Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP14 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Um eine Schrift als Zeugnis zu werten, genügt es nach stRsp des VwGH, wenn diese an sich Kunde von einer Eigenschaft, Fähigkeit oder von einem tatsächlichen Umstand gibt, gleichgültig, ob diese Kunde einer von vornherein unbestimmten Zahl von Personen zukommen wird oder nicht.... mehr lesen...
Mit Eingabe an den Magistrat der Stadt Wien, Schlichtungsstelle für den 10. Bezirk, ersuchte der Beschwerdeführer um Bestätigung der Rechtskraft einer näher angeführten Entscheidung dieser Behörde. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Festsetzung einer Gebühr gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 GebG 1957 in Höhe von S 120,-- sowie eine Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs. 1 dieses Gesetzes in Höhe von S 60,-- für diese Eingabe bestätigt. Dies im wesentlichen mit der B... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP6 Abs1;MRG §39 Abs5;
Rechtssatz: Einer Eingabe, mit der bei der Schlichtungsstelle die Bestätigung der Vollstreckbarkeit einer Entscheidung der Schlichtungsstelle begehrt wird, kommt gemäß § 39 Abs 5 MRG Gebührenfreiheit zu. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:199... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und aus dem ihr in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheid geht der folgende entscheidungswesentliche Sachverhalt hervor: Mit der am 7. Jänner 1988 beim Magistrat der Stadt Wien, Schlichtungsstelle, überreichten Eingabe ersuchte der Beschwerdeführer um Mitteilung, ob bei dieser Behörde ein Verfahren gemäß § 7 Mietengesetz - MG, BGBl. Nr. 210/1929, bzw. § 18 Mietrechtsgesetz - MRG, BGBl. Nr. 520/1981, betreffend das Objekt in Wien 10, Y-Gasse, anhängig ... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP6 Abs1;MRG §39 Abs5;
Rechtssatz: Eingaben, mit denen angefragt wird, ob ein Verfahren, in dem nach § 39 Abs 5 MRG gebührenbefreite Schriften vor der Gemeinde erstattet werden können, anhängig ist oder nicht, sind nicht von der Gebühr befreit (der gesetzliche Tatbestand bietet für eine auch diese Fälle erfassend... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und aus dem ihr in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheid geht der folgende entscheidungswesentliche Sachverhalt hervor: Die Beschwerdeführerin ist Gebäudeverwalterin und verwaltet in dieser Eigenschaft die Liegenschaft in Wien 10, X-gasse 87. Ein Untermieter eines Minderheitseigentümers stellte gegen die Eigentümer dieser Liegenschaft an die Schlichtungsstelle beim zuständigen magistratischen Bezirksamt den Antrag auf Anerkennung als Hauptmieter im S... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer überreichte am 16. Mai 1988 beim Einwohnermeldeamt der Stadtgemeinde Traiskirchen ein seinen Briefkopf und den Titel "Zwischenbericht" tragendes Schriftstück, mit dem (in Form der Worte "erbitten Meldeauskunft") um Bekanntgabe der Anschriften von insgesamt 17 Personen, die im Schriftstück jeweils durch Anführung von Namen und früherer Anschrift bezeichnet werden, ersucht wird. Das Finanzamt setzte hiefür gemäß § 203 BAO 17 Eingabengebühren gemäß § 14 TP 6 Abs... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken41/02 Melderecht
Norm: GebG 1957 §12 Abs1;GebG 1957 §14 TP6 Abs1;MeldeG 1972 §12;
Rechtssatz: Mit dem Ersuchen an eine Meldebehörde, Auskünfte über den Wohnort mehrerer verschiedener Personen zu erteilen, werden von der Behörde mehrere Amtshandlungen begehrt, die untereinander in keinem Zusammenhang stehen. Es liegen somit mehrere Ansuchen im Sinne des § 12 ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte20/05 Wohnrecht Mietrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: B-VG Art7 Abs1;GebG 1957 §14 TP6 Abs1;GebG 1957 §14 TP6 Abs5;MRG §39 Abs5;StGG Art2;
Rechtssatz: Die Regelung des GebG, derzufolge alle Eingaben von Privatpersonen an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises einer Eing... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP6 Abs1;
Rechtssatz: Privates Interesse ist anzunehmen, wenn der Einschreiter bei Erfüllung des gestellten Begehrens irgendeinen ideellen oder materiellen Vorteil erreicht oder zu erreichen hofft (Hinweis E 6.3.1989, 88/15/0041). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991150023.X02 ... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP6 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/19 89/15/0033 4 Stammrechtssatz Eine Eingabe iSd § 14 TP 6 Abs 1 GebG ist ein schriftliches Anbringen, wodurch ein bestimmtes Verhalten einer Privatperson zur amtlichen Kenntnis gebracht oder im Interesse einer Privatperson eine Anordnung oder Verfügung der Beh innerhalb ihres ges... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP6 Abs1;MRG §39 Abs5;MRG §40 Abs3;
Rechtssatz: Eine Bestätigung nach § 40 Abs 3 MRG wird keinesfalls für irgendwelche Zwecke vor der Gemeinde benötigt, sondern für Zwecke des sich daran anschließenden Gerichtsverfahrens. Ein Antrag auf Ausstellung einer derartigen Bestätigung stellt demnach keine im Verfahren vo... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP6 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/26 90/15/0157 1 Stammrechtssatz Für die Gebührenpflicht nach § 14 TP 6 Abs 1 GebG kommt es nicht darauf an, ob ein Schriftstück ausschließlich im Privatinteresse des Einschreiters liegt oder ob damit auch öffentliche Interessen berührt werden (Hinweis E 6.3.1989, 88/15/0041). ... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP6 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/19 89/15/0099 1 Stammrechtssatz Schriftliche Eingaben an die Meldeämter um Erteilung einer Auskunft betreffend Anschrift oder Geburtsdatum einer Person unterliegen der Gebührenpflicht gem § 14 TP 6 GebG (Hinweis E 12.11.1952, 2633/50, VwSlg 666 F/1952). ... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP6 Abs1;MRG §40 Abs3;
Rechtssatz: Ein Antrag auf Ausstellung einer Bestätigung gemäß § 40 Abs 3 MRG liegt insofern im privaten Interesse des Einschreiters, als mit einer solchen Bestätigung die Möglichkeit zur Anrufung des Gerichtes eröffnet wird. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Mit einer am 9. Mai 1988 beim österreichischen Patentamt eingelangten Markenanmeldung vom 4. Mai 1988 beantragte Franz S, eine bestimmte Marke in das Markenregister des österreichischen Patentamtes einzutragen. Der Markenanmeldung war ein Verzeichnis der Waren, für welche die Marke bestimmt ist ("Warenverzeichnis"), als Beilage angeschlossen. Am 15. November 1988 teilte das österreichische Patentamt dem Franz S mit, daß das Warenverzeichnis innerhalb einer näher bezeichneten Frist... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP5 Abs1;
Rechtssatz: Eine Beilage setzt in erster Linie die Eignung des Schriftstückes voraus, das Vorbringen in der (Privatinteressen voraussetzenden) Eingabe zu stützen oder zu ergänzen (Hinweis E 5.3.1990, 89/15/0061). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990150086.X04 ... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP6 Abs1;
Rechtssatz: Eine Markenanmeldung ist eine gebührenpflichtige Eingabe. Mit ihr wird jener materielle Vorteil angestrebt, der sich aus der Registrierung der Marke erhoffen läßt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990150086.X01 Im RIS seit 14.01.1991 mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP15 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/05 89/15/0061 2 Stammrechtssatz Der Umstand, daß die Beibringung von Beilagen über behördlichen Auftrag oder auch nur über behördlichen Wunsch erfolgt, ändert nichts an der Gebührenpflicht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/05 89/15/0061 1 Stammrechtssatz Der Gebührenpflicht unterliegen auch Beilagen, die im Zusammenhang mit einer gebührenpflichtigen Eingabe nachgereicht werden (Hinweis E 27.6.1956, 511/56, VwSlg 1452 F/1956). European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen ist zu entnehmen, daß zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens allein die Frage strittig ist, ob ein Schreiben, welches der Beschwerdeführer am 25. September 1984 an das Landesgendarmeriekommando Niederösterreich richtete, in dem er das Aufstellen einer Radarfalle in Markt Piesting und vor allem das dazu benötigte Aufgebot an Gendarmen kritisierte, die Kontrolle an sinnvolleren ... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP6 Abs1;
