Norm: EO §355 XIII
Rechtssatz: In gewissen Fällen geht die Verpflichtung zum Unterlassen über den durch die Person des Verpflichteten gesetzten Verstoß hinaus und enthält eine Verhinderungspflicht, wenn Dritte mit Wissen des Verpflichteten von diesem Rechte ableiten und mangels einer Aufklärung über die ihm obliegende Unterlassungspflicht dieser zuwiderhandeln (Parken von PKW von Besuchern). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Mit Beschluß des Landesgerichtes Klagenfurt vom 24. 6. 1981, 25 Cg 241/80, wurde der betreibenden Partei gegen die verpflichtete Partei zur Erwirkung der Unterlassung, als Anlageberater für die Firmen "X-Gesellschaft m.b.H." und "Y-Gesellschaft m.b.H." Lebensversicherungsverträge abzuschließen und Vermögenspläne auszuarbeiten, nach § 355 EO die Exekution bewilligt, weiters die Fahrnisexekution nach § 369 EO zur Hereinbringung der Exekutionskosten. Das als Exekutionsgericht einschreite... mehr lesen...
Norm: EO §355 VIIIa
Rechtssatz: Begnügt sich das Titel- als Bewilligungsgericht bei der Entscheidung über den Exekutionsantrag mit der allgemeinen Behauptung, der Verpflichtete habe dem Exekutionstitel zuwidergehandelt, so bildet der Exekutionsbewilligungsbeschluß die Grundlage für die anläßlich der Exekutionsbewilligung zu verhängende Strafe. Das Exekutionsgericht kann daher den im Exekutionsantrag gestellten Strafantrag nicht mit der inhaltli... mehr lesen...
Norm: AusvV §5 Abs1EO §355 IZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Das Unterlassungsbegehren, während des ganzen Jahres - außerhalb der Schlußverkaufszeiträume - saisonräumungsverkaufsähnliche Veranstaltungen anzukündigen, ist nicht zu weit gefaßt, auch wenn der Anlaßfall ein drei Wochen vorverlegter Sommerschlußverkauf ist. Entscheidungstexte 4 Ob 421/81 Entscheidungstext OGH 15.12.1981 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: EO §355 IIIa
Rechtssatz: Da ein Exekutionsantrag nach § 355 EO jetzt auch Elemente eines Strafvollzugsantrages enthält, hat die betreibende Partei schon im Exekutionsantrag konkrete Behauptungen über das angebliche Zuwiderhandeln des Verpflichteten aufzustellen, während die bloße allgemeine Behauptung eines Zuwiderhandelns nicht genügt. Entscheidungstexte 3 Ob 136/81 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: EO §355 VIIb
Rechtssatz: Bei Vorliegen mehrerer unerledigter Strafvollzugsanträge hat das Exekutionsgericht entsprechend der dargelegten "Stufenabgrenzung" über alle diese unerledigten Anträge gemeinsam zu entscheiden; es darf hiebei für alle Zuwiderhandlungen, die Gegenstand der unerledigten Anträge sind, nur eine gemeinsame Strafe verhängt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 109/81 ... mehr lesen...
Norm: EO §355 VIIIa
Rechtssatz: Dem Exekutionsgericht obliegt grundsätzlich die Bestimmung der Strafe der Höhe und der Art nach. Es kann daher jedenfalls eine nach Art und Ausmaß geringere Strafe verhängen als beantragt, wenn es dies nach der Sachlage für angemessen und ausreichend hält. Ein solches Abgehen von einem bestimmten Strafantrag stellt keinen Verfahrensverstoß im Sinne des § 405 ZPO dar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §355 VIb
Rechtssatz: Da nunmehr bereits im Exekutionsbewilligungsbeschluß eine Strafe zu verhängen ist, (§ 355 Abs 1 EO in der Fassung UWG-Nov. 1980), hat nicht mehr der Grundsatz zu gelten, daß nach Bewilligung der Exekution eine Strafe wegen neuerlichen Zuwiderhandelns erst nach Zustellung des Exekutionsbewilligungsbeschlusses verhängt werden darf. Entscheidungstexte 3 Ob 58/81 ... mehr lesen...
