RS OGH 1977/10/18 4Ob384/77

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Veröffentlicht am 18.10.1977
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Norm

UWG §14 A2

Rechtssatz

Allein der Umstand, daß unter den in den letzten Jahren von österreichischen Tageszeitungen veranstalteten Preisausschreiben niemals zwei vollkommen gleiche waren, schließt die Möglichkeit einer unveränderten Wiederholung des beanstandeten Preisausschreibens keinesfalls aus.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 384/77
    Entscheidungstext OGH 18.10.1977 4 Ob 384/77

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0079553

Dokumentnummer

JJR_19771018_OGH0002_0040OB00384_7700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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