RS Vwgh 1990/3/19 89/15/0033

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.03.1990
beobachten
merken

Index

32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

GebG 1957 §14 TP6 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 337;

Rechtssatz

Eine Eingabe iSd § 14 TP 6 Abs 1 GebG ist ein schriftliches Anbringen, wodurch ein bestimmtes Verhalten einer Privatperson zur amtlichen Kenntnis gebracht oder im Interesse einer Privatperson eine Anordnung oder Verfügung der Beh innerhalb ihres gesetzlichen Wirkungskreises veranlaßt werden soll.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989150033.X04

Im RIS seit

24.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.08.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten