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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren StempelmarkenNorm
GebG 1957 §14 TP6 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 337;Rechtssatz
Eine Eingabe iSd § 14 TP 6 Abs 1 GebG ist ein schriftliches Anbringen, wodurch ein bestimmtes Verhalten einer Privatperson zur amtlichen Kenntnis gebracht oder im Interesse einer Privatperson eine Anordnung oder Verfügung der Beh innerhalb ihres gesetzlichen Wirkungskreises veranlaßt werden soll.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150033.X04Im RIS seit
24.10.2001Zuletzt aktualisiert am
08.08.2008