Norm: MschG §10 Abs1UWG §14 A2
Rechtssatz: Für die Wiederholungsgefahr spricht die Vermutung, dass derjenige, welcher gegen das UWG verstoßen hat, hiezu neuerlich geneigt sein wird. Er hat daher jene besonderen Umstände darzutun, die eine Wiederholung seiner Handlung als völlig ausgeschlossen oder doch äußerst unwahrscheinlich erscheinen lassen. Entscheidungstexte 4 Ob 306/74 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: KartG 1959 §36 Abs1KartG 1972 §100UWG §14 A1ZPO §226 IIIB
Rechtssatz: Wird das Unterlassungsbegehren auf den Verstoß gegen eine Nettopreisverordnung gestützt, so schadet es nichts, wenn zwar die in der Klagserzählung zitierte im Zeitpunkt des behaupteten Wettbewerbsverstoßes bereits außer Kraft war, eine inhaltlich gleiche Nettopreisverordnung aber galt. Entscheidungstexte 4 Ob 306/74... mehr lesen...
Norm: UWG §14 B1UWG §14 B2UWG §18
Rechtssatz: Aktivlegitimation des persönlich haftenden Gesellschafters einer Personalgesellschaft (hier Komplementär) zur Unterlassungsklage bei Wettbewerbsverstößen eines Gesellschafters, die sich gegen die Gesellschaft richten. Entscheidungstexte 4 Ob 330/73 Entscheidungstext OGH 05.03.1974 4 Ob 330/73 ... mehr lesen...
Norm: EO §355 IEO §355 XIVUWG §14 A1ZPO §226 IIB4
Rechtssatz: Bestimmtes Unterlassungsgebot, die den Kläger konkurrenzierende Tätigkeit zu unterlassen, wenn der Begriff der Konkurrenzierung seine nähere Bestimmtheit durch die Art der Geschäftstätigkeit des Klägers erhält. Entscheidungstexte 4 Ob 330/73 Entscheidungstext OGH 05.03.1974 4 Ob 330/73 ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 B2
Rechtssatz: Das Klagerecht nach § 14 UWG setzt ein konkretes Wettbewerbsverhältnis nicht voraus. Nur wenn praktisch jede Möglichkeit einer Schädigung oder eines Zusammenstoßes im Wettbewerb fehlt, ist ein Rechtsschutzbedürfnis zu verneinen. Entscheidungstexte 4 Ob 331/73 Entscheidungstext OGH 29.01.1974 4 Ob 331/73 Beisatz: "Eisenthürer". (T1) Veröff: ÖBl 1974,... mehr lesen...
Norm: AusvV §1UWG §14 A2
Rechtssatz: Für die Berechtigung des Unterlassungsanspruches genügt auch ein einmaliger Verstoß, wenn Umstände, welche eine Wiederholung bei vernünftiger Abwägung der Umstände des Falles aller Voraussicht nach ausschließen würden, nicht vorliegen (ausverkaufsähnliche Veranstaltung). Entscheidungstexte 4 Ob 332/73 Entscheidungstext OGH 11.12.1973 4 Ob 332/... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C5cUWG §2 Abs1 Z2 A4UWG §14 B1UWG §14 B2
Rechtssatz: Ein Gewerbetreibender kann sich gegen unlautere Werbemittel eines Mitbewerbers mit dem Unterlassungsanspruch selbst dann wenden, wenn seine eigene Werbung ebenfalls nicht einwandfrei ist. Entscheidungstexte 4 Ob 336/73 Entscheidungstext OGH 27.11.1973 4 Ob 336/73 Veröff: JBl 1974,209 = ÖBl 1974,87 ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C5cUWG §2 Abs1 Z2 A4UWG §14 B1UWG §14 B2UWG §28UWG §34
Rechtssatz: Ein Mitwerber ist, auch wenn er selbst einen gleichartigen Verstoß gegen § 28 UWG begangen hat, zur Klage im Sinne der §§ 14, 34 UWG berechtigt. Entscheidungstexte 4 Ob 336/73 Entscheidungstext OGH 27.11.1973 4 Ob 336/73 Veröff: JBl 1974,209 = ÖBl 1974,87 4 Ob 374... mehr lesen...
