Norm
EO §44 Abs1 A1Rechtssatz
Durch die erstmalige Bewilligung der Exekution nach § 355 EO ist für den Verpflichteten noch keine Gefahr eines unersetzlichen oder schwer zu ersetzenden Vermögensnachteil gegeben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0001730Dokumentnummer
JJR_19761207_OGH0002_0030OB00169_7600000_001