Norm: EO §355 XIVUWG §15
Rechtssatz: Der Verletzte kann auf Grund eines nur auf Unterlassung lautenden Exekutionstitels (jedenfalls) wegen Zuwiderhandelns gegen die Unterlassungspflicht Zwangsvollstreckung nach § 355 EO führen, wenn der Verpflichtete bereits vor der Schaffung des Exekutionstitels vorhandene Störungsquellen nicht beseitigt, sondern sie belässt. Insofern wirkt sich die Klarstellung des § 15 UWG - wonach dort, wo Unterlassungsansp... mehr lesen...
Norm: EO §355 XIIEO §355 XIVUWG §15
Rechtssatz: Wo die Nichtbeseitigung gleichbedeutend mit der Fortsetzung der Verletzungshandlung ist, läuft der Beseitigungsanspruch mit dem Unterlassungsanspruch parallel; das muß freilich in anderen Fällen nicht zutreffen und kann dann zur Selbständigkeit des Beseitigungsanspruches von dem damit nicht "gleichgerichteten" Unterlassungsanspruch führen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Handelsgericht Wien erließ am 25.11.1987 auf Antrag des damaligen Klägers (nunmehr: Beklagter) gegen die damalige Beklagte (nunmehr: Klägerin) folgende einstweilige Verfügung: "Zur Sicherung des Anspruches der Klägerin wird der Beklagten für die Dauer dieses Rechtsstreites verboten im geschäftlichen Verkehr beim Handel mit Bekleidungswaren, insbesondere Unterwäsche, 1./ nachstehende Behauptungen aufzustellen, sofern diese nicht erweislich wahr sind: 'D*** ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte - eine Gesellschaft der sogenannten Zumtobel-Gruppe - betreibt u.a. in Salzburg, Schießstattstraße 7 (Hans Sachs-Hof 7) unter der Bezeichnung "F***" den Einzelhandel mit Lebensmitteln und sogenannten "Non-food-Artikeln" für den Haushaltsbereich. Sie hat a) am 17.November 1988 eine Tragepackung "Pampers"- Windeln zum Endverbraucherpreis von S 139,90, b) am 7.Dezember 1988 eine 2-Liter-Dose "Kronen-Öl" zum Endverbraucherpreis von S 34,90, c) am 9.Dezember 19... mehr lesen...
Norm: EO §7 AcEO §355 XIVUWG §15UWG §18
Rechtssatz: Das Gebot der Unterlassung wettbewerbswidriger Ankündigungen in einer von der verpflichteten Partei herausgegebenen Zeitschrift umfaßt nicht nur die eigentliche Herausgabe der Zeitschrift, sondern auch deren Vertrieb. Der Verstoß liegt dabei in der Unterlassung geeigneter Maßnahmen, den zB durch Zeitschriftenhändler erfolgenden Vertrieb einzustellen; diesfalls liegt an jedem Tag des weiteren V... mehr lesen...
Begründung: Gemäß einstweiliger Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 7. Februar 1989, 17 Cg 12/89-4, der verpflichteten Partei zugestellt am 14.Februar 1989, wurde dieser verboten, in der von ihr herausgegebenen Zeitschrift B*** oder auf einer dieser Zeitschrift beigegebenen Karte dem Besteller eines B***-Abonnements eine Flasche besten französischen Cognacs gratis in Aussicht zu stellen oder zu geben oder geben zu lassen oder sonst im Zusammenhang mit der Bestellung eines B***... mehr lesen...
