Entscheidungsgründe: Zur Vorgeschichte wird auf den in dieser Rechtssache ergangenen, den Aufhebungsbeschluß des Berufungsgerichts bestätigenden Beschluß des Obersten Gerichtshofes vom 16.3.1982, 4 Ob 434/81-25, verwiesen. Der Oberste Gerichtshof billigte in diesem Beschluß die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts, daß dem verfahrensgegenständlichen Abbild eines Kochmännchens der Charakter einer eigentümlichen geistigen Schöpfung im Sinne des § 1 Abs 1 UrhG nicht zukomme, sodaß ... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Genossenschaft ist Inhaberin einer Gewerbeberechtigung zum Handel mit allen von ihren Mitgliedern in deren bienenwirtschaftlichen Betrieben erzeugten Gegenständen und Waren, mit Imkerbedarfsartikeln, Met, Lebkuchen und Kanditen aus Honig sowie mit Kerzen. Sie vertreibt "Fumidil B", eine Arzneispezialität zur Verhütung der Nosemaseuche bei Bienen. Am 1. Oktober 1985 kaufte Dr. Peter K*** - ein Angestellter des klagenden Ö*** A***, der weder Genossenschafter... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist ein Wirtschaftstreuhandunternehmen mit Sitz in Wien und verschiedenen Zweigstellen, so auch (Bezirksstelle) in Judenburg, Wickenburggasse 6. Der Erstbeklagte war vom August 1982 bis 14.Oktober 1985 als Angestellter der Klägerin der Leiter der Bezirksstelle in Judenburg. Mit der am 6. Dezember 1985 eingebrachten Klage beantragte die Klägerin, beide Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig zu erkennen, Abwerbungen von Klienten der Klägerin in Kenntnis des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit einem gemäß § 243 Abs. 4, letzter Satz, § 398 Abs. 1 ZPO erlassenen Versäumungsurteil erkannte das Erstgericht die beklagte "Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach" auf Antrag des klagenden "Vereins zur Förderung des freien Wettbewerbes im Medienwesen" schuldig, es im geschäftlichen Verkehr "beim Verkauf von Brennstoffen, insbesondere Erdgas", zu unterlassen, Erdgas als umweltfreundliche Energie darzustellen; der Kläger wurde ermächtigt, d... mehr lesen...
Begründung: An der am 16. Oktober 1980 gegründeten Klägerin sind die Firma F***-Montagetechnik Gesellschaft m.b.H. als Komplementär und Heinz A*** (der Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft), der Erstbeklagte und Gerhard S*** als Kommanditisten beteiligt. Nach dem Gesellschaftsvertrag ist Unternehmensgegenstand unter anderem die Ausübung des Schlosser- und Maschinenbaugewerbes, eines technischen Büros, einer Handelsagentur, Montage, Stahlbau, Vorrichtungsbau, Rohrbau, Behäl... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei der Prüfung der Zulässigkeit eines außerordentlichen Revisionsrekurses hat sich der Oberste Gerichtshof auf jene
Gründe: zu beschränken, die der Rechtsmittelwerber gemäß § 506 Abs. 1 Z 5, § 528 Abs. 2 Satz 2 ZPO zur Widerlegung des Ausspruches des Rekursgerichtes anzuführen hat; andere mögliche Rechtsfehler, denen erhebliche Bedeutung zukommen könnte, sind bei dieser Erstprüfung nicht zu untersuchen (3 Ob 1511/84 u.a.; eb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegen den von der klagenden Partei aufgrund der von der beklagten Partei ausgestellten und von Hans S*** akzeptierten sieben Wechsel vom 10.5. bzw. 5.6.1984 gegen die beklagte Partei erwirkten Wechselzahlungsauftrag über die Summe von insgesamt S 744.610,56 s. A. erhob die beklagte Partei Einwendungen. Sie brachte darin vor, die Wechsel seien ungültig, weil es nach dem italienischen Valutengesetz erforderlich sei, daß sie in Italien mit Stempelmarken versehen un... mehr lesen...
