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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren StempelmarkenNorm
GebG 1957 §12 Abs1;Rechtssatz
Bei dem Ersuchen an eine Meldebehörde, Auskünfte über den Wohnort mehrerer verschiedener Personen zu erteilen, werden von der Beh mehrere Amtshandlungen begehrt, die untereinander in keinem Zusammenhang stehen (Hinweis auf E 9.10.1957, 1414/55). Mehrere gebührenpflichtige Ansuchen liegen vor, wenn in einem Schriftsatz mehrere selbständige Amtshandlungen begehrt werden (Hinweis E 13.4.1972, 2082/71, VwSlg 4372 F/1972).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988150122.X01Im RIS seit
06.03.1989