Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Landesgerichtes Linz vom 7.5.1986, 10 Cg 156/86-3, wurde der verpflichteten Partei verboten, im geschäftlichen Verkehr, insbesondere beim Handel mit Blumen, ein Verkaufsgeschäft, insbesondere jenes in Linz, Mozartstraße 36, an mehr als 6 Sonn- oder Feiertagen im Jahr offen zu halten. Gegen diese einstweilige Verfügung erhob die verpflichtete Partei Widerspruch. Mit Beschluß des Landesgerichtes Linz vom 17.7.1986, 10 Cg 156/86-19, wurde d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte Kommanditgesellschaft betreibt in Linz Drogerien und Reformhäuser. Der Zweitbeklagte ist persönlich haftender Gesellschafter der Erstbeklagten. Im Rahmen dieses Geschäftsbetriebes verkaufte die Erstbeklagte an Letztverbraucher eine Kräuterteemischung "Original Pfarrer Weidingers Kräutertee zur Gesunderhaltung der Hüftnerven - 73" mit (ua) folgenden Hinweisen: "Kräutertee zur Gesunderhaltung der Hüftnerven.... Dieser kostbare, natürliche Kräute... mehr lesen...
Begründung: Mit gerichtlichem Vergleich vom 13. Dezember 1985, 4 Cg 1210/85 des Landesgerichtes Feldkirch, verpflichtete sich die verpflichtete Partei ua., ab 15. Jänner 1986 im geschäftlichen Verkehr die Bezeichnung "B*** Kindermodeversand" "nur" in der Weise zu verwenden, daß zur Bezeichnung "B***" in gleicher Größe die Worte "B*** R*** Kindermodeversand" gesetzt wird, welche Verpflichtung sich auf den Bereich des Bundeslandes Vorarlberg und das angrenzende Ausland beziehen soll... mehr lesen...
Norm: EO §355 IIZPO §502 Abs4 Z1 HIII3
Rechtssatz: Anders als im Wettbewerbsprozess, wo durch die Rechtsanwendung im Einzelfall allgemeine Richtlinien gewonnen werden können, geht die Beantwortung der Frage, ob ein bestimmtes festgestelltes Verhalten des Verpflichteten noch vom Exekutionstitel erfasst wird, über den konkreten Anlassfall nicht hinaus. Entscheidungstexte 3 Ob 41/86 Entsch... mehr lesen...
Norm: EO §355 XIV
Rechtssatz: Nur im Wege der Exekution nach dem § 355 EO kann ein Exekutionstitel durchgesetzt werden, der zum Zwecke der Unterlassung eines wettbewerbswidrigen Handelns ein Tun gebietet, wenn dieses nicht eine der Vollstreckung nach den §§ 353 oder 354 EO zugängliche Handlung ist, deren Vornahme durch einen Dritten erfolgen oder nicht erfolgen kann, sondern eine in Wahrheit den Unterlassungspruch sichernde fortdauernde Verpfli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei erzeugt und vertreibt unter anderem Kachelofentüren. Sie erhob am 16.8.1982 gegen die K***-Kachelofenbau Gesellschaft m.b.H. und den nunmehrigen Impugnationskläger als deren Geschäftsführer die auf Unterlassung und Urteilsveröffentlichung gerichtete wettbewerbsrechtliche Klage mit dem Begehren, die Beklagten hätten es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, Kachelofentüren mit verdecktem Scharnier und Hebelverschluß in der charakteristische... mehr lesen...
Norm: EO §355 II
Rechtssatz: Zur Exekutionsführung nach § 355 EO muss eine von der verpflichteten Partei nach Entstehung des Exekutionstitels gesetzte Handlung - Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtung - vorliegen, während die bloße Aufrechterhaltung eines schon vor Entstehung des Exekutionstitels herbeigeführten Zustandes keine Exekutionsführung nach § 355 EO rechtfertigt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Im Außerstreitverfahren zur Bestimmung der Höhe der Enteignungsentschädigung entschied das Bezirksgericht Schwechat mit dem Beschluß vom 26.7.1983, GZ. Nc 109/74-226, daß die nunmehrige Klägerin dem Enteigneten Ing.Rudolf B die mit S 5,886.593,60 bestimmte weitere Entschädigung binnen vierzehn Tagen nach Zustellung dieses Beschlusses und "für den Fall des Verzuges" mit der Bezahlung des Kapitalbetrages auch 4 % Zinsen aus dem Kapitalbetrag ab Zustellung dieses Beschlusse... mehr lesen...