Begründung: Beide Parteien erzeugen und vertreiben Büro- und Kopierpapier. Die Klägerin stellt es aus Altpapier her. Der Produktmanager der Beklagten, Ing. Peter A***, verfaßte am 12.9.1985 ein Schriftstück, in welchem er unter der Überschrift: "Gefahren im Recyclingpapier - Altpapier nutzt nicht dem Wald" ua nachstehende Behauptungen aufstellte (Beilage A): "Die Bezeichnung 'umweltfreundliches Papier' für Schreib-, Druck- und Kopierpapiere, die durch Recycling von Altpapier herge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte hat am 18.12.1984 in ihrem Reformhaus am Trauntor in Gmunden eine Packung Ginsengkapseln extrastark an einen privaten Käufer verkauft. Am gleichen Tag hat sie auf dem Wochenmarkt in Gmunden, Sailergasse, auf ihrem mobilen Stand eine Packung Original Korea Ginseng-Kapseln extrastark und eine Packung Teufelskralle Extrakt-Kapseln an einen privaten Käufer verkauft. Im Revisionsverfahren ist unbestritten, daß es sich dabei um Arzneimittel im Sinne des... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte vertreibt Preisauszeichnungsgeräte. Er veröffentlichte in der Zeitschrift "Regal", Jahrgang 12, Nr. 12 (Dezember 1985), unter der Überschrift: "So günstig war Preisauszeichnung noch nie" ein Inserat, in welchem er unentgeltliche Zugaben, nämlich - je nach der Menge der abgenommenen Etikettiergeräte - steigende Stückzahlen von Obstbeuteln, Tragetaschen und Etiketten, ankündigte (Beilage B). Auf Grund dieses - auch vom Beklagten nicht bestrittenen - Sachverh... mehr lesen...
Begründung: Die erstbeklagte "R*** & SÖHNE" KG betreibt in den Standorten Wien 1., Graben 15, und Vösendorf/SCS den Handel mit Geschirr, Hotel- und Großküchenzubehör, Keramik und Porzellan; Gegenstand des Unternehmens der zweitbeklagten "Wilhelm R*** Gesellschaft mbH & Co KG" mit den Standorten Wien 1., Habsburgergasse 2, und Vösendorf/SCS ist der Handel mit Damen- und Herrenoberbekleidung, insbesondere Rodier-Textilwaren. Die Erstbeklagte hat bis zum Jänner 1985 eine Hote... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIIUWG §14 B1UWG §14 B2UWG §14 B3
Rechtssatz: Eine wirtschaftliche Verbindung für sich allein nimmt den beteiligten Mitbewerbern oder Verbänden noch nicht das Recht zur selbständigen Klageführung. Entscheidungstexte 4 Ob 402/85 Entscheidungstext OGH 04.02.1986 4 Ob 402/85 Veröff: SZ 59/25 = ÖBl 1986,192 4 Ob 402/... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1UWG §14 B1UWG §14 B2§226 IV ZPO
Rechtssatz: Der nach § 14 UWG Klageberechtigte braucht regelmäßig nicht abzuwarten, ob ein anderer Berechtigter mit einer auf Grund desselben Sachverhaltes erhobenen Unterlassungsklage zum Ziel kommt; sein Rechtsschutzbedürfnis fällt auch nicht allein dadurch weg, dass andere Mitbewerber oder Verbände bereits einen Exekutionstitel auf Unterlassung der in Rede stehenden Wettbewerbshandlung erwirkt ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 B2
Rechtssatz: Das Gesetz zieht in § 14 UWG den Kreis der zur Unterlassungsklage Berechtigten bewußt sehr weit; es trägt damit der Tatsache Rechnung, daß "gewisse Begehungsarten unlauteren Wettbewerbs nicht bloß ein einzelnes Unternehmen beeinträchtigen, sondern zugleich die Interessen aller im Wettbewerbsverhältnis stehenden Unternehmer bedrohen, denen deshalb die Möglichkeit geboten werden muß, selbst zur Abwehr zu schreiten". ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte befaßt sich mit dem Handel und dem Einbau von Kunststoffenstern, insbesondere zur Sanierung von Altbauten. Er verteilte im Juli und August 1983 einen Werbeprospekt für "Rot-Ring-Fenster", welche nach dem neuesten Stand der Kunststofftechnik entwickelt worden seien und eine Reihe von - im einzelnen angeführten - Vorteilen böten. Die erste Seite dieses Prospektes enthielt (u.a.) in großen, auffallenden Buchstaben die Behauptung: "Wir sind die Nummer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrte, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, es zu unterlassen, beim Vertrieb von Süßwaren Aktionsangebote anzukündigen, die aus einer Reihe von Süßwaren sowie einem Non-Food-Artikel - beispielsweise einem Fahrrad, einem Orientteppich, einer Superflor-Decke oder einem Elektroschneider - bestehen, wenn für den Non-Food-Artikel ein Einzelpreis angegeben wird, der genau dem für das Gesamtangebot eingeräumten Aktionsrabatt entspricht ode... