Tarife der festen Stempelgebühren für Schriften und Amtshandlungen.
1. | Amtliche Abschriften, wenn sie von anderen Behörden als Gerichten ausgestellt und beglaubigt werden, von jedem Bogen feste Gebühr …………... | 14,30 Euro, |
2. | nichtamtliche Abschriften, von den Parteien selbst verfasste, wenn sie von anderen Behörden als Gerichten beglaubigt werden, von jedem Bogen feste Gebühr …………………………………………………………………………. | 7,20 Euro. |
| vom ersten Bogen | |||
| feste Gebühr | |||
(1) 1. | Erteilung einer Befugnis oder Anerkennung einer Befähigung oder sonstigen gesetzlichen Voraussetzung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, sofern nicht unten besonders angeführt ……...…………………......... | 83,60 Euro, | ||
2. | Ernennung zum Notare, Handelsmakler, Zulassung als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, Eintragung als Rechtsanwalt oder Patentanwalt …… | 285,90 Euro, | ||
3. | Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft |
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a) | in den Fällen des § 10 StbG, soweit es sich nicht um solche des § 10 Abs. 4 StbG handelt, ……………………………………………….….in den Fällen des Paragraph 10, StbG, soweit es sich nicht um solche des Paragraph 10, Absatz 4, StbG handelt, ……………………………………………….…. | 1 115,30 Euro, | ||
b) | in den Fällen der §§ 10 Abs. 4, 11a Abs. 2, 11b oder 12 Abs. 2 StbGin den Fällen der Paragraphen 10, Absatz 4,, 11a Absatz 2,, 11b oder 12 Absatz 2, StbG | 247,90 Euro, | ||
c) | in den Fällen der §§ 12 Abs. 1 Z 3, 17 und 25 StbG ..…………in den Fällen der Paragraphen 12, Absatz eins, Ziffer 3,, 17 und 25 StbG ..………… | 247,90 Euro, | ||
d) | in anderen als in lit. a bis c genannten Fällen …..………………in anderen als in Litera a bis c genannten Fällen …..……………… | 867,40 Euro, | ||
4. | Bergführerbücher ………………….…………………………….…… | 16,50 Euro, | ||
5. | Trägerlegitimationen ………………………………………………… | 14,30 Euro, | ||
6. | Ausstellung eines Leichenpasses …………………………………….. | 83,60 Euro, | ||
7. | Bewilligung zur Enterdigung einer Leiche …………………………… | 83,60 Euro, | ||
8. | Erteilung einer bergrechtlichen Suchbewilligung oder Verlängerung von deren Geltungsdauer, Erteilung einer bergrechtlichen Bewilligung zum Suchen und Erforschen nichtkohlenwasserstofführender geologischer Strukturen …………………………………………………………… | 382,60 Euro, | ||
9. | a) | Verleihung einer Bergwerksberechtigung für ein Grubenmaß oder eine Überschar, Genehmigung der Übertragung einer Bergwerksberechtigung durch Rechtsgeschäft unter Lebenden … | 95,60 Euro, | |
b) | Anerkennung eines bergrechtlichen Gewinnungsfeldes, Erteilung einer bergrechtlichen Speicherbewilligung oder Genehmigung der Übertragung einer Speicherbewilligung durch Rechtsgeschäft unter Lebenden ………………………………………………………… | 797 Euro, | ||
10. | Bewilligung zur Änderung des Familiennamens oder des Vornamens | 382,60 Euro. | ||
1. | Auszüge aus Amtsschriften und amtlich verwahrten Privatschriften im allgemeinen wie amtliche Abschriften; |
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2. | Auszüge, Abschriften aus Personenstandsbüchern, aus dem Partnerschaftsbuch, aus Registern, Matriken sowie Bescheinigungen über Geburten, Aufgebote, Trauungen, Eintragungen einer Partnerschaft und Sterbefälle von jedem Bogen feste Gebühr ……………………………………. | 7,20 Euro. |
(Anm.: 3 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 144/2001)Anmerkung, 3 aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 144 aus 2001,) |
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jedochjedoch nicht mehr als 21,80 Euro je Beilage.
