Zur Sicherung des Anspruches der nunmehrigen betreibenden Parte "auf Unterlassung sittenwidriger Handlungen, worauf das Klagebegehren gerichtet ist", wurde der nunmehrigen verpflichteten Partei Y mit der einstweiligen Verfügung des Erstgerichtes vom 4. Juli 1977,"ab sofort verboten, 1. vorbereitende Kündigungserklärungen aufzulegen oder zu verteilen, ohne ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß dadurch eine Kündigung der Mitgliedschaft zu ihrer eigenen Organisation erleichtert werden sol... mehr lesen...
Norm: EO §355 XIVUGB §283UWG §15
Rechtssatz: Wer durch einen Gesetzesverstoß einen Störungszustand geschaffen hat, stört weiter, solange dieser Zustand nicht beseitigt ist. Seine Pflicht zum Handeln folgt aus seinem vorangegangenen Verhalten. Entscheidungstexte 4 Ob 415/77 Entscheidungstext OGH 07.02.1978 4 Ob 415/77 Veröff: ÖBl 1978,28 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: EO §16EO §355 IIZPO §502 Abs1 HIII2
Rechtssatz: Nur ein Verhalten des Verpflichteten, welches eindeutig gegen das im Exekutionstitel ausgesprochene Unterlassungsgebot verstößt, rechtfertigt Exekutionsschritte gemäß § 355 EO. Entscheidungstexte 3 Ob 118/77 Entscheidungstext OGH 06.12.1977 3 Ob 118/77 Veröff: ÖBl 1978,75 3 Ob 182/82 ... mehr lesen...
In ihrer am 16. Oktober 1975 beim Erstgericht überreichten Klage begehrte die klagende und gefährdete Partei (im folgenden: Klägerin), die beklagte Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei (im folgenden: Beklagte) schuldig zu erkennen, ab sofort die Ankündigung eines Preisausschreibens, dessen Bedingungen in der "X-Zeitung"vom 5. Oktober 1975 veröffentlicht wurden, zu unterlassen, wonach jeder Teilnehmer, der die ab 5. Oktober 1975 täglich in der "X-Zeitung" veröffentlichten Gewinna... mehr lesen...
Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 623 KG P, bestehend aus dem Grundstück Nr. 3/184 mit dem darauf erbauten Haus A Nr. 1. Die östlich angrenzende Liegenschaft EZ 595 KG P mit dem Grundstück Nr. 3/209 steht im Eigentum der Beklagten, die dort im Jahre 1973 einen Kinderspielplatz errichtete. Der Kläger erwarb seine Liegenschaft von der Beklagten auf Grund einer schriftlichen Erklärung vom 21. April 1965 mit Kaufvertrag vom 16. September 1968. Mit seiner Klage begehrt der ... mehr lesen...
Norm: EO §1 ICEO §355 IIJN §32
Rechtssatz: Es gibt keine Bestimmung, nach der die Wirksamkeit einer gerichtlichen Entscheidung nur auf den Sprengel des entscheidenden Gerichtes territorial beschränkt wäre. Eine solche Beschränkung etwa dahin, daß der Verpflichtete gewisse Handlungen nur im Sprengel des Titelgerichtes zu unterlassen hat, müßte ausdrücklich in der Entscheidung ausgesprochen werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Auf Grund der einstweiligen Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 9. September 1974, 18 Cg 156/74, bewilligte das Titelgericht mit rechtskräftigem Beschluß vom 16. Dezember 1974 gemäß § 355 EO die Exekution zur Erwirkung der Unterlassung a) der Ankündigung, ein Interessent könnte 30 S verdienen, wenn er ein Werbeschreiben der erstverpflichteten Partei lese und beantworte, falls der in Aussicht gestellte Verdienst lediglich aus der Übersendung einer "Probelektion" besteht ..., b)... mehr lesen...
Norm: EO §355 VIIIa
Rechtssatz: Jede verpflichtete Partei muß nach Zustellung des Exekutionsbewilligungsbeschlusses damit rechnen, daß jedes neuerliche Zuwiderhandeln ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich zur Verhängung einer Beugestrafe führt; deshalb sind "weitere" Warnungen für eine weitere Strafe nicht erforderlich. Der allseits anerkannte Rechtscharakter der gemäß § 355 EO verhängten Strafen als Beugemittel verhindert nicht die Verhängung höhe... mehr lesen...