Norm: EO §355 VIb
Rechtssatz: Schon der Exekutionsantrag muss einen Strafantrag enthalten; bei Fehlen eines solchen ist die Exekution nicht zu bewilligen. Der Antrag muss aber keine bestimmte Höhe der Geldstrafe nennen. Entscheidungstexte 3 Ob 92/81 Entscheidungstext OGH 26.08.1981 3 Ob 92/81 Veröff: SZ 54/115 = ÖBl 1981,164 3 Ob 85/82 ... mehr lesen...
Norm: EO §355 XIVUWG §1 D1gUWG §2 C2aZugG §1
Rechtssatz: Wird dem Beklagten das Anbieten oder die Ankündigung unentgeltlicher Zugaben neben Waren oder Leistungen im geschäftlichen Verkehr verboten, (hier: Ankündigung im Fall des Kaufes einer Brille ein Brillenetui gratis zu gewähren) und setzt er in der Folge Gutscheine in Verkehr, in denen die schwarz gedruckte Textstelle "und beim Kauf einer Brille 1 Brillenetui gratis!" schwarz übermalt ist,... mehr lesen...
Norm: EO §355 VEO §391 IIAEO §399
Rechtssatz: Wurde der betreibenden Partei die Exekution nach § 355 EO bereits rechtskräftig bewilligt und damit ihr Vollstreckungsanspruch bejaht, bleibt dieser Anspruch unabhängig vom weiteren Schicksal des Exekutionstitels auf Grund der materiellen Rechtskraft der Exekutionsbewilligung bis zur Beendigung oder Einstellung der Exekution aufrecht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Wegen eines am 12. Feber 1980 erfolgten weiteren Zuwiderhandelns gegen die im Verfahren 12 Cg 63/79 des Landesgerichtes Innsbruck erwirkte einstweilige Verfügung vom 27. März 1979, auf Grund deren der betreibenden Partei mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 9. Oktober 1979 die gegenständliche Exekution nach § 355 EO rechtskräftig bewilligt worden war, verhängte das Erstgericht auf Antrag der betreibenden Partei über den Verpflichteten eine Geldstrafe von 10 000 S. Es erblick... mehr lesen...
Das Erstgericht als Titelgericht bewilligte der betreibenden Partei die Exekution gegen die verpflichtete Partei nach § 355 EO zur Erwirkung der Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen unter gleichzeitiger Verhängung einer Beugestrafe von 50 000 S und der Androhung einer achttägigen Arreststrafe für den Wiederholungsfall. Das Rekursgericht hob den nur im Ausspruch über die Verhängung der Geldstrafe sowie der Androhung von Haft angefochtenen Exekutionsbewilligungsbeschluß in dies... mehr lesen...
Norm: EO §4EO idF UWGNov 1980 §355 VIaEO idF UWGNov 1980 §355 VIIa
Rechtssatz: Der Exekutionsvollzug, wozu bei der Exekution nach § 355 EO auch bereits der erste Strafvollzugsbeschluß gehört, obliegt immer dem Exekutionsgericht. Dies hat bei der nunmehr erfolgten Gesetzesänderung des § 355 Abs 1 EO nur zur Folge, daß ein zwischen Exekutionsbewilligung und Erlassung des (ersten) Strafvollzugsbeschlusses gesetztes Zuwiderhandeln nicht zum Anlaß f... mehr lesen...
Norm: EO §4EO idF UWGNov 1980 §355 VIIIaEO idF UWGNov 1980 XIV
Rechtssatz: Entgegen der bisherigen Rechtslage genügt für den Strafvollzugsbeschluß ein einmaliges Zuwiderhandeln nach Eintritt der Vollstreckbarkeit des Exekutionstitels. Hat also der Verpflichtete dem Exekutionstitel nach Eintritt seiner Vollstreckbarkeit einmal zuwidergehandelt, kann er seine Bestrafung auch nicht dadurch verhindern, daß er sich nach erfolgter Exekutionsbewilligu... mehr lesen...