Norm: EO §7 AaEO §355 IEO §355 IIEO §355 IIIZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Ist zweifelhaft, ob dem Kläger auf Grund eines bereits erwirkten Unterlassungstitels die Exekution zur Erwirkung der Unterlassung der nunmehrigen Werbebehauptung bewilligt werden würde, kann ihm das Interesse an einer neuerlichen Klageführung nicht abgesprochen werden, gehen doch nach ständiger Rechtsprechung Unklarkeiten darüber, ob ein bestimmtes Verhalten durch das Gebot ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift 'Neue Kronen-Zeitung' bzw. 'Salzburger Neue Kronen-Zeitung'. Die erstbeklagte KG ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift 'Salzburger Nachrichten', die zweitbeklagte G.m.b.H. persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten. Die Parteien stehen miteinander im Wettbewerb. Mit der - insoweit vom Rekursgericht bestätigten und daher in Rechtskraft erwachsenen - einstweiligen Verfügung vom 1.Mai 198... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Kinzel als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hule, Dr. Warta, Dr. Klinger und Mag. Engelmaier als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei protokollierte Firma A Handelsgesellschaft vertreten durch Dr. Matthäus Grilc, Rechtsanwalt in Klagenfurt, wider die beklagte Partei C D E F, vertreten durch Dr. Walter Prunbauer, Rechtsanwalt in Wien, wegen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin stellt das Begehren (Klageänderung AS 40), die Beklagte sei schuldig, es zu unterlassen, den Inhalt der ihr von der Klägerin am 20.4.1983 zur Verfügung gestellten Präsentationsmappe für eine Werbekampagne für die Süßwarenprodukte Firn, Arosa und Blockmalz durch Überlassung an dritte Personen bzw. eigene Verwendung zu verwerten bzw. weiterzugeben. In der der Klägerin übergebenen Mappe sei eine ausführlich erarbeitete Marktstudie über den Bereich Süßw... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurde mit den rechtskräftigen Beschlüssen vom 29. November 1983, ON 2, und vom 30. April 1984, ON 10, die Exekution zur Erwirkung der Unterlassung der Verwendung des Markenzeichens 'Ford' im Geschäftsverkehr der verpflichteten Partei bewilligt und über die verpflichtete Partei anläßlich der Bewilligung der Exekution eine Geldstrafe von 20.000 S verhängt. Mit dem am 7. November 1984 zugestellten Beschluß vom 17. September 1984 wurde über die verpfl... mehr lesen...
Begründung: Über das auf Unterlassung und Ermächtigung zur Urteilsveröffentlichung gerichtete Klagebegehren wurde bei der ersten Tagsatzung am 2.12.1983 auf Antrag der Klägerin durch ein stattgebendes Versäumungsurteil erkannt. Dagegen erhoben die Beklagten Berufung wegen Unschlüssigkeit der Klage und im Kostenpunkt sowie einen frist- und formgerechten Widerspruch. Da noch keine Streitverhandlung stattfand, wurde das Versäumungsurteil bisher noch nicht aufgehoben. Das Berufungsgeric... mehr lesen...
Begründung: Zu 1) Mit Versäumungsurteil vom 2. Dezember 1983 wurden die drei verpflichteten Parteien zu einer bestimmten Unterlassung und zur Zahlung der Prozeßkosten von 24.075,11 S verurteilt. Die verpflichteten Parteien erhoben gegen dieses Versäumungsurteil einerseits einen Widerspruch und andererseits eine Berufung. Der vor Erledigung des Widerspruches vorgelegten Berufung wurde im wesentlichen keine Folge gegeben. Die Prozeßkosten erster Instanz wurden auf 14.645,67 S herabges... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstklagende Medieninhaberin und ihre zweitklagende Komplementärgesellschaft wurden in dem Rechtsstreit AZ. 19 Cg 9/84 des Erstgerichtes von der beklagten Medieninhaberin auf Unterlassung wegen Wettbewerbsverstoßes im Zusammenhang mit dem 'Krone-Millionen-Bingo' in Anspruch genommen. Mit der am 13. März 1984 erlassenen, am 19. März 1984 zugestellten einstweiligen Verfügung untersagte das Erstgericht den Klägerinnen unter anderem, das 'Krone-Millionen-Bingo' ... mehr lesen...
