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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren StempelmarkenNorm
GebG 1957 §14 TP6 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 335;Rechtssatz
Für die Gebührenpflicht einer Meldeanfrage ist es bedeutungslos, ob der Einschreiter beim Meldeamt persönlich vorspricht und auch die Meldeauskunft persönlich entgegennimmt, sowie daß die Anfrage lediglich aus Vereinfachungsgründen schriftlich überreicht wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989150099.X03Im RIS seit
30.01.2002Zuletzt aktualisiert am
12.11.2008