Norm: EO §355 VIIIbEO §359
Rechtssatz: Sind mehrere Gesellschaften zur Unterlassung verpflichtet, kann bei einem Verstoß gegen jede bis zur Höchstgrenze von S 80.000,-- eine Beugestrafe verhängt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 65/93 Entscheidungstext OGH 28.04.1993 3 Ob 65/93 3 Ob 1091/93 Entscheidungstext OGH 30.06.1993 3 ... mehr lesen...
Norm: EO §355 XIV
Rechtssatz: Eine Veröffentlichung liegt vor, wenn ein Medieninhaber zum Vertrieb bestimmte Zeitungen verlegt. Die Beibringung von Belegexemplaren ist - bei ausreichender Konkretisierung des Antrages - nicht erforderlich. Entscheidungstexte 3 Ob 65/93 Entscheidungstext OGH 28.04.1993 3 Ob 65/93 3 Ob 178/93 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erhob gegen seine Nachbarn die Klage mit dem Begehren auf Unterlassung sämtlicher von ihrem landwirtschaftlichen Betrieb ausgehenden das ortsübliche Maß übersteigenden Lärm- und Geruchsimmissionen. Das Erstgericht wies nach Vornahme eines Ortsaugenscheins das Klagebegehren ab, weil auch von anderen bäuerlichen Betrieben in unmittelbarer Umgebung der Liegenschaft des Klägers Gestank ausgehe und der Lärm von Tieren und die Geruchseinwirkung in bäuerlichen ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt mit dem Standort Höchst eine Kabelanlage für Radio und Fernsehen. In den Gemeinden Dornbirn, Hohenems, Lustenau, Lauterach, Gaißau, Hard und Höchst ist sie die einzige Kabelanlagenbetreiberin. Die Beklagte vertreibt in ihren Betriebsstätten in Dornbirn, Bregenz und Lustenau ua Satelitten-Empfangsanlagen. Sie ließ auf der letzten Umschlagseite der Wochenzeitschrift "Wann & Wo am Sonntag" vom 31.5.1992 das folgende ganzseitige Inserat ersche... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Richtig ist, daß bei den zur Unterlassung verpflichtenden Exekutionstiteln das Gebot der Bestimmtheit (§ 7 Abs 1 EO) nicht allzu eng ausgelegt werden darf, da es in vielen Fällen praktisch unmöglich ist, alle denkbaren Eingriffshandlungen zu beschreiben; nur für derartige Fälle vertritt auch die Rechtsprechung die Auffassung, daß ein Unterlassungsgebot auch gleichartige oder ähnliche Handlungen umfaßt. Im übrigen ist abe... mehr lesen...
Norm: EO §355 VIIa
Rechtssatz: Voraussetzung für die Verhängung einer Geldstrafe ist nicht das Zuwiderhandeln gegen die Exekutionsbewilligung, sondern das Handeln oder Unterlassen entgegen einer nach einem vollstreckbaren Exekutionstitel bestehenden Verpflichtung. Als "weiteres Zuwiderhandeln" im Sinn des § 355 Abs 1 EO (nF) ist ein Zuwiderhandeln seit dem letzten Strafvollzugsantrag zu verstehen. Dem Umstand, ob dieses Zuwiderhandeln vor oder ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 21.10.1991, ON 12, hat das Erstgericht ausgesprochen, daß die verpflichteten Parteien der einstweiligen Verfügung des Handelsgerichtes Wien vom 2.10.1991, 38 Cg 388/91, dadurch zuwider gehandelt haben, daß sie am 8., 9., 10., 11., 12., 13., 14., 15., 16. und 17.10.1991 in allen Verkaufsstellen der N***** Zeitung Gewinnscheine verteilen lassen und mit dem Vertrieb der N***** Zeitung vom gleichen Tag,***** das "*****M*****spiel" fortgesetzt haben. Auf ... mehr lesen...