Norm: EO §355 VIIa
Rechtssatz: Auch ein Zuwiderhandeln nach Erlassung, aber vor Zustellung eines vorausgegangenen Strafvollzugsbeschlusses rechtfertigt eine weitere Strafverfügung. Entscheidungstexte 3 Ob 3/77 Entscheidungstext OGH 01.02.1977 3 Ob 3/77 SZ 50/11 3 Ob 103/77 Entscheidungstext OGH 27.09.1977 3 Ob 103/7... mehr lesen...
Auf Grund einer einstweiligen Verfügung des Handelsgerichtes Wien wurde, der betreibenden Partei gegen den Verpflichteten vom Titelgericht die Exekution zur Erwirkung der Unterlassung bestimmter wettbewerbsfeindlicher Handlungen bewilligt. In der Folge verhängte das Exekutionsgericht mit Beschluß vom 21. Mai 1976 gegen den Verpflichteten wegen eines vom betreibenden Gläubiger behaupteten Zuwiderhandelns gegen den Exekutionsbewilligungsbeschluß nach § 355 Abs. 2 EO eine Geldstrafe von ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia7EO §355 IIEO §359
Rechtssatz: Mangels einer ausdrücklichen gegenteiligen Regelung im § 359 EO hat der Verpflichtete nur einen Schadenersatzanspruch gegen den betreibenden Gläubiger. Der Ersatzanspruch besteht daher nur dann, wenn der betreibende Gläubiger im Exekutionsverfahren schuldhaft einen nicht berechtigten Strafvollzugsantrag gestellt hat. Entscheidungstexte 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 Z8 IIIHEO §355 VIb
Rechtssatz: Könnte der Verpflichtete dem Exekutionstitel nach der Natur des Anspruches nur einmal zuwiderhandeln, so ist eine nach § 355 EO beantragte Exekution nach dem im § 39 Abs 1 Z 8 EO verankerten Grundsatz, der auch hier sinngemäß gilt, nicht zu bewilligen. Entscheidungstexte 3 Ob 179/76 Entscheidungstext OGH 21.12.1976 3 Ob 179/76 ... mehr lesen...
Norm: EO §353 IAEO §353 IBEO §355EO §356 Abs1
Rechtssatz: Zielt der Exekutionsantrag auf Beseitigung eines Zustandes, der nicht bereits Gegenstand des im Exekutionstitels erteilten Leistungsauftrages, sondern erst durch ein neuerliches titelwidriges Verhalten nach Zustellung des Exekutionstitels an den Verpflichteten herbeigeführt wurde, ist die Exekutionsführung nicht nach § 353 sondern nach § 356 EO zu erwirken, wenn dies durch eine vertretba... mehr lesen...
Norm: EO §355 VIbZPO §528 C4ZPO §528 C6
Rechtssatz: Bei der Entscheidung über die Anträge, die Exekution zur Erwirkung der Unterlassung durch Androhung und Verhängung von Geldstrafen oder Haft zu bewilligen, handelt es sich um mehrere, jedoch innerlich zusammengehörige Begehren. Entscheidungstexte 3 Ob 172/76 Entscheidungstext OGH 14.12.1976 3 Ob 172/76 ... mehr lesen...
In Anerkenntnisendbeschluß des Erstgerichtes vom 3. Jänner 1975 wurde festgestellt, daß Grete und Maria W die betreibende Partei im ruhigen Mitbesitz der Benützung des ebenerdig im Hause R Nr. 5 gelegenen Badezimmers dadurch störten, daß sie in der Zeit vom 9. November 1974 bis 24. November 1974 und nachdem 25. November 1974 "durch Anbringen eines Einsteckschlosses in das Schloß der Türe des Badezimmers diese Tür verschlossen hielten und damit der Klägerin den Zugang und die Benützung... mehr lesen...
