RS OGH 1977/11/22 4Ob377/77

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Veröffentlicht am 22.11.1977
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Norm

ABGB §43 A
PartG §9 B1
UWG §14 A1

Rechtssatz

Die Zulassung des Wahlvorschlages durch die zuständige Wahlbehörde ist für die Berechtigung des erhobenen Unterlassungsanspruches nicht wesentlich, weil es nicht darauf ankommt, ob der Wahlvorschlag den Bestimmungen der Wahlordnung gerecht wurde, sondern ob durch die Verwendung des Namens der Wahlgemeinschaft ein subjektibes Privatrecht - Wahlgemeinschaft Melk - Wedl.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0009322

Dokumentnummer

JJR_19771122_OGH0002_0040OB00377_7700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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