Norm: EO §381 AUWG §14 A1UWG §24UWG §28UWG §34 Abs2
Rechtssatz: Ein Unterlassungsanspruch wegen Verstoßes gegen § 28 UWG kann durch EV nicht anders gesichert werden als durch das an den Gegner der gefährdeten Partei gerichtete Verbot einzelner Handlungen (§382 Z 5 EO). Mit der EV nach § 24 UWG können auch Maßnahmen getroffen werden, die sich teilweise mit dem zu sichernden Begehren decken. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 B3
Rechtssatz: Die beanstandeten Wettbewerbshandlungen müssen in den satzungsgemäßen Zweck des Verbandes eingreifen, also die vom Verband zu vertretenden wirtschaftlichen Interessen berühren. Entscheidungstexte 4 Ob 334/73 Entscheidungstext OGH 06.11.1973 4 Ob 334/73 Beisatz: Markenartikelverband (T1) Veröff: ÖBl 1974,65 4 Ob 3... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1UWG §24
Rechtssatz: Die Aufnahme des Rechtsgrundes in den
Spruch: der einstweiligen Verfügung, die einen Unterlassungsanspruch sichert, ist an sich nicht notwendig. Entscheidungstexte 4 Ob 333/73 Entscheidungstext OGH 30.10.1973 4 Ob 333/73 Veröff: ÖBl 1974,63 Kallinger European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A2
Rechtssatz: Es kommt darauf an, wie sich der Verletzer im konkreten Fall verhält. Alle Anzeichen, die auf seine Willensrichtung schließen lassen, es nicht beim bisherigen Eingriff bewenden zu lassen, sind hiebei zu verwerten. Entscheidungstexte 4 Ob 326/73 Entscheidungstext OGH 25.09.1973 4 Ob 326/73 Beisatz: Kitekat (T1) Veröff: ÖBl 1974,105 ... mehr lesen...
Norm: LMG 1951 §11UWG §14 A1
Rechtssatz: Wird als "Williams - Brand" "reines Naturprodukt" ein mit Wasser trinkfertig gemachtes Birnen - Edelbranntweindestillat in Verkehr gebracht, so kann nur die Unterlassung der Bezeichnung "reines Naturprodukt" begehrt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 317/73 Entscheidungstext OGH 05.06.1973 4 Ob 317/73 Veröff: ÖBl 1974,33 ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A2
Rechtssatz: Bloße Belehrungen der Angestellten und Untersagung von Wettbewerbsverstößen durch den Dienstgeber allein können die Wiederholungsgefahr noch nicht ausschließen. Gerade die Tatsache, dass das Verbot wettbewerbswidriger Handlungen übertreten wurde, begründet die Besorgnis weiterer Beeinträchtigungen. Entscheidungstexte 4 Ob 344/72 Entscheidungstext OGH 03.1... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A2
Rechtssatz: Die Wiederholungsgefahr kann unter Umständen dann ausgeschlossen sein, wenn der Wettbewerbsverstoß der Beklagten auf einem Irrtum beruhte und der Beklagte von sich aus - etwa durch Berichtigung des Fehlers - eine Handlung gesetzt hat, die seine Sinnesänderung nach außen klar erkennen läßt. Die Vermutung spricht für das Bestehen einer Wiederholungsgefahr; es ist Sache des Verletzters, diese Vermutung zu widerlegen. ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1
Rechtssatz: Wird nur das an den Tag gelegte rechtswidrige Verhalten verboten, bedarf es im
Spruch: keines Hinweises, unter welchen anderen Umständen dieses Verbot nicht gelten solle. Entscheidungstexte 4 Ob 325/72 Entscheidungstext OGH 06.06.1972 4 Ob 325/72 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1ZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Ein ganz allgemein auf Unterlassung "abfälliger Äußerungen welcher Art immer" gerichtetes Begehren ist nicht hinlänglich bestimmt. Entscheidungstexte 4 Ob 323/72 Entscheidungstext OGH 30.05.1972 4 Ob 323/72 4 Ob 2283/96f Entscheidungstext OGH 29.10.1996 4 Ob 2283/96f Auch; Beisatz: Ein Verbot... mehr lesen...
Norm: UWG §14 B1
Rechtssatz: Aktivlegitimation eines Gesellschafters der von einer gegen § 7 UWG verstoßenden Änderung betroffenen OHG. Entscheidungstexte 4 Ob 323/72 Entscheidungstext OGH 30.05.1972 4 Ob 323/72 Veröff: ÖBl 1972,152 4 Ob 375/77 Entscheidungstext OGH 27.09.1977 4 Ob 375/77 Veröff: ÖBl 1978,66 ... mehr lesen...
Die Erstbeklagte ist eine offene Handelsgesellschaft, die Zweitbeklagte eine ihrer Gesellschafterinnen. In einem von der Erstbeklagten an ÖBB-Bedienstete verteilten Rundschreiben heißt es ua: "Bekleidung vom Erzeuger billigerÜ Der anhängende Einkaufs-Berechtigungsschein ermöglicht den direkten Einkauf beim Erzeuger. Das bedeutet: Sie kaufen die beste Qualität billiger als anderswo ..." Auch der beigefügte "Einkaufsberechtigungsschein" enthält den Satz: "Dieser Schein berechtigt Sie ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 B2UWG §14 B3
Rechtssatz: Nach § 14 UWG haben die Mitbewerber und die Wirtschaftsverbände selbständige, voneinander unabhängige Ansprüche, so dass es durchaus zulässig ist, dass wegen ein und desselben Wettbewerbsverstoßes mehrere Kläger auftreten. Die Meinung, dass ein Wirtschaftsverband bei Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen nach dem UWG als Vertreter und anstelle des einzelnen Unternehmens auftrete und damit diesem ein K... mehr lesen...