Norm: EO §44 Abs1 A1EO §355 II
Rechtssatz: Durch die erstmalige Bewilligung der Exekution nach § 355 EO ist für den Verpflichteten noch keine Gefahr eines unersetzlichen oder schwer zu ersetzenden Vermögensnachteil gegeben. Entscheidungstexte 3 Ob 169/76 Entscheidungstext OGH 07.12.1976 3 Ob 169/76 European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Notburga S (die Gegnerin der gefährdeten Partei) ist bücherliche Eigentümerin der Liegenschaft (geschlossener Hof) EZ 30 KG T. Mit dem am 20. April 1961 vor dem öffentlichen Notar Dr. Hieronymus S in Innsbruck errichteten Notariatsakt hat die Genannte diese Liegenschaft dem Antragsteller Romed G (der gefährdeten Partei) samt dem landwirtschaftlichen Zugehör schenkungsweise für den Todesfall versprochen; der Antragsteller hat dieses Schenkungsversprechen angenommen. Die Antragsgegnerin... mehr lesen...
Norm: EO §35 AgEO §36 AaEO §355 XVIIIEO §349 E
Rechtssatz: Der Verpflichtete kann sich gegen eine ungeachtet mangelnden Zuwiderhandelns gegen den Exekutionstitel bewilligte Unterlassungsexekution (§ 355 EO) mit einer Impugnationsklage zur Wehr setzen. Ein solcher Einwendungstatbestand ist aber bei einer Exekution zur Erwirkung einer Handlung (hier Übergabe § 349 EO) begrifflich ausgeschlossen: Bei einer solchen Verpflichtung hat der Verpflichte... mehr lesen...
In der beim Landesgericht S zu 11 Cg 598/75 anhängigen Rechtssache der klagenden Partei Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb (in den weiteren Ausführungen abgekürzt als "Schutzverband" bezeichnet) gegen die beklagten Parteien 1. U und 2. Dr. Georg G als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der L Gesellschaft m. b. H. wurde am 3. Dezember 1975 zur Sicherung des Anspruches der klagenden (und gefährdeten) Partei auf Unterlassung wettbewerbsfremder Ankündigungen und Geschäftsg... mehr lesen...
Norm: EO §355 XIVUWG §21
Rechtssatz: Das in § 21 Abs 1 UWG erwähnte Gebot kann nur im Rahmen eines gegen den Titelschuldner geführten Exekution nach § 355 EO erlassen werden. Es setzt daher einen Exekutionsantrag gegen den Titelschuldner nach § 355 EO voraus. Entscheidungstexte 3 Ob 71/76 Entscheidungstext OGH 29.06.1976 3 Ob 71/76 Beisatz: "Konkursverkauf V". (T1); Veröff... mehr lesen...
Norm: EO §7 BdIVEO §355 IIEO §355 IIIaZPO §226 IIA2ZPO §226 IIB9
Rechtssatz: Ein Duldungsbegehren weist nur dann die nach § 226 ZPO erforderliche Bestimmtheit auf, wenn es die Art und den Umfang der vom Beklagten zu duldenden Handlungen des Klägers eindeutig erkennen läßt. Das Begehren auf Duldung der "jederzeitigen unbeschränkten Mitbenützung" einer Liegenschaft samt Haus ist unbestimmt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §7 AaEO §7 BdIAEO §7 BdIIIAEO §355 IEO §355 VIIIa
Rechtssatz: Die hinsichtlich Inhalt und Umfang völlig unbestimmte Exekutionsbewilligung zur Erwirkung von Unterlassungen kann keine taugliche Grundlage für die Verhängung einer Geldstrafe im Sinn des § 355 EO (vergleiche hiezu EvBl 1975/94) oder für die Bestimmung einer Sicherheit gemäß § 355 Abs 2 EO sein. Entscheidungstexte 3 Ob 35/7... mehr lesen...
Norm: EO §7 BaEO §7 BdIAEO §355 I
Rechtssatz: Die Bezugnahme auf vorgelegte Beilagen macht Exekutionsantrag und Exekutionsbewilligung nur dann genügend bestimmt, falls diese Beilagen zum integrierenden Bestandteil des Exekutionstitels und der Exekutionsbewilligung gemacht wurden. Entscheidungstexte 3 Ob 35/76 Entscheidungstext OGH 30.03.1976 3 Ob 35/76 Veröff: ÖBl 1976,168 ... mehr lesen...