Tarifpost
6 EingabenTarifpost
7 Protokolle (Niederschriften)(1) 1. | Protokolle, die an Stelle einer Eingabe errichtet werden, unterliegen der für die Eingabe, die sie vertreten, in der Tarifpost 6 festgesetzten Gebühr. Dies gilt nicht für Protokolle, die Eingaben an die Gerichte vertreten; in Justizverwaltungsangelegenheiten jedoch nur, wenn hiefür eine Justizverwaltungsgebühr vorgesehen ist | ||
2. | Befunde und Vernehmungen anläßlich der Erteilung eines amtlichen Zeugnisses oder einer amtlichen Bewilligung auf Einschreiten von Privatpersonen von jedem Bogen feste Gebühr …….………………………. | 14,30 Euro; | |
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5. | Protokolle (Niederschriften) über Verlosungen oder Auslosungen von Wertpapieren vom ersten Bogen feste Gebühr ………………………….….. | 107,80 Euro; | |
6. | Protokolle über die Aufnahme eines Wechsel(Scheck)protestes, wenn sie vom Notar aufgenommen werden ………………………………………..… | 14,30 Euro. | |
Tarifpost
8 Einreise- und AufenthaltstitelTarifpost
9 Reisedokumente1. | gewöhnlicher Reisepass, Fremdenpass, Konventionsreisepass …..…………….. | 75,90 Euro |
2. | Reisepass gemäß § 17 Abs. 2 erster Satz Passgesetz .....……………....……..….Reisepass gemäß Paragraph 17, Absatz 2, erster Satz Passgesetz .....……………....……..…. | 100 Euro |
2a. | Reisepass gemäß § 17 Abs. 2 zweiter Satz Passgesetz ……..………………..….Reisepass gemäß Paragraph 17, Absatz 2, zweiter Satz Passgesetz ……..………………..…. | 220 Euro |
3. | Reisepass gemäß § 8 Abs. 5 Passgesetz ………………………………………....Reisepass gemäß Paragraph 8, Absatz 5, Passgesetz ……………………………………….... | 30 Euro |
4. | Reisepass gemäß § 8 Abs. 5 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 erster Satz Passgesetz ......................................................................................................……Reisepass gemäß Paragraph 8, Absatz 5, in Verbindung mit Paragraph 17, Absatz 2, erster Satz Passgesetz ......................................................................................................…… | 45 Euro |
4a. | Reisepass gemäß § 8 Abs. 5 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 zweiter Satz Passgesetz …….……………………………………..………….……………..…Reisepass gemäß Paragraph 8, Absatz 5, in Verbindung mit Paragraph 17, Absatz 2, zweiter Satz Passgesetz …….……………………………………..………….……………..… | 165 Euro |
5. | Erweiterung des Geltungsbereiches …………….…………….…………………. | 66 Euro |
(Anm.: Z 6 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 79/2009)Anmerkung, Ziffer 6, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 79 aus 2009,) |
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7. | sonstige über Antrag erfolgte Änderungen oder Ergänzungen, ohne Rücksicht auf deren Anzahl ………………………………………..……………………….. | 28,50 Euro |
8. | Ausstellung eines Identitätsausweises …………………………………………... | 61,50 Euro |
1. | Personalausweis …..………………………………………………………...….. | 61,50 Euro, | ||
1a. | Personalausweis für eine Person, die bei der Antragstellung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat ………………………….......……………....……..…. | 26,30 Euro | ||
2. | sonstiger Passersatz (zB Grenzkarte, Ausflugsschein) |
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a) | Bewilligung zum einmaligen Grenzübertritt …………………………….... | 1,10 Euro, | ||
b) | Bewilligung zum mehrmaligen Grenzübertritt |
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– | bei einer Gültigkeitsdauer bis zu einem halben Jahr ..….……………..… | 2,30 Euro, | ||
– | bei einer Gültigkeitsdauer von mehr als einem halben Jahr …………….. | 3,50 Euro, | ||
c) | Bewilligung zum mehrmaligen Grenzübertritt im Ausflugsverkehr für mehrere Personen (Sammelausflugsschein) je Person ……………………. | 2 Euro. | ||
1. | Anmeldungen von Patenten, Gebrauchsmustern, Schutzzertifikaten oder Halbleiterschutzrechten, Schutzzertifikatsverlängerungen, Anträge auf Recherchen und Gutachten, Einsprüche oder Widersprüche, je Antrag …………........................ | 50 Euro |
2. | Anmeldungen oder Warenerweiterungen von Marken, je Antrag ………….……… | 30 Euro |
3. | Anmeldungen von Mustern, je Antrag ……………………………………………... | 20 Euro |
(Anm.: Z 4. aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2013)Anmerkung, Ziffer 4, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 70 aus 2013,) |
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5. | Anträge zur Einleitung von Verfahren vor der Nichtigkeitsabteilung, je Antrag …... | 230 Euro |
(Anm.: Z 6. aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2013)Anmerkung, Ziffer 6, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 70 aus 2013,) |