Begründung: Mit der den Gegnern am 5.Jänner 1989 zugestellten einstweiligen Verfügung vom 2.Jänner 1989 hat ihnen das Erstgericht zur Sicherung des Anspruches der gefährdeten Partei auf Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen geboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes beim Vertrieb der periodischen Druckschrift "D*** G*** W***" das Anbieten, Ankündigen oder Gewähren unentgeltlicher Zugaben in Form eines Farbfilmes für 24 Aufnahmen zu unterlassen, insbesonde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Mieterin des Geschäftslokales Nr. 4 im Hause des Klägers in Wien 21., Stryeckgasse 14. Nach § 6 des Mietvertrages vom 1. Dezember 1972 darf ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters das Mietobjekt weder entgeltlich noch unentgeltlich ganz oder teilweise dritten Personen ..... auch nicht im Wege eines Gesellschaftsverhältnisses, Pachtvertrages und dgl. überlassen werden. Die Beklagte verpachtete das in dem Bestandobjekt betriebene Modengeschä... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund zweier Notariatsakte wurde der betreibenden Partei zur Hereinbringung von 1,868.434,81 S sA (führender Akt 10 E 1/87) und 375.664,20 S sA (Beitrittsakt 10 E 4/87) die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft des Verpflichteten bewilligt. Der Verpflichtete erhob gegen die beiden Exekutionsbewilligungen keine Rechtsmittel, stellte aber nach Rechtskraft der Exekutionsbewilligungsbeschlüsse einen Einstellungsantrag unter anderem mit der
Begründung: , die beiden Exeku... mehr lesen...
Norm: EO §355 XVI
Rechtssatz: Keine Anspruchsdurchsetzung gegen die CSSR durch eine Exekutionsführung in Österreich im Wege der Verhängung von Geldstrafen oder Haft gemäß § 355 EO. (unter Ablehnung von 5 Nd 509/87). (hier: Klage gegen CSSR wegen Atomkraftwerk Temelin Entscheidungstexte 7 Nd 504/89 Entscheidungstext OGH 27.04.1989 7 Nd 504/89 ... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden wider die CSSR als Beklagte eingebrachten Klage begehrt der Kläger als Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 1832 KG Freistadt, die Verurteilung der Beklagten zur sofortigen Unterlassung der Errichtung der Atomkraftwerke T*** 1 bis 4 in der Nähe von Budweis. Die Beklagte errichte auf dem in ihrem Alleineigentum stehendem Territorium in nur 50 km Entfernung von der Staatsgrenze und in einem Luftlinienabstand von der Liegenschaft des Klägers von ledig... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden wider die T*** S*** R*** (im folgenden CSSR) als Beklagte eingebrachte Klage begehrte der Kläger als Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 3081 KG Katzbach in Linz, Elmbergweg 20, die Verurteilung der Beklagten zur sofortigen Unterlassung der Errichtung der Atomkraftwerke Temelin 1 bis 4 in der Nähe von Budweis. Der Kläger behauptete, die Beklagte errichte "als Privatrechtssubjekt.....auf dem in ihrem Alleineigentum stehenden Territorium" in nur 50 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verbot der Verpflichteten mit einstweiliger Verfügung, den Namen "Yves R***" außer für die Bezeichnung von der betreibenden Partei erzeugter Waren zu verwenden (Punkt 1), und trug ihr auf, den Gebrauch sämtlicher Warenzeichen, Handelsbezeichnungen, Werbetexte, Werbemittel, Drucksachen, Rechnungen usw. einzustellen, die mit Firmenbezeichnungen, Warenzeichen, Zeichen, Werbetexten etc. von Yves R*** ausgestattet sind (Punkt 2). Die einstweilige Verfügung w... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung In der Entscheidung 3 Ob 116/71 (= EvBl 1972/176) wurde ausdrücklich darauf abgestellt, daß der Anspruch, den der betreibende Gläubiger bisher auf Grund der einstweiligen Verfügung verfolgen konnte, fortbesteht. Dies trifft auch auf den hier zu beurteilenden Fall zu, in dem der Anspruch nicht durch Urteil, sondern durch Vergleich festgestellt wurde. Hätte die betreibende Partei, wie die verpflichteten Parteien behaupten, auf... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte betreibt in Brunn/Gebirge einen Verbrauchergroßmarkt; die Zweitbeklagte ist die persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten und Inhaberin der Gewerberechte. In einem am 29. April 1988 in der "Neuen Kronen-Zeitung" erschienenen Inserat kündigte die Beklagte 1/4 Liter frisches Schlagobers und 1/4 kg Erdbeeren um zusammen S 19,50 an. In einem am selben Tag abgewickelten Geschäftsfall wurden auf dem Kassabon der Beklagten der Kaufpreis für das S... mehr lesen...