Begründung: Die hier beklagte Partei begehrte in einer beim Handelsgericht Wien eingebrachten Klage, die hier klagenden Parteien schuldig zu erkennen, bestimmte, ihrer Meinung nach wettbewerbswidrige Handlungen zu unterlassen. Zur Sicherung dieses Anspruchs erließ das Handelsgericht Wien eine dem Klagebegehren entsprechende einstweilige Verfügung, die rechtskräftig wurde. Auf Grund dieser einstweiligen Verfügung wurde der beklagten Partei gegen die klagenden Parteien die Exekuti... mehr lesen...
Begründung: Die hier beklagte Partei erhob gegen die hier klagenden Parteien zu 38 Cg 110/89 des Handelsgerichtes Wien die Klage auf Unterlassung bestimmter als wettbewerbswidrig bezeichneter Handlungen (Gewinnspiele). Auf Grund der zur Sicherung des geltend gemachten Untersagungsanspruches erlassenen einstweiligen Verfügung vom 20. April 1989 wurde am 27.April 1989 die Unterlassungsexekution bewilligt. In der Folge verhängte das Erstgericht als Exekutionsgericht auf Grund von S... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 18.1.1991 wurde der betreibenden Partei gegen die verpflichteten Parteien auf Grund des Urteils des Handelsgerichtes Wien vom 8.2.1990, 17 Cg 128/89, zur Erwirkung der Unterlassung, Veröffentlichungen in der *****Zeitung, insbesondere eine Artikelserie ***** anzukündigen oder vorzunehmen, wenn diese Veröffentlichungen nicht als "Anzeige", "entgeltliche Einschaltung" oder "Werbung" angekündigt bzw. gekennzeichnet sind, und für die Ve... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten sind je zur Hälfte Eigentümer einiger Liegenschaften, die im aufgelockerten Siedlungsgebiet mit Ein- und Zweifamlienhäusern und Landwirtschaften liegen. Auf diesen wurden 1974 vier Tennisplätze mit rotem Sandbelag errichtet, die an einen Tennisclub verpachtet sind. Ein altes Bauernhaus wurde als Clubhaus umgebaut. Zur Errichtung dieser Tennisplätze war eine behördliche Genehmigung nicht erforderlich. Die Tennisanlage liegt zwischen der Salzachtal-Bund... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung rechtfertigt nur ein Verhalten des Verpflichteten, das eindeutig gegen das im Exekutionstitel ausgesprochene Unterlassungsgebot verstößt, Exekutionsschritte gemäß § 355 EO (ÖBl 1978, 75; ÖBl 1983, 149; zuletzt 4 Ob 74/91). Ein solcher eindeutiger Verstoß liegt hier vor, weil das Unterlassungsgebot im Exekutionstitel nicht etwa bis 8.April 1990 beschränkt, sondern das "weitere Ankündigen und ... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 Z1 IIIAEO §39 Abs1 Z1 IVCEO §39 Abs1 Z1 IVAEO §355 VIIIaEO §355 VIIId
Rechtssatz: Nach Einstellung einer Exekution nach § 355 EO darf eine - auch rechtskräftig - verhängte Haft nicht mehr vollzogen und eine - auch rechtskräftig - verhängte Geldstrafe nicht mehr eingehoben werden. Allfällige Schadenersatzansprüche der betreibenden Partei infolge des Verstoßes der verpflichten Partei gegen den Unterlassungsanspruch werden hiedur... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Kreisgerichtes Wels als Titelgerichtes vom 6.3.1991 wurde der betreibenden Partei aufgrund der einstweiligen Verfügung vom 8.2.1991 gegen die verpflichtete Partei zur Erwirkung der Unterlassung der Verwendung einer bestimmten, als Grünland gewidmeten Grundstücksfläche als Parkplatz für Kraftfahrzeuge von Kunden, Lieferanten und Angestellten gemäß § 355 EO die Exekution bewilligt. In der Folge wurden über die verpflichtete Partei wegen fortgesetzten Z... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Rekursgericht den auf Erlassung eines Verbotes, bestimmte gesetzwidrige Preisnachlässe anzukündigen, gerichteten Sicherungsantrag abgewiesen und ausgesprochen, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 50.000 übersteige und der Revisionsrekurs zulässig sei. Der dagegen vom Kläger erhobene Revisionsrekurs ist nicht zulässig. Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung und herrschender Lehre setzt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Urteil des Erstgerichtes vom 20.12.1990, 3 C 1384/90-x-8, bestätigt mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Graz vom 15.5.1991, 5 R 60/91-12, wurde der nunmehrige Kläger schuldig erkannt, das Befahren eines näher bezeichneten Servitutsweges im Rahmen seines Gewerbebetriebes des Beförderungsgewerbes mit Personenkraftwagen, hinsichtlich seines Gewerbes der Benützung von Mietwagen und für Autobus- und Gelegenheitsverkehr zu unterlassen. Mit Beschluß des Erstge... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof. Dr.Friedl als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Gamerith, Dr.Kodek, Dr.Niederreiter und Dr.Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei F***** Zeitungsgesellschaft mbH, *****, vrtreten durch Dr.Michael Graff, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei R***** Zeitschriftenverlagsgesellschaft mbH, *****, vertreten durch Dr... mehr lesen...
Begründung: Seit rund 15 Jahren werden jährlich - meist im Mai - sogenannte "KURIER-BLUMENMÄRKTE" veranstaltet, welche von den Wiener Gärtnern beschickt werden. Die Stadt Wien unterstützt diese Blumenmärkte dadurch, daß das Wiener Stadtgartenamt gratis Erde austeilt; die Beklagte fördert diese Aktion, indem sie sie bekannt macht. Im "KURIER" wird angekündigt, wo die Märkte stattfinden, und es wird auch über diese Märkte berichtet; außerdem werden die Trafikanten informiert, Flugzett... mehr lesen...
Norm: EO §355 XIVUWG §9a
Rechtssatz: Auch bei vor dem 1.4.1992 begangenen Verstößen gegen das Zugabengesetz kann eine Exekution nach § 355 EO nicht mehr bewilligt und eine Geldstrafe nicht verhängt werden, liegt doch der Zweck dieser Maßnahme nicht darin, den Verpflichteten für begangene Delikte zu bestrafen, sondern darin, ein künftiges Zuwiderhandeln zu verhindern. Ist aber das durch das aufgehobene Gesetz verbotene Verhalten nunmehr zulässig... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof. Dr. Friedl als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Gamerith, Dr. Kodek, Dr. Niederreiter und Dr. Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei F***** Zeitungsgesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dr. Michael Graff, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagten Parteien 1) K***** Zeitungsverlag und Druckerei AG*****, 2) M***** Z... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof. Dr.Friedl als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Gamerith, Dr.Kodek, Dr.Niederreiter und Dr.Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1) G***** KG, ***** 2) Fritz H*****, 3) Lorenz B***** Gesellschaft mbH, ***** 4) Ernst Schm***** 5) Franz B***** Gesellschaft mbH, ***** sämtliche vertreten durch Dr.Gernot Hain und ander... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 Z1 IIIAEO §39 Abs1 Z1 IVEEO §75EO §355 II
Rechtssatz: Wird eine auf Grund einer EV zur Erwirkung von Unterlassungen bewilligte Exekution deshalb eingestellt, weil die EV infolge Änderung der Rechtslage nach dem Tag der Exekutionsbewilligung aufgehoben wurde, so ist im Einstellungsbeschluß der Tag, mit dem die Einstellung wirsam wird, anzugeben. Entscheidungstexte 3 Ob 39/93 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer der an seine Ehefrau verpachteten Pension "Haus K*****", die Beklagten sind je zur Hälfte Eigentümer und Betreiber der "Pension A*****"; beide Pensionen liegen in P***** nahe dem Wörthersee. Die Parteien sind - je zur Hälfte - Miteigentümer der an den Wörthersee (Grundstück Nr. 993/1 KG P*****) angrenzenden Grundstücke Nr. 943/9 und 993/4. Dort ist - schon auf dem See - eine aus Badehütte und Liegeplateau bestehende Badeanlage errichtet... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt ua am Standort W*****, ***** seit 27.1.1988 das Gewerbe des Schilderherstellers gemäß § 94 Z 70 GewO. Der Beklagte betreibt in Wi***** das Gewerbe des Werbegraphikers und Werbeunternehmers; er hat keine Gewerbeberechtigung eines Schilderherstellers nach § 94 Z 70 GewO. Der Beklagte weist in Aussendungen darauf hin, daß er Werbeschilder mache; ebenso enthalten von ihm hergestellte und an ihn adressierte Antwortkarten den Hinweis, daß er Auskunft ua... mehr lesen...