Norm: EO §355 VIIIa
Rechtssatz: Durch die Novelle 1980 hat sich an den Grundlagen der ständigen Rechtsprechung über den reinen Beugemittelcharakter einer Strafe nach § 355 EO nichts geändert. Entscheidungstexte 3 Ob 1009/85 Entscheidungstext OGH 27.03.1985 3 Ob 1009/85 3 Ob 79/85 Entscheidungstext OGH 12.06.1985 3 Ob 79/85... mehr lesen...
Abs 2 S. 2 und § 528 Abs 2 S. 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO zurückgewiesen (§ 528a ZPO), Rechtliche Beurteilung weil sich durch die UWG-Novelle 1980 an den Grundlagen der ständigen Rechtsprechung über den reinen Beugemittelcharakter einer Strafe nach § 355 EO nichts geändert hat. Anmerkung E05224 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1985:0030OB01009.85.0327.000 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Impugnationsklägerin ist durch einstweilige Verfügung des Handelsgerichts Wien vom 8. 1. 1982, GZ 19 Cg 134/81-3, verboten, in ihrem Geschäftslokal, insbesondere in dessen Auslagen, Elektrogeräte auszustellen, ohne die für diese geforderten Preise ersichtlich zu machen. In ihrem beim Titelgericht am 21. 2. 1983 eingebrachten Exekutionsantrag behauptete der impugnationsbeklagte Verband, seine Gegnerin handle der einstweiligen Verfügung nach wie vor und laufen... mehr lesen...
Norm: EO §355 II
Rechtssatz: Auch für die Exekution nach § 355 EO gilt der Grundsatz, dass die Exekutionsführung gegen den sich titelgemäß verhaltenden Verpflichteten unzulässig ist. Das Zuwiderhandeln gegen den Exekutionstitel ist daher eine bejahende Bedingung für den Eintritt der materiellen Vollstreckbarkeit im Sinn des § 7 Abs 2 Satz 2 EO, die allerdings vom betreibenden Gläubiger im Bewilligungsverfahren nicht nachgewiesen, wohl aber konk... mehr lesen...
Norm: EO §354 IAEO §355 II
Rechtssatz: Die Exekutionsordnung enthält keine besondere Regelung darüber, welche materiellen Voraussetzungen - abgesehen von den in § 7 EO genannten Inhaltserfordernissen des Titels - für die Vollstreckbarkeit eines Duldungs- und Unterlassungsanspruchs gegeben sein müssen. Entscheidungstexte 3 Ob 80/84 Entscheidungstext OGH 12.09.1984 3 Ob 80/84 Veröff... mehr lesen...
Norm: EO §36 Z1 AaEO §355 IIIa
Rechtssatz: Die von einem Teil der Lehre (Heller-Berger-Stix III 2585 und 2596 und Holzhammer, Österreichisches Zwangsvollstreckungsrecht 68), allerdings ohne
Begründung: und möglicherweise für andere Impugnationsfälle vertretene Meinung, der Verpflichtete habe im Verfahren nach § 36 EO nicht nur zu behaupten, sondern auch zu beweisen, daß er nicht zuwidergehandelt habe, wird vom OGH nicht geteilt. ... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 Satz2 DEO §54 Abs1 Z3EO §355 IIEO §355 X
Rechtssatz: Das dem Exekutionstitel Zuwiderhandeln nach Eintritt seiner Vollstreckbarkeit stellt eine Voraussetzung für die Zulässigkeit der Exekution nach § 355 EO, also eine bejahende Bedingung für den Eintritt der materiellen Vollstreckbarkeit des Unterlassungsanspruches im Sinne des § 7 Abs 2 Satz 2 EO dar. Das Fehlen diesbezüglicher Behauptungen im Exekutionsantrag ist ein inhaltlic... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 16. 12. 1981 bewilligte das Erstgericht (als Titelgericht) der betreibenden Partei gegen die verpflichtete Partei auf Grund der einstweiligen Verfügung vom 4. 11. 1981, 7 Cg 589/81, zur Erwirkung von Unterlassungen eine Exekution nach § 355 EO. Als Vollzugsgericht schreitet das BG für ZRS Graz zu 9 E 924/81 ein, wo die Exekution auch noch anhängig ist. Am 20. 1. 1982 brachte die betreibende Partei beim Titelgericht einen als "Exekutionsantrag gemäß §§ 355, 387 EO" b... mehr lesen...