Begründung: Mit der dem Gegner am 21. Juni 1988 zugestellten einstweiligen Verfügung wurde ihm zur Sicherung des Anspruchs der gefährdeten Partei auf Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen die Ausübung der Personalkreditvermittlung an einem bestimmten Standort ohne behördliche Genehmigung oder Konzession und die Einschaltung von Inseraten in Tageszeitungen verboten, in welchen eine solche Tätigkeit angekündigt wird. Am 12. Juli 1988 bewilligte das Erstgericht der betreibenden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Provisorialverfahren zu 7 Cg 477/86 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz stellte der Oberste Gerichtshof mit Beschluß vom 14. Juli 1987, 4 Ob 344/87, die einstweilige Verfügung des Erstgerichtes mit der Maßgabe wieder her, daß sie zu lauten habe: "Zur Sicherung des Anspruches der klagenden Partei" (= jetzige Beklagte) "gegen die beklagte Partei" (= jetzige Klägerin) "auf Unterlassung wettbewerbsfremder Ankündigungen und Handlungen wird der beklagt... mehr lesen...
Norm: EO §42 C1EO §43EO §355 VEO §355 VIIa
Rechtssatz: Unter zukünftigen Exekutionsakten sind bei der Exekution zur Erwirkung von Duldungen oder Unterlassungen Beugestrafen zu verstehen, die nach der Entscheidung über den Aufschiebungsantrag aufgrund von nach diesem Zeitpunkt einlangenden Anträgen verhängt werden könnten. Die Aufschiebung der Exekution für Beugestrafen, deren Verhängung zur Zeit der Entscheidung über den Aufschiebungsantrag sch... mehr lesen...
Begründung: Das Kreisgericht Wels bewilligte mit Beschluß vom 18. November 1987 der betreibenden Partei auf Grund der von ihm erlassenen einstweiligen Verfügung vom 22. Oktober 1987 gegen die verpflichtete Partei "zur Erwirkung der Unterlassung die Exekution durch Verhängung einer Geldstrafe nach § 355 EO" und sprach aus, daß die Verhängung der Geldstrafe dem Exekutionsgericht vorbehalten werde. Den dem Exekutionsgericht übermittelten Ausfertigungen der Exekutionsbewilligung war d... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 9.Juni 1987, E 1290/87, wurde zu Gunsten der betreibenden Partei zur Hereinbringung von 21.660 S samt Anhang unter anderem die Pfändung und Überweisung der Dienstbezüge der beiden verpflichteten Parteien im Sinne des § 294 a EO bewilligt. Die Anfrage beim Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger ergab am 17.Juni 1987, daß beim Erstverpflchteten zwar die angeführten Daten, aber keine Drittschuldner, und bei der Zweit... mehr lesen...
Norm: EO §42 C1EO §43 Abs2EO §355 VIIIaEO §355 IX
Rechtssatz: Will der Verpflichtete durch Aufschiebung der Exekution zur Erwirkung von Unterlassungen die Verhängung weiterer Beugestrafen verhindern, so muss er behaupten und nachweisen, dass die Befolgung des Unterlassungsgebotes für ihn mit einem schwer zu ersetzenden Nachteil verbunden wäre. Entscheidungstexte 3 Ob 107/88 Entscheid... mehr lesen...
Begründung: In dem vor dem Erstgericht abgeschlossenen Vergleich vom 21. Dezember 1987, ON 9, verpflichteten sich die verpflichteten Parteien, zur Unterlassung der wahrheitswidrigen Behauptung im geschäftlichen Verkehr, daß Personenkraft- und Kombifahrzeuge der Marke Mercedes-Benz von der Kraftfahrzeugsteuer befreit seien, schadstoffarme Fahrzeuge seien und eine optimale Umweltfreundlichkeit aufwiesen. Die betreibende Partei erklärte in dem Vergleich, einer Verwendung der inkrimin... mehr lesen...
