Tarife der festen Stempelgebühren für Schriften und Amtshandlungen.
1. | Amtliche Abschriften, wenn sie von anderen Behörden als Gerichten ausgestellt und beglaubigt werden, von jedem Bogen feste Gebühr …………... | 21 Euro, |
2. | nichtamtliche Abschriften, von den Parteien selbst verfasste, wenn sie von anderen Behörden als Gerichten beglaubigt werden, von jedem Bogen feste Gebühr …………………………………………………………………………. | 11 Euro. |
| vom ersten Bogen | |||
| feste Gebühr | |||
(1) 1. | Erteilung einer Befugnis oder Anerkennung einer Befähigung oder sonstigen gesetzlichen Voraussetzung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, sofern nicht unten besonders angeführt ……...…………………......... | 124 Euro, | ||
2. | Ernennung zum Notare, Handelsmakler, Zulassung als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, Eintragung als Rechtsanwalt oder Patentanwalt …… | 424 Euro, | ||
3. | Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft |
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a) | in den Fällen des § 10 StbG, soweit es sich nicht um solche des § 10 Abs. 4 StbG handelt, ……………………………………………….….in den Fällen des Paragraph 10, StbG, soweit es sich nicht um solche des Paragraph 10, Absatz 4, StbG handelt, ……………………………………………….…. | 1 448 Euro, | ||
b) | in den Fällen der §§ 10 Abs. 4, 11a Abs. 2, 11b oder 12 Abs. 2 StbGin den Fällen der Paragraphen 10, Absatz 4,, 11a Absatz 2,, 11b oder 12 Absatz 2, StbG | 322 Euro, | ||
c) | in den Fällen der §§ 12 Abs. 1 Z 3, 17 und 25 StbG ..…………in den Fällen der Paragraphen 12, Absatz eins, Ziffer 3,, 17 und 25 StbG ..………… | 322 Euro, | ||
d) | in anderen als in lit. a bis c genannten Fällen …..………………in anderen als in Litera a bis c genannten Fällen …..……………… | 1 126 Euro, | ||
4. | Bergführerbücher ………………….…………………………….…… | 24 Euro, | ||
5. | Trägerlegitimationen ………………………………………………… | 21 Euro, | ||
6. | Ausstellung eines Leichenpasses …………………………………….. | 124 Euro, | ||
7. | Bewilligung zur Enterdigung einer Leiche …………………………… | 124 Euro, | ||
8. | Erteilung einer bergrechtlichen Suchbewilligung oder Verlängerung von deren Geltungsdauer, Erteilung einer bergrechtlichen Bewilligung zum Suchen und Erforschen nichtkohlenwasserstofführender geologischer Strukturen …………………………………………………………… | 567 Euro, | ||
9. | a) | Verleihung einer Bergwerksberechtigung für ein Grubenmaß oder eine Überschar, Genehmigung der Übertragung einer Bergwerksberechtigung durch Rechtsgeschäft unter Lebenden … | 142 Euro, | |
b) | Anerkennung eines bergrechtlichen Gewinnungsfeldes, Erteilung einer bergrechtlichen Speicherbewilligung oder Genehmigung der Übertragung einer Speicherbewilligung durch Rechtsgeschäft unter Lebenden ………………………………………………………… | 1 181 Euro, | ||
10. | Bewilligung zur Änderung des Familiennamens oder des Vornamens | 567 Euro. | ||
1. | Auszüge aus Amtsschriften und amtlich verwahrten Privatschriften im allgemeinen wie amtliche Abschriften; |
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2. | Auszüge, Abschriften aus Personenstandsbüchern, aus Registern, Matriken sowie Bescheinigungen über Geburten, Aufgebote, Trauungen, Eintragungen einer Partnerschaft und Sterbefälle von jedem Bogen feste Gebühr ……………………………………. | 11 Euro. |
(Anm.: Z 3 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 144/2001)Anmerkung, Ziffer 3, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 144 aus 2001,) |
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jedochjedoch nicht mehr als 36 Euro je Beilage.
Tarifpost
6 EingabenTarifpost
7 Protokolle (Niederschriften)(1) 1. | Protokolle, die an Stelle einer Eingabe errichtet werden, unterliegen der für die Eingabe, die sie vertreten, in der Tarifpost 6 festgesetzten Gebühr. Dies gilt nicht für Protokolle, die Eingaben an die Gerichte vertreten; in Justizverwaltungsangelegenheiten jedoch nur, wenn hiefür eine Justizverwaltungsgebühr vorgesehen ist | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2. | Befunde und Vernehmungen anläßlich der Erteilung eines amtlichen Zeugnisses oder einer amtlichen Bewilligung auf Einschreiten von Privatpersonen von jedem Bogen feste Gebühr …….………………………. | 21 Euro; | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
(Anm.: Z 3 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 144/2001)Anmerkung, Ziffer 3, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 144 aus 2001,)
Tarifpost 8 Einreise- und Aufenthaltstitel
Tarifpost 9 Reisedokumente
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