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist ein engetragener Verein, der sich mit der Förderung und Sicherung des marktwirtschaftlichen Wettbewerbs befaßt. Vereinszweck ist nach den Statuten die Erreichung des eingangs genannten Zieles, die Bekämpfung aller Erscheinungsformen unlauteren Wettbewerbs, auch durch Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen nach § 14 UWG. Der Beklagte betreibt einen Einzelhandel mit Sport- und Textilwaren über zwei Geschäfte in Gmunden und Vöcklabruck. Das E... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, ob das Angebot eines vollstreckbaren Vergleiches die Wiederholungsgefahr auch dann beseitigt, wenn es erst nach dem Abschluß des Sicherungsverfahrens erklärt wird, ist hier nicht entscheidungswesentlich: Hat der Kläger Unterlassung und Urteilsveröffentlichung beantragt, dann reicht das Angebot eines vollstreckbaren Unterlassungsvergleiches allein in der Regel nicht aus (SZ 52/94 = ÖBl. 1980, 7 ua.); nur ein ganz o... mehr lesen...
Norm: UWG §14 B4
Rechtssatz: Voraussetzungen für die Anerkennung der Klagelegitimation sogenannter "Prozessvereine" oder "Wettbewerbsvereine" (mit ausführlicher
Begründung: ). Entscheidungstexte 4 Ob 382/85 Entscheidungstext OGH 10.12.1985 4 Ob 382/85 Veröff: JBl 1986,251 = GRURInt 1986,656 (Knaak) = ÖBl 1986,9 = MR 1986,24 (mit Anmerkung S 11) = RdW 1986,80 ... mehr lesen...
Norm: RabG §12UWG §14 AUWG §14 B3
Rechtssatz: Für die Fragen, ob eine Vereinigung (ein Verband) eine Tätigkeit zur Förderung gewerblicher Belange (Interessen) auch tatsächlich ausüben muß und ob dazu die Verfolgung von Wettbewerbsverstößen ausreicht, besteht zwischen Vereinigungen nach § 14 UWG nach Verbänden nach § 12 Abs 1 RabG kein Unterschied, sodaß auch die nach § 14 UWG entwickelten Grundsätze herangezogen werden können. ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 B3
Rechtssatz: Die Zuerkennung des Klagerechts an Wirtschaftsverbände und Interessenverbände beruht auf der Erwägung, daß Wettbewerbsverstöße auch im öffentlichen Interesse bekämpft werden müssen und ihre Verfolgung nicht ausschließlich dem Verletzten überlassen werden kann, zumal dieser wegen des Prozeßrisikos einen Wettbewerbsprozeß oft gar nicht wagen kann und das Einschreiten angesehener und sachkundiger Körperschaften besonde... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist ein privater Verein mit dem Sitz in Wien. Ihr Tätigkeitsbereich erstreckt sich nach den Statuten auf ganz Österreich. Punkt 2. der Vereinsstatuten lautet: "Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt: Die Beobachtung des Handels hinsichtlich von Verstößen gegen den lauteren Wettbewerb, insbesondere den Kampf gegen schädigende Praktiken im Wirtschaftsleben und die Verstöße gegen bestehende gesetzliche Normen diesbezüglic... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Verein entsandte den Testkäufer Kurt H*** am 21.9.1984 in das Geschäftslokal des Beklagten, der in Graz, Neutorgasse 31 den Handel mit Juwelen, Gold- und Silberwaren betreibt. Kurt H*** interessierte sich für einen Wecker, der mit S 700,-- ausgepreist war, und ersuchte um einen Preisnachlaß. Der Beklagte gewährt Kurt H*** einen Preisnachlaß von S 60,-- (9,14 %), sodaß dieser den Wecker um S 640,-- kaufte. Die klagende Partei, die sich als Verein zur B*** D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin besitzt eine Gewerbeberechtigung zur Ausübung des Gewerbes Kunststeinerzeuger gemäß § 94 Z 43 GewO 1973 und betreibt in Preßbaum einen Kunststeinerzeugungsbetrieb, in dessen Rahmen sie auch Grabsteine und Grabdenkmäler herstellt und verkauft. Der Beklagte ist Inhaber einer Konzession zum Betrieb des Steinmetzmeistergewerbes und betreibt dieses in Tulln. Er beschäftigt sich ebenfalls mit der Herstellung von Grabsteinen und Grabdenkmälern. Die Klägeri... mehr lesen...