Rechtssatz: Das Privatinteresse des Einschreiters iSd § 14 TP 6 Abs 1 GebG ist bereits anzunehmen, wenn der Einschreiter durch seine Eingabe irgendeinen ideellen Vorteil zu erreichen hofft (Hinweis E 6.3.1989, 88/15/0041 und E 5.3.1990, 89/15/0061). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP6 Abs1;
Rechtssatz: Ein Ersuchen um Antwort auf die Frage der Überstundenverrechnung von Gendarmeriebeamten im Zusammenhang mit dem Einsatz eines Radargerätes dient dem privaten Informationsbedürfnis des Einschreiters, es betrifft demnach seine Privatinteressen und ist als Eingabe zu vergebühren, weil Privatinteresse schon dann anzuneh... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP6 Abs1;
Rechtssatz: Für die Gebührenpflicht nach § 14 TP 6 Abs 1 GebG kommt es nicht darauf an, ob ein Schriftstück ausschließlich im Privatinteresse des Einschreiters liegt oder ob damit auch öffentliche Interessen berührt werden (Hinweis E 6.3.1989, 88/15/0041). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Mit den vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen und an die Beschwerdeführerin gerichteten Bescheiden wurden im Instanzenzug Stempelgebühren und Gebührenerhöhungen festgesetzt. Soweit im verwaltungsgerichtlichen Verfahren strittig, handelt es sich bei den festgesetzten Stempelgebühren einerseits um Gebühren für amtliche Ausfertigungen gemäß § 14 TP 2 Abs. 1 Z. 1 GebG 1957 in der Fassung des Abschnittes VI des Abgabenänderungsgesetzes 1985, BGBl. Nr. 557, und andererseits um Gebühr... mehr lesen...
Index: L70706 Theater Veranstaltung SteiermarkL70716 Spielapparate Steiermark32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP2 Abs1 Z1 idF 1985/557;GebG 1957 §14 TP6 Abs2 Z1 idF 1985/557;SpielapparateNov Stmk 1986;VeranstaltungsG Stmk 1969 §5a idF 1986/029; Beachte 89/15/0045 und vier weitere Aktenzeichen
Besprechung in:
ÖStZB 1991, 563;
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer übermittelte dem österreichischen Patentamt als Vertreter des L. am 9. Juni 1988 zur Stützung einer Markenanmeldung 236 Bestätigungen von Gewerbetreibenden, daß ihnen der Name "Bioquelle seit ... bekannt ist". Diese Bestätigungen waren nach Bundesländern und Bekanntheitsdauer geordnet sowie mit einem Inhaltsverzeichnis und einer übersichtsweisen Zusammenfassung versehen. Die belangte Behörde vertritt in dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid die... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP5 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 418;
AnwBl 12/1990, S 711;
Rechtssatz: 236 gleichlautende Bestätigungen zum Nachweis der Verkehrsgeltung eines Markenzeichens werden nicht dadurch zu einer einzigen Beilage, daß sie mechanisch miteinander verbunden (geheftet) und mit einer übersichtsweisen Zusammenfassung ver... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP5 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 418;
AnwBl 12/1990, S 711;
Rechtssatz: Die Beilagengebühr ist JE BEILAGE mit S 180,-- begrenzt (Hinweis E 15.1.1981, 3627/80, VwSlg 5542 F/1981). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989150072.X01 Im RIS se... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §14 TP5 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 418;
AnwBl 12/1990, S 711;
Rechtssatz: Der gleiche Inhalt einzelner Bestätigungen - also ein sich immer wiederholender Text - steht der Annahme einer einzigen Beilage entgegen, weil damit das für die Annahme EINER aus mehreren Bögen (Blättern) bestehende Beilage wesentliche K... mehr lesen...