RS OGH 1976/12/21 3Ob179/76, 1Ob749/76, 3Ob590/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.12.1976
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Norm

EO §39 Abs1 Z8 IIIH
EO §355 VIb

Rechtssatz

Könnte der Verpflichtete dem Exekutionstitel nach der Natur des Anspruches nur einmal zuwiderhandeln, so ist eine nach § 355 EO beantragte Exekution nach dem im § 39 Abs 1 Z 8 EO verankerten Grundsatz, der auch hier sinngemäß gilt, nicht zu bewilligen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0001546

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

13.07.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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