Der Kläger behauptet, daß die Beklagte mehrmals in der Kronenzeitung Inserate erscheinen lassen habe, die als "öffentliche Kundmachung" bezeichnet waren und in denen angekundigt wurde, sie verkaufe wegen Schließung ihres Perückengeschäftes Perücken zu verbilligten Preisen, nämlich bis zu 80% unter dem Wert. Die Beklagte habe keine behördliche Genehmigung für die Veranstaltung eines Ausverkaufes gehabt. Die Behauptung, daß die Perücken zu besonders günstigen Preisen, nämlich 80% unter ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A2
Rechtssatz: Keine Wiederholungsgefahr, wenn sich der Beklagte vom Wettbewerbsverstoß, sobald er ihm bekannt wird, distanziert und weder bestreitet, dass ein solcher objektiv vorliegt, noch ein Recht zum beanstandeten Verhalten behauptet und auch Maßnahmen trifft, dass der unterlaufene Fehler berichtigt wird (hier: Druckfehler in einem Werbeinserat). Entscheidungstexte 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 B3
Rechtssatz: Wenn eine Interessenvereinigung - hier der Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb - nicht auf Angehörige eines bestimmten Berufszweiges beschränkt ist und nach ihrer Satzung Handlungen gegen den unlauteren Wettbewerb bekämpfen soll, ist sie nach § 14 UWG zur Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen legitimiert, ohne nachweisen zu müssen, dass sie Mitglieder besitzt, die im Sinn des § 14 UWG Mitbewerber des Bekl... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A2
Rechtssatz: Wiederholungsgefahr, wenn das Verhalten des Beklagten keine ausreichende Sicherheit gegen Wiederholungen seiner Gesetzesverstöße bietet. Entscheidungstexte 4 Ob 366/71 Entscheidungstext OGH 23.11.1971 4 Ob 366/71 Veröff: ÖBl 1972,130 4 Ob 405/78 Entscheidungstext OGH 16.01.1979 4 Ob 405/78 ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A2
Rechtssatz: Hat derjenige, der sich gegen das UWG vergangen hat, von sich aus eine Handlung gesetzt, die auch nach außen hin klar erkennen läßt, daß es ihm mit seiner Sinneswendung, künftig die verpönte Handlung zu unterlassen, ernst ist, dann kann von einer Wiederholungsgefahr nicht mehr ausgegangen werden. Entscheidungstexte 4 Ob 344/71 Entscheidungstext OGH 07.09.... mehr lesen...
Norm: JN §1 C9cUWG §14 A1
Rechtssatz: Über einen auf das UWG gestützten Unterlassungsanspruch haben die ordentlichen Gerichte zu entscheiden. Welche Ziele der Kläger damit verfolgt, ist für die Beurteilung der Zulässigkeit des Rechtsweges ebenso gleichgültig, wie die Frage, ob durch das beantragte Urteil die Wirksamkeit einer verwaltungsbehördlichen Entscheidung aufgehoben werden soll. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A2
Rechtssatz: Der Auftrag an einen Angestellten, sich künftig jeder Äußerung an einen bestimmten Konkurrenten zu enthalten, reicht nicht aus, um die Gefahr einer Wiederholung herabsetzender Äußerungen dieses Angestellten auszuschalten. Entscheidungstexte 4 Ob 325/71 Entscheidungstext OGH 07.09.1971 4 Ob 325/71 Veröff: ÖBl 1972,43 ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1UWG §28
Rechtssatz: Auch die einen Bestandteil einer gegen § 28 UWG verstoßenden Werbeaktion bildende Preisverteilung ist gesetzwidrig, wenn der Werbende daraus noch Vorteile seines wettbewerbswidrigen Verhaltens erlangen kann. Um das zu verhindern, kann auch die zur Werbeaktion gehörende Preisverteilung verboten werden. Entscheidungstexte 4 Ob 342/71 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: UWG §14 A1
Rechtssatz: Das Gericht hat nicht darüber zu entscheiden, ob eine von ihm als gesetzwidrig erkannte Werbeaktion allenfalls in einer anderen Form zulässig wäre. Entscheidungstexte 4 Ob 342/71 Entscheidungstext OGH 07.09.1971 4 Ob 342/71 Veröff: ÖBl 1971,155 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C2UWG §1 C5aUWG §1 D5aUWG §14 A1UWG §14 C
Rechtssatz: Unterlassungsanspruch nach dem Wettbewerbsrecht setzt kein Verschulden des Handelnden voraus. Es genügt, dass sein Verhalten objektiv gegen § 1 UWG verstoßen hat und dem Verletzer dieser Sachverhalt bekannt war oder bekannt sein musste. Entscheidungstexte 4 Ob 333/71 Entscheidungstext OGH 13.07.1971 4 Ob 333... mehr lesen...