Norm: EO §355 VII
Rechtssatz: Der Wegfall der Exekutionsbewilligung führt zu einer neuen Reihenfolge der einzelnen Strafbeschlüsse: Eine bisher wegen des vermeintlich zweiten Verstoßes verhängte "zweite" Strafe rückt jetzt zur "ersten" Strafe auf, so wie wenn sie anlässlich einer erst jetzt beantragten Bewilligung der Exekution verhängt worden wäre, darf also zum Beispiel nicht in der Verhängung der Haft bestehen oder nur wegen der "Wiederholun... mehr lesen...
Norm: EO §355 VIIIb
Rechtssatz: Für jeden Tag der Fortsetzung des verbotenen Verhaltens (Hier: Vertrieb der Zeitschrift) ist nur insgesamt eine Geldstrafe zu verhängen, aber jedem der mehreren betreibenden Parteien das Antragsrecht zuzubilligen, was bei getrennter Exekutionsführung bedeutet, daß die betreibende Partei in den Fällen, in denen wegen eines behaupteten Verstoßes dieser Art schon andere betreibenden Parteien in einem anderen Exekuti... mehr lesen...
Norm: EO §355 XIVMedienG §26MedienG §38
Rechtssatz: Wird nach dem Exekutionstitel nicht etwa die Veröffentlichung einer periodischen Druckschrift mit einem bestimmten Inhalt untersagt, sondern wird es verboten, in der Druckschrift der verpflichteten Partei einen bestimmten Inhalt zu veröffentlichen, ist das Wort "veröffentlichen" schon nach dem für die Auslegung des Exekutionstitels in erster Linie maßgebenden normalen Sprachgebrauch in einem w... mehr lesen...
Norm: EO §355 IIEO §355 IX
Rechtssatz: Werden bei der Unterlassungsexekution Einwendungen gegen die Exekutionsbewilligung gemäß § 36 EO erhoben, so kann die betreibende Partei bei Bestreitung des der Exekutionsbewilligung zugrundegelegten Verstoßes andere Verstöße nachschießen; die Impugnationsklage ist in diesem Fall auch dann abzuweisen, wenn für dieselbe zeitliche Vollzugsstufe ursprünglich nicht geltend gemachte andere Verstöße erwiesen sin... mehr lesen...
Norm: EO §355 VIIIa
Rechtssatz: Wenn die Exekutionsbewilligung in zweiter Instanz nur deshalb versagt wird, weil die im Exekutionsantrag behauptete Handlung nicht als Zuwiderhandln gegen den Exekutionstitel gewertet wird, dann wäre es nicht sachgerecht, auch alle in der Zwischenzeit wegen anders gearteter Verstöße ergangenen Strafbeschlüsse aufzuheben. Wenn die nachfolgenden Strafbeschlüsse Gegenstand einer gleichzeitigen Überprüfung durch die ... mehr lesen...