RS Vwgh 1989/3/6 88/15/0122

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.03.1989
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Index

32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
41/02 Melderecht

Norm

GebG 1957 §12 Abs1;
GebG 1957 §14 TP6 Abs1;
MeldeG 1972 §12 Abs1;

Rechtssatz

Bei dem Ersuchen an eine Meldebehörde, Auskünfte über den Wohnort mehrerer verschiedener Personen zu erteilen, werden von der Beh mehrere Amtshandlungen begehrt, die untereinander in keinem Zusammenhang stehen (Hinweis auf E 9.10.1957, 1414/55). Mehrere gebührenpflichtige Ansuchen liegen vor, wenn in einem Schriftsatz mehrere selbständige Amtshandlungen begehrt werden (Hinweis E 13.4.1972, 2082/71, VwSlg 4372 F/1972).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988150122.X01

Im RIS seit

06.03.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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