Begründung: Die klagende A B AG befaßt sich (ua) mit der Abwicklung des nationalen und internationalen Fernschreibverkehrs. Die beklagte C D E Ltd. (F) bemüht sich seit dem Frühjahr 1984, in die Abwicklung des Telex-Verkehrs von Österreich nach übersee eingeschaltet zu werden. Sie hat deshalb an einen Großteil der österreichischen Fernschreibteilnehmer ein Fernschreiben gerichtet, welches (ua) nachstehende Werbebehauptungen enthält (Beilagen A, C): 'Mit Hilfe unseres Hauptbüros in D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der K l ä g e r ist als Flugkapitän im Unternehmen der beklagten Partei angestellt. Er begehrt mit der vorliegenden Klage, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, bei der Erstellung der den Kläger betreffenden Einsatzpläne es zu unterlassen, Abwesenheiten des Klägers von Wien in der Dauer von mehr als sechs aufeinanderfolgenden Tagen vorzusehen. Mit diesem Hauptbegehren verbindet er folgende Eventualbegehren: 1. 'Es ist der beklagten Partei nicht gestattet, be... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei beantragt zur Sicherung ihres gleichlautenden Unterlassungsbegehrens, dem Beklagten mit einstweiliger Verfügung zu verbieten, beim Einzelhandel mit Artikeln des täglichen Bedarfs, insbesondere beim Letztverbrauchergeschäft mit Haushaltselektrogeräten, einen 3 % übersteigenden Barzahlungsnachlaß und/oder einen Sonderpreis, der gegen Vorweis eines Ausfolgescheines eines Gewerbetreibenden für Artikel außerhalb dessen Wiederverkaufsprogramms oder Anlageve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte GmbH übt das konzessionierte Gewerbe eines Immobilienmaklers gemäß § 130 VI, § 259 GewO aus. Sie veröffentlichte in der 'Neuen Kronen-Zeitung' vom 10.3.1984 nachstehende Anzeige: 'Eichgraben: 2000 m 2 sonniger Garten (Baugrund) am Waldesrand, mit winterfestem Holzhäuschen (vollmöbliert), Swimmingpool. Besichtigung durch Realbüro am Sonntag, 11.3., von 10 bis 17 Uhr, H-Straße 14'. Ein inhaltsgleiches Inserat der Beklagten erschien am selben Tag auch... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und seine während des Verfahrens am 24.Februar 1981 verstorbene Ehegattin, die ursprüngliche Zweitklägerin Adelinde A, waren je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 1177 in der Katastralgemeinde C mit dem Einfamilienhaus Am Hochsteg Nr.6. Der Nachlaß nach Adelinde A wurde noch vor Schluß der Verhandlung in erster Instanz mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes D vom 23.November 1981, A 131/81-19, dem erblasserischen Witwer Rudolf A zu drei Sechstel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte hat auf Grund des Vergleiches vom 1. März 1983 das Recht, mit Fahrzeugen aller Art bis zu 2,5 m Breite über das Grundstück der Kläger Nr. 852/4 der EZ 85 KG Pernau zu ihrer Liegenschaft EZ 86 KG Pernau zu fahren. Ein Recht, auf dem Grundstück der Kläger zu halten oder dort Ladetätigkeiten durchzuführen, steht der Beklagten nicht zu. Am 30. November 1983 wurden der Beklagten von der Fa. C Möbel zugestellt. Die Zusteller versuchten, über das Grundstüc... mehr lesen...