Index
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren StempelmarkenNorm
GebG 1957 §14 TP6 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 124;Rechtssatz
Das Privatinteresse des Einschreiters ist immer dann anzunehmen, wenn der Einschreiter bei Erfüllung des gestellten Begehrens irgendeinen ideellen oder materiellen Vorteil erreicht oder zu erreichen hofft (Hinweis E 12.2.1962, 2134/61, VwSlg 2589 F/1962). Es ist im Hinblick auf § 14 TP 6 Abs 1 GebG iZm der Gebührenpflicht von Eingaben zu prüfen; die Gebührenpflicht der einer gebührenpflichtigen Eingabe beigelegten Schriften hängt von der mit der Vorlage verfolgten Absicht ab.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150061.X04Im RIS seit
30.01.2002Zuletzt aktualisiert am
11.09.2008