Begründung: Das Kreisgericht Wels bewilligte der betreibenden Partei auf Grund der von ihm erlassenen einstweiligen Verfügung vom 22. Oktober 1987 gegen die verpflichtete Partei "zur Erwirkung der Unterlassung die Exekution durch Verhängung einer Geldstrafe nach § 355 EO" und ferner zur Hereinbringung der Kosten des Exekutionsantrags und der weiteren Exekutionskosten die Fahrnisexekution, bestimmte die Kosten des Exekutionsantrags und sprach schließlich aus, daß die Verhängung ein... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der Minderjährigen wurde mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 12.April 1984 geschieden. Die aus den familienrechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und mj. Kindern erfließenden rein persönlichen Rechte und Pflichten hinsichtlich der Minderjährigen stehen der Mutter zu (ON 13 und 32). Mit Beschluß vom 6.6.1988 (ON 63) bestellte das Erstgericht zur Hereinbringung der der Minderjährigen gegen ihren Vater zustehenden Unterhaltsleistungen das B... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 25. November 1987 wurde der nunmehr verpflichteten Partei zur Sicherung des Unterlassungsanspruches der nunmehr betreibenden Partei für die Dauer des Rechtsstreites ua. verboten, im geschäftlichen Verkehr beim Handel mit Bekleidungswaren, insbesondere Unterwäsche, nachstehende Behauptungen aufzustellen, soferne diese nicht erweislich wahr sind: "Damart ist jetzt die Nummer 1 in Österreich! Was gesunde und warme ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist eine Handelsgesellschaft. Sie hat bisher als einziges Geschäftsvorhaben eine Reihenhauswohnanlage errichten lassen. In ihren Bemühungen zum Verkauf der einzelnen Häuser hatte sie zunächst einen Makler eingeschaltet, der auf das Bauvorhaben abgestimmte "Allgemeine Vertragsbedingungen" und einen ebensolchen "Mustervertrag" entworfen hatte. Auch nach der Betrauung eines anderen Immobilienmaklers blieben die vom zunächst betraut gewesenen M... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte benützt sein Grundstück Nr 255/4 KG Mariazell als Holzlager und Lagerplatz und als Abstellplatz für LKW. Er ist nur im Besitz einer Baubewilligung für die Errichtung einer Kfz-Abstellfläche und einer Bewilligung für die Zufahrt zu dieser Abstellfläche von der angrenzenden Bundesstraße. Das gewerberechtliche Verfahren für die Bewilligung eines Holzlagerplatzes und einer Tankstelle (derzeit ist ein 5.000-Liter-Treibstoff-Tank auf dem Grundstück aufg... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien sind je zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaft EZ 52 KG Stifting. Auf der Nachbarliegenschaft, Graz, Stiftingtalstraße 322, unterhält die erstbeklagte Partei einen Tischlereibetrieb. Der Zweit- und der Drittbeklagte sind persönlich haftende Gesellschafter der erstbeklagten Partei. Im Bescheid des Magistrates Graz, Gewerbeamt, vom 22.7.1974, GZ A 4-K 628/b/174/8, wurde (für den Betrieb der erstbeklagten Partei) ausdrücklich angeordnet, daß im F... mehr lesen...
Begründung: Die verpflichtete Partei ist ein Zeitungsunternehmen, das eine Wochenzeitung herausgibt. Mit dem ihr gegenüber rechtskräftig gewordenen Urteil des Erstgerichtes vom 25.März 1986 wurde sie der betreibenden Partei gegenüber schuldig erkannt, ab sofort die Veröffentlichung von unwahren Angaben "bei Empfehlung" zweier anderer, am Rechtsstreit beteiligter Personen, nämlich des Versicherungsberaters Herbert D*** und der R*** V***-, S***- und I*** Gesellschaft mbH, wie insbes... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 Z1 IIIAEO §355 IIEO §355 VIbZPO §524 Abs2
Rechtssatz: Der kurzfristige Mangel der Vollstreckbarkeit des Exekutionstitels infolge einstweiliger Hemmung der Exekution nach § 524 Abs 2 ZPO bietet keinen Anlaß zur (teilweisen) Einstellung der Exekution nach § 39 Abs 1 Z 1 EO, wenn der während des Hemmungszeitraumes ergangene strittige Vollzugsbeschluß nach § 355 EO nach dem Wegfall der Wirkungen des § 524 Abs 2 ZPO in eben der Wei... mehr lesen...