Norm
UWG §14 A2Rechtssatz
Allein der Umstand, daß unter den in den letzten Jahren von österreichischen Tageszeitungen veranstalteten Preisausschreiben niemals zwei vollkommen gleiche waren, schließt die Möglichkeit einer unveränderten Wiederholung des beanstandeten Preisausschreibens keinesfalls aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0079553Dokumentnummer
JJR_19771018_OGH0002_0040OB00384_7700000_002