Norm: EO §39 IEO §355 II
Rechtssatz: 1. Eine Exekution ist nur "beendet", wenn sie zum vollen Erfolg also zur gänzlichen Befriedigung des betreibenden Gläubigers geführt hat oder im Rahmen des Exekutionsverfahrens festgestellt werden mußte, daß die Zwangsvollstreckung schon nach den Denkgesetzen nicht geeignet ist, diese Ziel zu erreichen, etwa weil das Exekutionsobjekt nicht oder nicht mehr besteht (Heller-Berger-Stix, 485). 2. Keiner dieser b... mehr lesen...
Norm: EO §3 IVAEO §3 IVBEO §3 IVCEO §63EO §355 VZPO §411 Cb
Rechtssatz: Wurde zur Durchsetzung eines Anspruches eine bestimmte Exekution, dh die Exekution unter Anführung eines bestimmten Exekutionsmittels, bewilligt, so kann - solange das Exekutionsverfahren anhängig ist - nicht neuerlich eine völlig gleichartige Exekution zur Durchsetzung desselben Anspruches bewilligt werden. Dem steht die materielle Rechtskraft des ersten Exekutionsbewillig... mehr lesen...
Norm: EO §355 IIIaEO §355 IV
Rechtssatz: Der Vollzugsmechanismus des § 355 EO setzt die Wiederholbarkeit des Zuwiderhandelns gegen das Unterlassungsgebot voraus, kann ohne diese also nicht gehandhabt werden. Entscheidungstexte 6 Ob 21/75 Entscheidungstext OGH 17.04.1975 6 Ob 21/75 1 Ob 749/76 Entscheidungstext OGH 10.11.1976... mehr lesen...
Norm: EO §355 XIIMSchG §52UWG §15
Rechtssatz: Ein Zuwiderhandeln gegen einen bloß auf Unterlassung und nicht auch auf Beseitigung lautenden Exekutionsbeschluß liegt auch dann vor, wenn der Verpflichtete einen - sei es von wen immer geschaffenen - den Vorschriften des Gesetzes widersprechenden Zustand nicht beseitigt, soweit ihm die Verfügung zusteht (SZ 12/312). Entscheidungstexte 3 Ob 184/74 ... mehr lesen...
Norm: EO §36 AaEO §36 EEO §355 IIZPO §503 E4c/3
Rechtssatz: Die Beweislast für das Zuwiderhandeln gegen die Unterlassungspflicht im engeren Sinn trifft den betreibenden Gläubiger (RZ 1959,16). Dieser trägt aber nicht auch die Last des Beweises dafür, dass der Verpflichtete nichts zur Beseitigung eines dem Unterlassungsanspruch widerstreitenden Zustandes unternommen hat. Entscheidungstexte 3 Ob... mehr lesen...
Norm: EO §36 EEO §355 IIZPO §500 Abs2 IIC
Rechtssatz: Für die Bewertung des Streitgegenstandes der mit Einwendungen nach § 36 Abs 1 Z 1 EO bekämpften Strafverfügungen, die dem Vollzug der zur Durchsetzung eines Unterlassungsanspruches gem § 355 EO bewilligten Exekution dienen, ist der Wert des Unterlassungsanspruches maßgebend. Der Wert des Streitgegenstandes, bei dessen Ermittlung § 59 JN sinngemäß anzuwenden ist (§ 500 Abs 2 ZPO), kann höher ... mehr lesen...
Norm: EO §44 A1EO §355 VIIIa
Rechtssatz: Durch die Zahlung von - bisher noch nicht verhängten - Beugestrafen nach § 355 EO droht dem Verpflichteten nur dann ein unersetzlicher Vermögensnachteil, wenn er bei Obsiegen im Oppositionsprozeß diese Beträge nicht mehr vom betreibenden Gläubiger zurückbekäme (3 Ob 165,166/65 EvBl 1966/170). Entscheidungstexte 3 Ob 198/74 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...