Norm
EO §355 IIIaRechtssatz
Der Vollzugsmechanismus des § 355 EO setzt die Wiederholbarkeit des Zuwiderhandelns gegen das Unterlassungsgebot voraus, kann ohne diese also nicht gehandhabt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0004705Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009