Norm
UWG §14 A1Rechtssatz
In der Aufzählung der im einzelnen verbotenen Werbegeschenke in Verbindung mit dem Hinweis, daß auch gleich wertvolle Geschenke verboten sind, liegt keine Unbestimmtheit des Unterlassungsbegehrens.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0037573Dokumentnummer
JJR_19780425_OGH0002_0040OB00332_7800000_001