Norm: AngG §36 IVEO §7 BdIIICEO §355 IZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Ist einem angestellten Handelsvertreter auf Grund einer Wettbewerbsklausel verboten, bei den von ihm in den letzten 12 Monaten vor seinem Ausscheiden bearbeiteten Kunden und Interessenten eine Arbeit auszuüben, die in irgendeiner Hinsicht geeignet ist, der Firma Konkurrenz zu machen, ist es zur Bestimmtheit des gegen ihn diesbezüglich gerichteten Unterlassungsbegehrens nicht erfor... mehr lesen...
Das Erstgericht hat die vorliegende Exszindierungsklage betreffend die Pfändung eines "Wohnzimmerbuffets" im Zuge der beim Erstgericht zu E 4388/77 von der Beklagten gegen Franz A geführten Fahrnisexekution - ohne in die Sache einzugehen - im wesentlichen mit der Begründung: abgewiesen, die beklagte Partei habe im Verlaufe des Verfahrens vorgebracht, daß die Forderung, die mit der Anlaßexekution betrieben werde, bereits seit 19. Oktober 1978 vollständig befriedigt sei; sie sei daher mi... mehr lesen...
Norm: EO §355 IIEO §356
Rechtssatz: Kann eine Unterlassungsexekution nach § 355 EO mangels eines tauglichen Exekutionstitels nicht bewilligt werden, dann fehlt auch die rechtliche Grundlage für eine Anordnung nach § 356 EO. Entscheidungstexte 3 Ob 30/80 Entscheidungstext OGH 14.05.1980 3 Ob 30/80 Veröff: JBl 1981,486 (zust. W. Jelinek) ... mehr lesen...
Die Klägerin brachte vor, die beiden eingeklagten Forderungen resultierten aus zwei Darlehen, die H S bei ihr aufgenommen und für die der Beklagte die Haftung als Bürge und Zahler übernommen habe. Die fällig gestellten Forderungen seien beim Hauptschuldner uneinbringlich. Das Erstgericht verband die beiden Rechtssachen zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung und erkannte den Beklagten unter - in Rechtskraft erwachsener - Abweisung des (die zweite Klageforderung betreffenden) Me... mehr lesen...
Norm: EO §355 VIIIa
Rechtssatz: In einem Strafvollzugsbeschluss ist die Strafandrohung für den Fall weiteren Zuwiderhandelns entbehrlich, weil auch eine vorher nicht angedrohte Strafe verhängt werden kann. Entscheidungstexte 3 Ob 176/79 Entscheidungstext OGH 12.03.1980 3 Ob 176/79 3 Ob 48/11x Entscheidungstext OGH 11.05.2011 3 Ob 48/1... mehr lesen...
Laut rechtskräftigem Versäumungsendbeschluß des Bezirksgerichtes Salzburg vom 20. November 1978, GZ 9 C 3094/78, hat die Verpflichtete dadurch, daß sie mit ihrem PKW, polizeiliches Kennzeichen ....., am 5. Oktober 1978 die im Miteigentum der betreibenden Partei stehenden Grundstücke ..... befuhr und auf diesen parkte, die betreibende Partei im ruhigen Besitz dieser Grundstücke gestört. Die verpflichtete Partei wurde schuldig erkannt, sich jeder weiteren derartigen Störung bei Exekutio... mehr lesen...
Norm: EO §7 AaEO §7 BdIAEO §355 VIb
Rechtssatz: Nur die Exekutionsbewilligung ist dahin maßgebend, welcher Vollstreckungsanspruch den Gegenstand der Exekution bildet. Bei der Prüfung dieser Frage ist allerdings - insbesondere wenn ein Parteiantrag mit Stampiglie erledigt wurde - neben dem Beschlußtext selbst auch das übrige Antragsvorbringen zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 3 Ob 100/79 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 Abs2 AEO §355 XII
Rechtssatz: Der eigentliche Inhalt des nachbarrechtlichen Untersagungsanspruches ist, dass der Verpflichtete dafür zu sorgen hat, dass sein Nachbar nicht durch Immissionen beeinträchtigt wird, wobei die Art, wie dies zu geschehen hat, dem Verpflichteten überlassen bleibt. Der Exekutionstitel richtet sich daher auf eine im materiellen Recht vorgezeichnete Verpflichtung auf dauerndes, künftiges, inhaltlich vom Ve... mehr lesen...