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7. | Anträge auf Änderung des Namens oder der Firma des Anmelders oder Rechtsinhabers, Anträge auf Änderung des Anmelders oder Rechtsinhabers, auf Eintragung oder Löschung einer Lizenz oder Lizenzübertragung, eines Pfandrechtes oder eines sonstigen, insbesondere dinglichen Rechtes, sowie Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, je Antrag …………………… | 40 Euro |
8. | Anträge auf Eintragung einer Streitanmerkung, je Antrag …………………………. | 15 Euro |
9. | Anträge auf Veröffentlichung oder Berichtigung von Übersetzungen europäischer Patentschriften, je Antrag …………………………………………………...……… | 30 Euro |
10. | Registerauszüge, je Auszug ………………………………………………………… | 23 Euro |
11. | Prioritätsbelege, je Beleg …………………………………………………………… | 75 Euro. |
1. | Ausstellung einer Waffenbesitzkarte | 74,40 Euro | |
| a) | sofern der Besitz von mehr als zwei Schusswaffen erlaubt wird, zusätzlich | 43 Euro |
| b) | sofern dadurch eine Ausnahme vom Verbot des § 17 Abs. 1 oder 2 bewilligt wird, zusätzlichsofern dadurch eine Ausnahme vom Verbot des Paragraph 17, Absatz eins, oder 2 bewilligt wird, zusätzlich | 43 Euro |
1. | Ausstellung eines Waffenpasses | 118,40 Euro | |
| a) | sofern der Besitz von mehr als zwei Schusswaffen erlaubt wird, zusätzlich | 87 Euro |
| b) | sofern dadurch eine Ausnahme vom Verbot des § 17 Abs. 1 oder 2 WaffG bewilligt wird, zusätzlichsofern dadurch eine Ausnahme vom Verbot des Paragraph 17, Absatz eins, oder 2 WaffG bewilligt wird, zusätzlich | 87 Euro |
2. | Ausstellung eines Waffenpasses für Schusswaffen der Kategorie C oder D | 118,40 Euro | |
Tarifpost
13 UnterschriftsbeglaubigungenBeurkundung der Echtheit von Unterschriften oder von Handzeichen durch Notare oder andere zur Beurkundung befugte Personen (Urkundspersonen) sowie durch vergleichbare ausländische Urkundspersonen, sofern die die Beglaubigung enthaltende Schrift geeignet ist, die Echtheit der Unterschriften oder Handzeichen nicht nur gegenüber einer bestimmten Behörde oder einem bestimmten Gericht zu bekunden, von jedem Bogen feste Gebühr ................................................................ 14,30 Euro.
Tarifpost
14 Zeugnisse(Anm.: Tarifpost)Anmerkung, Tarifpost)
15. Zulassungsscheine und Überstellungsfahrtscheine (§§ 41 und 46 KFG, BGBl. Nr. 267, in der jeweils geltenden Fassung)15. Zulassungsscheine und Überstellungsfahrtscheine (Paragraphen 41 und 46 KFG, Bundesgesetzblatt Nr. 267, in der jeweils geltenden Fassung)a) | aus Anlaß der Zulassung zum Verkehr über die erfolgte Zulassung ausgestellt werden (Zulassungsschein), feste Gebühr …….………………..…………....... | 119,80 Euro, |
b) | über die erteilte Bewilligung von Überstellungsfahrten ausgestellt werden (Überstellungsfahrtschein), feste Gebühr ……………........………..…………. | 83,60 Euro. |
1. | auf Grund der Erteilung der Lenkberechtigung ……...……………………….... | 60,50 Euro, |
| ausgenommen solche gemäß § 22 Abs. 1 FSG, BGBl. I Nr. 120/1997, in der jeweils geltenden Fassung,ausgenommen solche gemäß Paragraph 22, Absatz eins, FSG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 120 aus 1997,, in der jeweils geltenden Fassung, | |
2. | als Duplikat ………………………….………………………………………..... | 49,50 Euro, |
3. | auf Grund der Umschreibung einer ausländischen Lenkberechtigung ………… | 60,50 Euro, |
4. | auf Grund der Verlängerung einer befristeten Lenkberechtigung ……………... | 49,50 Euro, |
| ausgenommen solche gemäß § 17a Abs. 2 FSG, BGBl. I Nr. 120/1997,ausgenommen solche gemäß Paragraph 17 a, Absatz 2, FSG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 120 aus 1997,, | |
5. | auf Grund der Ausdehnung der Lenkberechtigung auf weitere Klassen oder Unterklassen …………………………………………………………………… | 49,50 Euro, |
6. | auf Grund von sonstigen Änderungen oder Ergänzungen, ohne Rücksicht auf ihre Anzahl …………………………………………………………………….. | 49,50 Euro. |
(Anm.: Z 1 aufgehoben durch Art. 6 Z 10, BGBl. I Nr. 108/2022)Anmerkung, Ziffer eins, aufgehoben durch Artikel 6, Ziffer 10,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 108 aus 2022,) | ||
2. | Wiederausfolgung des Führerscheines nach Ablauf der Entziehungsdauer …… | 39,60 Euro. |
(Anm.: Abs. 3 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 52/2009)Anmerkung, Absatz 3, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 52 aus 2009,)
Tarifpost
18 Eingetragene PartnerschaftTarifpost
19 Grenzüberschreitende AbfallverbringungTarifpost
20 ZivilluftfahrtwesenTarifpost
21 Ausweise für Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw (Taxi)Tarifpost
22 FahrerqualifizierungsnachweiseTarifpost
23 Ausnahmebewilligung zum zeitlich unbeschränkten Parken in KurzparkzonenTarifpost
24 Verfahren nach dem Sprengmittelgesetz 2010Tarifpost
25 Verfahren zur Erteilung von Genehmigungen oder Bescheinigungen im Zusammenhang mit Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten
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