Der Beschwerdeführer überreichte beim Meldeamt der Marktgemeinde Velden/Wörthersee am 6. April, 11. April und 22. August 1988 jeweils ein seinen Briefkopf und den Titel "Zwischenbericht" tragendes Schriftstück, mit dem (in Form der Worte "erbitten Meldeauskunft" bzw. "erbitten Geburtsdaten") um Bekanntgabe der Anschrift bzw. des Geburtsdatums der im Schriftstück jeweils durch Anführung von Namen und (früherer) Anschrift bzw. Geburtsdatum bezeichneten Person ersucht wird. Das Finan... mehr lesen...
Im Verfahren über den Antrag der Z-GmbH auf Registrierung der Marke "P" (Am nn1/87) hielt das Österreichische Patentamt (Rechtsabteilung) der Anmelderin mit Amtsschreiben vom 22. September 1987 unter Fristsetzung zur Äußerung vor, daß es sich um einen der Unterscheidungskraft entbehrenden Slogan handle. Dagegen nahm die durch den Beschwerdeführer anwaltlich vertretene Anmelderin mit dem am 20. Jänner 1988 beim Österreichischen Patentamt überreichten Schriftsatz vom 19. Jänner 1988 Ste... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP6 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 337;
Rechtssatz: Eine Eingabe iSd § 14 TP 6 Abs 1 GebG ist ein schriftliches Anbringen, wodurch ein bestimmtes Verhalten einer Privatperson zur amtlichen Kenntnis gebracht oder im Interesse einer Privatperson eine Anordnung oder Verfügung der Beh innerhalb ihres gesetzlichen W... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP6 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 335;
Rechtssatz: Schriftliche Eingaben an die Meldeämter um Erteilung einer Auskunft betreffend Anschrift oder Geburtsdatum einer Person unterliegen der Gebührenpflicht gem § 14 TP 6 GebG (Hinweis E 12.11.1952, 2633/50, VwSlg 666 F/1952). European Case ... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP6 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 335;
Rechtssatz: Für die Gebührenpflicht einer Meldeanfrage ist es bedeutungslos, ob der Einschreiter beim Meldeamt persönlich vorspricht und auch die Meldeauskunft persönlich entgegennimmt, sowie daß die Anfrage lediglich aus Vereinfachungsgründen schriftlich überreicht wurde... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP6 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 337;
Rechtssatz: Eine Eingabe kann zwar auch einen Antrag enthalten; allein das Fehlen eines Antrages nimmt einer Schrift aber nicht die Eigenschaft einer Eingabe iSd § 14 TP 6 GebG (Hinweis E 1.12.1976, 288, 289/75, VwSlg 5051 F/1976). European Case La... mehr lesen...
Mit dem am 29. September 1987 urkundlich errichteten Kaufvertrag erwarb der Beschwerdeführer von E Miteigentumsanteile an den Liegenschaften EZ 614 und EZ 624 der KG T um einen Kaufpreis von S 200.000,--. Mit Punkt XI. der Vertragsurkunde erklärten beide Vertragsteile, Rechtsanwalt D unwiderruflich zu beauftragen, alle zur grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Schritte zu unternehmen und die entsprechenden Urkunden zu zeichnen, und ihn zu bevollmächtigen, alle... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer brachte bei der Grundverkehrslandeskommission Salzburg zunächst einen Antrag auf grundverkehrsbehördliche Zustimmung zu einem Kaufvertrag ein. In der Folge legte er - offenbar auf Aufforderung durch die Behörde - einen aus sechs Bogen bestehenden, nicht mit Stempelmarken versehenen Grundbuchsauszug vor, den er mit Begleitschreiben vom 27. August 1987 erläuterte. Das Finanzamt setzte gemäß § 14 TP 5 Abs. 1 GebG eine Gebühr für sechs Beilagen, bestehend aus insg... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP5 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 124;