Norm: AußStrG §19 Abs1EO §354 IB3EO §355 XI
Rechtssatz: Durch einen das Besuchsrecht regelnden Vergleich entsteht kein von den Interessen der minderjährigen ehelichen Kinder losgelöster vollstreckbarer Unterlassungsanspruch, da in Wahrheit die Kinder Träger der im Vergleich geregelten Rechte sind. Die daher gebotene Beurteilung des Kindeswohls (§ 178a ABGB) erfordert auch bei der Durchsetzung des Rechtes auf persönlichen Verkehr die ausschließl... mehr lesen...
Norm: AusvV §1EO §355 XIVZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Ist die verpflichtete Partei nach dem Exekutionstitel schuldig, es zu unterlassen, einen Ausverkauf oder eine ausverkaufsähnliche Veranstaltung für ihre Geschäfte insbesondere mit den Worten "Wir sperren zu!" anzukündigen, solange sie nicht im Besitze einer rechtskräftigen behördlichen besonderen Bewilligung gemäß § 2 AusvV ist, verstößt sie gegen den Exekutionstitel, wenn sie einen "Totalen P... mehr lesen...
Norm: EO §355 VIaJN §44
Rechtssatz: Wird der Beugestrafantrag beim Titelgericht eingebracht, ist der Antrag nicht zurückzuweisen, sondern an das Exekutionsgericht zu überweisen. Entscheidungstexte 3 Ob 91/82 Entscheidungstext OGH 06.10.1982 3 Ob 91/82 Veröff: ÖBl 1983,147 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:... mehr lesen...
Im Rechtsstreit wegen Ehescheidung verstanden sich die Parteien zu einer einstweiligen Regelung des Rechtes zum persönlichen Verkehr mit ihren Kindern, die in den gerichtlichen Vergleich des Kreisgerichtes Wels vom 24. 6. 1981, 4 Cg 199/81, wie folgt Eingang fand: "2. Die Streitteile vereinbaren nachstehendes vorläufiges Besuchsrecht für die ehelichen Kinder, und zwar in der Form, daß bis zur Rechtskraft der pflegschaftsgerichtlichen Entscheidung zu P 124/81 des Bezirksgerichtes Wels ... mehr lesen...
Norm: EO §355 VIII
Rechtssatz: Die Beugestrafe ist primär nach Art und Schwere des Zuwiderhandelns innerhalb des gesetzlichen Strafrahmens auszumessen; daneben ist jedoch die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Verpflichteten möglich. Entscheidungstexte 3 Ob 97/82 Entscheidungstext OGH 30.06.1982 3 Ob 97/82 3 O... mehr lesen...
Von einem südlich ihrer Anwesen in der KG H verlaufenden Interessentenweg führt eine geschotterte Einfahrt über das Grundstück 780 der Beklagten zu ihrem Wohn- und Wirtschaftsgebäude Haus Nr. 61 und auch zum Einfahrtstor des Hauses Nr. 62 auf dem angrenzenden Grundstück 61/1 des Klägers, der berechtigt ist, den als Einfahrt ausgebildeten Teil des Grundstückes der Beklagten zum Gehen und Fahren mit Fahrzeugen aller Art zu benützen, also zu seinem Anwesen zuzufahren, abzufahren und umzu... mehr lesen...