen - Neufassung des Urteilsspruches des inhaltlich unverändert bleibende Unterlassungsgebot des Erstgerichtes dem Wortlaut der beanstandeten Ankündigung der Beklagten angepaßt hat ("Wir bie... mehr lesen...
Die erstbeklagte Partei und Erstgegnerin der gefährdeten Partei (im folgenden: Erstbeklagte), deren Geschäftsführer der Zweitbeklagte und Zweitgegner der gefährdeten Partei (im folgenden: Zweitbeklagter) ist, betreibt unter dem Firmenschlagwort "Interspar" laufend in Österreich Werbung. Im November 1974 verteilte sie im Land Salzburg an einen unbeschränkten Personenkreis in Form einer Haushalts-Postwurfsendung einen Prospekt, in welchem es u. a. hieß: "Unsere Sportalm präsentiert di... mehr lesen...
Norm: ABGB §354 BABGB §523 AABGB §523 CcABGB §1432UrhG §81UWG §14 A2ZPO §226 IIB12ZPO §226 IVZPO §406 Aa
Rechtssatz: 1. Unterlassungspflichten sind erst und nur dann klagbar, wenn und solange die Gefahr künftigen Zuwiderhandelns besteht. 2. Der Einwand des Wegfalles der Wiederholungsgefahr bedeutet nichts anderes als den Einwand des Wegfalles der nach österreichischem Recht dem materiellen Privatrecht und nicht etwa dem Rechtsschutzbedürfnis zu... mehr lesen...
Norm: ABGB §523 AEO §389 IIIAEO §389 VAUWG §14 A2ZPO §266
Rechtssatz: Im Unterlassungsprozess ist der Beklagte für den Wegfall der Wiederholungsgefahr behauptungspflichtig und bescheinigungspflichtig (4 Ob 306, 307/74; ÖBl 1973, 135 ua). Entscheidungstexte 5 Ob 41/75 Entscheidungstext OGH 15.04.1975 5 Ob 41/75 Veröff: SZ 48/45 = JBl 1975,484 ... mehr lesen...
Zur Sicherung ihres Klageanspruches, die beklagte Gegnerin sei schuldig, das Einschlagen von Spundwänden im Zuge der Verwirklichung des Bauvorhabens ob den Liegenschaften EZ 401 und EZ 646 KG S ab sofort zu unterlassen, begehrten die gefährdeten Kläger die einstweilige Verfügung eines inhaltsgleichen Verbotes für die Zeit bis zur rechtskräftigen Beendigung des Rechtsstreites, längstens jedoch bis 1. Oktober 1976. Sie begrundeten ihr Begehren mit der Behauptung, die beklagte Gegnerin l... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2cUWG §14 B2
Rechtssatz: Mit der Behauptung einer Spitzenstellung wird die Überlegenheit gegenüber allen Branchenangehörigen in Anspruch genommen. Ein gemäß § 14 UWG klageberechtigter Mitbewerber könnte daher ein Unterlassungsbegehren auch darauf stützten daß der Beklagte zwar ihm gegenüber, nicht aber gegenüber anderen Branchenangehörigen den Vorsprung hat, der die Behauptung der Spitzenstellung rechtfertigt. ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 C
Rechtssatz: Der wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch richtet sich grundsätzlich gegen den Störer, also gegen denjenigen, von dem die Beeinträchtigung ausgeht und auf dessen maßgeblichem Willen sie beruht. Entscheidungstexte 4 Ob 339/74 Entscheidungstext OGH 26.11.1974 4 Ob 339/74 Beisatz: Autobus-Sonderfahrt (T1) Veröff: ÖBl 1975,81 ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 C
Rechtssatz: Für ein wettbewerbswidriges Verhalten eines anderen - auch eines selbständig handelnden Dritten - hat jeder einzustehen, der den Wettbewerbsverstoß durch sein eigenes Verhalten fördert oder überhaupt erst ermöglicht hat (Autobussonderfahrten mit Werbeveranstaltungen). Entscheidungstexte 4 Ob 339/74 Entscheidungstext OGH 26.11.1974 4 Ob 339/74 Veröff: ÖBl 1... mehr lesen...
Die klagende Partei ist eine Unternehmervereinigung von Rechtsanwälten im Sinne des § 14 UWG. Zu ihren statutengemäßen Aufgaben gehört u. a die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Der Erstbeklagte besitzt eine Konzession zur Ausgleichsvermittlung gemäß § 15 Abs. 1 Z 34 GewO. In seiner Wiener Niederlassung arbeitete hauptsächlich der Zweitbeklagte, der früher Angestellter des Erstbeklagten war. Die klagende Partei behauptet, d... mehr lesen...
Norm: UrhG §78UWG §14 A1ZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Die allgemeine Fassung des Unterlassungsbegehrens geht nicht so weit, dass allgemeine Behauptungen verboten werden könnten; das Unterlassungsbegehren muss vielmehr konkretisiert werden. Entscheidungstexte 4 Ob 315/74 Entscheidungstext OGH 11.06.1974 4 Ob 315/74 4 Ob 14/92 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C5bUWG §7 AUWG §14 C
Rechtssatz: Auch wer fremden Wettbewerb fördert, handelt zu Zwecken des Wettbewerbes. Entscheidungstexte 4 Ob 313/74 Entscheidungstext OGH 07.05.1974 4 Ob 313/74 Beisatz: Skiwelt (T1) Veröff: ÖBl 1975,33 4 Ob 319/75 Entscheidungstext OGH 10.06.1975 4 Ob 319/75 Beisatz: Allgemeine Unfallversicherungs... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A2
Rechtssatz: Wiederholungsgefahr ist auch schon bei einer einmaligen wettbewerbswidrigen Handlung anzunehmen, wenn nicht ausreichende Anhaltspunkt für eine Änderung der Willensrichtung desjenigen, der gegen eine Wettbewerbsvorschrift verstoßen hat, vorliegen, welche eine neuerliche Verletzung ernstlich nicht mehr erwarten lassen. Entscheidungstexte 4 Ob 320/74 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C2UWG §14 A1UWG §14 C
Rechtssatz: Der Unterlassungsanspruch nach § 1 UWG setzt nur objektive Sittenwidrigkeit der beanstandeten Handlung, nicht aber das Bewußtsein der Unlauterkeit des eigenen Verhaltens oder sonst ein Verschulden des Handelnden voraus. Entscheidungstexte 4 Ob 311/74 Entscheidungstext OGH 02.04.1974 4 Ob 311/74 Beisatz: Probewohnen an Sonntagen und... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C2UWG §14 A1ZPO §190 D4
Rechtssatz: Die Annahme eines einer unlauteren Wettbewerbshandlung zugrunde liegenden Verstoßes gegen eine Verwaltungsvorschrift, kann der Zivilrichter als Vorfrage selbständig beurteilen (hier Verstoß gegen FeiertagsruheG). Entscheidungstexte 4 Ob 311/74 Entscheidungstext OGH 02.04.1974 4 Ob 311/74 Veröff: EvBl 1974/222 S 489 = ÖBl 1974,106... mehr lesen...