Rechtssatz: Der Gebührenpflicht unterliegen auch Beilagen, die im Zusammenhang mit einer gebührenpflichtigen Eingabe nachgereicht werden (Hinweis E 27.6.1956, 511/56, VwSlg 1452 F/1956). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP5 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 124;
Rechtssatz: Der Umstand, daß die Beibringung von Beilagen über behördlichen Auftrag oder auch nur über behördlichen Wunsch erfolgt, ändert nichts an der Gebührenpflicht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989150061.X02 ... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP5 Abs1;GebG 1957 §14 TP5 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 124;
Rechtssatz: § 14 TP 5 Abs 2 GebG nimmt Schriften, die nach dem GJGebG bzw dem GGG gestempelt wurden, nicht von der Gebührenpflicht nach § 14 TP 5 Abs 1 GebG aus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:198... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP5 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 124;
Rechtssatz: Maßgeblich für die Gebührenpflicht einer Beilage ist, daß die Vorlage der Urkunde in der offensichtlichen Absicht erfolgt, das Vorbringen in der Eingabe zu stützen oder zu ergänzen (Hinweis E 27.1.1966, 151/65, VwSlg 3400 F/1966), mit anderen Worten, die Errei... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §1;GebG 1957 §14 TP13 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 122;
AnwBl 9/1990, S 512;
Rechtssatz: Das GebG geht grundsätzlich davon aus, daß dort, wo mehrere Personen in der gleichen rechtlichen Eigenschaft an einem nach außen einheitlichen gebührenpflichtigen Vorgang beteiligt sind, die Gebühr so oft zu entrichten ist, ... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP6 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 124;
Rechtssatz: Das Privatinteresse des Einschreiters ist immer dann anzunehmen, wenn der Einschreiter bei Erfüllung des gestellten Begehrens irgendeinen ideellen oder materiellen Vorteil erreicht oder zu erreichen hofft (Hinweis E 12.2.1962, 2134/61, VwSlg 2589 F/1962). Es i... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP14 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 446; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0068/64 E 14. Dezember 1964 RS 1 Stammrechtssatz Eine dem Ausstellungswerber übergebende Schrift (hier: Bestätigung) ist bereits dann als ZEUGNIS iSd § 14 TP 14 Abs 1 GebG zu werten, wenn sie von vornherein nur gegenüber einer, vom Ausste... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: GebG 1957 §14 TP14 Abs1;GebG 1957 §14 TP14 Abs2 Z8;KFG 1967 §64 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 446;
Rechtssatz: Eine Bescheinigung, mit der das Österreichische Rote Kreuz die Teilnahme einer Person an einer Unterweisung bekundet, ist von der Gebühr gem § 14 TP 14 Abs 2 Z 8 GebG nicht befreit, weil es sic... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: GebG 1957 §14 TP14 Abs1;KFG 1967 §64 Abs2; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1990/6, S 328;
ÖStZB 1990, 446;
Rechtssatz: Eine Bescheinigung, mit der das Österreichische Rote Kreuz die Teilnahme einer Person an einer Unterweisung bekundet, unterliegt als Zeugnis der Gebührenpflicht, selbst wenn sie dem Ausstellungswerbe... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP1 Abs1 Z2 litb;
Rechtssatz: Die Tätigkeit eines öffentlichen Notars als Urkundsperson ist eine amtliche, aber keine behördliche. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988150099.X01 Im RIS seit 19.06.2001 mehr lesen...