Die Kläger sind Eigentümer des Grundstückes 1486/2 KG L, die Beklagten des daran angrenzenden Grundstückes 1489, KG L. Die Kläger begehren, die Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig zu erkennen, binnen einer vom Richter festzusetzenden Frist technisch geeignete Vorkehrungen zu treffen, um das Abrutschen von Erdreich gegen die Mauer der Kläger, die Ablagerungen desselben an der Mauer sowie das Herüberschwemmen von Erdreich mit Niederschlagswasser auf die Gp. 1486/2 sowie das Übertret... mehr lesen...
Norm: EO §18 Z4EO §355 VIa
Rechtssatz: Die Zuständigkeit für die Exekution zur Erwirkung von Unterlassungen richtet sich nach dem Ort der Zustellung des Exekutionsbewilligungsbeschlusses an den Verpflichteten. Entscheidungstexte 3 Ob 56/78 Entscheidungstext OGH 12.09.1978 3 Ob 56/78 Veröff: EvBl 1979/26 S 77 3 Ob 76/79 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 AaEO §7 Abs2 CEO §355 IEO §355 III
Rechtssatz: Die Grundsätze, welche für die Leistungsfrist gelten (§ 7 Abs 2 EO), kommen für Unterlassungs- bzw Duldungsgebote nicht in Frage, weil der Verpflichtete keine Leistung zu erbringen, sondern Handlungen zu unterlassen bzw Handlungen des betreibenden Gläubigers zu dulden hat. Der Exekutionstitel, mit welchem dem Verpflichteten ein Unterlassen oder ein Dulden geboten wird, hat daher st... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 AaEO §7 Abs2 CEO §355 IV
Rechtssatz: Der Zeitpunkt des Beginnes der Unterlassungs- bzw Duldungsverpflichtung kann im Exekutionstitel durch Angabe eines bestimmten Zeitpunktes (datumsgemäßig) durch Angabe eines - etwa nach der Zustellung des Titels - zu berechnenden Zeitpunktes oder durch Angabe einer aufschiebenden Bedingung festgelegt sein. Fehlt die Angabe des Beginnes der titelmäßigen Unterlassungs- bzw Duldungsverpflichtung... mehr lesen...
Norm: EO §355 XIII
Rechtssatz: Dem Verpflichteten ist ein Zuwiderhandeln Dritter gegen das titelmässig Unterlassungsgebot in der Regel dann anzurechnen, wenn der Dritte für den Verpflichteten in Ausübung eines Vertretungsverhältnisses gehandelt hat. Entscheidungstexte 3 Ob 130/77 Entscheidungstext OGH 21.02.1978 3 Ob 130/77 Veröff: SZ 51/19 = ÖBl 1978,106 ... mehr lesen...
Norm: EO §36 Z1 AaEO §355 IIIa
Rechtssatz: Der betreibende Gläubiger muss das Zuwiderhandeln, auf das er sein Exekutionsrecht stützt, konkret und schlüssig im Exekutionsantrag behaupten. Der Verpflichtete muss nämlich genau wissen, welches Zuwiderhandeln ihm vorgeworfen wird, und so in der Lage sein, allenfalls seine Einwendungen gegen die Exekutionsbewilligung nach § 36 Abs 1 Z 1 EO erheben zu können. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §355 XIVUWG §18
Rechtssatz: § 18 UWG ist auch dann danzuwenden, wenn im Titelverfahren ein Verhalten eines Dritten im Sinne dieser Vorschrift noch nicht releviert worden ist. Entscheidungstexte 3 Ob 130/77 Entscheidungstext OGH 21.02.1978 3 Ob 130/77 Veröff: ÖBl 1978,106 = SZ 51/19 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...