Index: 27/02 Notare32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP1 Abs1 Z1;GebG 1957 §14 TP1 Abs1 Z2;NO 1871 §91;
Rechtssatz: Eine vom Notar selbst - nicht als Parteienvertreter, sondern gem § 91 NO - verfaßte, von ihm zu beglaubigende Abschrift ist nicht gem § 14 TP 1 Abs 1 Z 1 oder 2 GebG gebührenpflichtig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken41/02 Melderecht
Norm: GebG 1957 §12 Abs1;GebG 1957 §14 TP6 Abs1;MeldeG 1972 §12 Abs1;
Rechtssatz: Trotz Vorliegens mehrerer Ansuchen in einem Schriftsatz ist die Gebühr nur dann einmal zu entrichten, wenn die mehreren Ansuchen untereinander in einem Zusammenhang stehen. Ein Zusammenhang zwischen mehreren Ansuchen in diesem Sinn ist anzunehmen, wenn ein Bege... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP5 Abs1;GebG 1957 §5 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 414;
Rechtssatz: Besteht eine Beilage aus mehr als einem Blatt, so ist die Bogengebühr so oft zu entrichten, als das Flächenausmaß aller Blätter das Ausmaß 2 x 210 mm x 297 mm überschreitet. European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP6 Abs1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1989/10, S 623;
Rechtssatz: Der Inhalt des Privatinteresses ergibt sich aus der Abgrenzung vom öffentlichen Interesse bzw dem Interesse für die Allgemeinheit. Privates Interesse ist anzunehmen, wenn der Einschreiter bei Erfüllung des gestellten Begehrens irgendeinen ideellen oder ma... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP6 Abs1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1989/10, S 623;
Rechtssatz: Eingaben einer Partei an die Oberkommission für Jagdschäden und Wildschäden unterliegen der Gebührenpflicht des § 14 TP 6 Abs 1 GebG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988150041.X03 ... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP5 Abs1;GebG 1957 §5 Abs2;GebG 1957 §5; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 414;
Rechtssatz: § 5 GebG enthält die Anordnung, was unter dem Begriff "Bogen" zu verstehen ist; nämlich, daß bei Überschreiten des angeführten Normmaßes die festen Stempelgebühren im zweifachen Betrag zu entrichten sind und daß die Bogengebühr ... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP6 Abs1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1989/10, S 623;
Rechtssatz: Für die Gebührenpflicht nach § 14 TP 6 Abs 1 GebG ist nicht ausschließliches Privatinteresse des Einschreiters erforderlich, es genügt teilweise Privatinteresse. Selbst das Vorliegen öffentlicher Interessen in Konkurrenz mit Privatinteressen schließt die ... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP5 Abs1;GebG 1957 §5 Abs2;GebG 1957 §5 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 414;
Rechtssatz: Dem GebG sind die Begriffe HALBBOGEN und VIERTELBOGEN fremd. Ein Halbbogen, ein Viertelbogen usw sind gebührenrechtlich jeweils wie ein ganzer Bogen zu behandeln. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken41/02 Melderecht
Norm: GebG 1957 §12 Abs1;GebG 1957 §14 TP6 Abs1;MeldeG 1972 §12 Abs1;
Rechtssatz: Bei dem Ersuchen an eine Meldebehörde, Auskünfte über den Wohnort mehrerer verschiedener Personen zu erteilen, werden von der Beh mehrere Amtshandlungen begehrt, die untereinander in keinem Zusammenhang stehen (Hinweis auf E 9.10.1957, 1414/55). Mehrere gebühre... mehr lesen...
Index: 22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GJGebG 1962 §14 Abs1;GJGebG 1962 TP4;JN §57;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH kommt als Streitwert der Wert (Einheitswert) der Liegenschaft nur dann in Frage, wenn die Liegenschaft selbst Ziel des Klagebegehrens ist. Hingegen ist in mit der Verpflichtung zur Einwilligung in die Einverleibung der Löschung eines Hö... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §56;GebG 1957 §12 Abs1;GebG 1957 §14 TP6 Abs1;StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §82 Abs5;StVO 1960 §83; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1988/11, 631;
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 82 Abs 1 StVO, § 83 Abs 5 StVO und § 83 StVO lassen erkennen, dass Anträge auf Erteilung der in diese... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: GebG 1957 §12 Abs1;GebG 1957 §14 TP6 Abs1;StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §82 Abs5;StVO 1960 §83; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1988/11, 631;
Rechtssatz: Das in einer Eingabe enthaltene Ansuchen um Erteilung von mehreren Bewilligungen zur Anbringung von Zeitungsverkaufseinrichtungen an verschiedenen Standorten ... mehr lesen...